Technische Schiffssicherheit
Bei elektronischen Magnetkompassen bewirkt
- wie bei herkömmlichen Magnetkompassen
auch - die Hochschiffskomponente R des
magnetischen Schiffsfeldes bei Krängung und
Trimm Fehlanzeigen. Diese werden im Rahmen
der üblichen Kompaßregulierung bei herkömmlichen
Magnetkompassen dadurch beseitigt, daß
am Ort des Magnetkompasses ein dem Hochschiffsfeld
R entgegengerichtetes dem Betrag
nach gleiches kompensierendes Hochschiffsfeld
R k erzeugt wird, so daß die am Kompaßort herrschende
Hochschiffskomponente R 1 (R'= R + R k )
gleich Null ist (K-Kompensierung).
R k wird bei herkömmlichen Magnetkompassen
meist mit einem oder mehreren Kom-pensiermagneten
erzeugt, bei elektronischen
Magnetkompassen häufig mittels einer gleichstromdurchflossenen
Spule, deren Spulenachse
in Hochschiffsrichtung zeigt (K-Spule).
Zum Feststellen, ob die gesamte Hochschiffsfeldstärke
R' gleich Null ist, wird bei herkömmlichen
Magnetkompassen die „K-Waage“
angewendet. Sie wird an einem magnetisch ungestörten
Ort in der Nähe des Kompensierplatzes
so abgeglichen, daß sie im Gleichgewicht ist,
wenn allein die ungestörte Vertikalkomponente Z
des magnetischen Erdfeldes wirksam ist. Zum
Kompensieren an Bord des Schiffes wird dann
die K-Waage an den Ort des Rosenmagnetsystems
des Kompasses gebracht, und die Kompensiermagnete
werden so eingestellt, daß die
K-Waage im Gleichgewicht ist. (Der Kompaß
muß dazu aus seiner Halterung entfernt werden!).
Bei elektronischen Magnetkompassen
kann die K-Kompensierung nicht in der geschilderten
Weise durchgeführt werden, weil die Sensoren
mechanisch so in das Kursabtastelement
integriert sind, daß sie nicht in der nötigen einfachen
Weise aus diesem zum Kompensieren herausgenommen
werden können. Üblicherweise
wird daher zusätzlich zu den beiden Sensoren in
Längs- und Querschiffsrichtung ein dritter Sensor
angebracht, der die Hochschiffskomponente
des Feldstärkevektors mißt, der aus der Überlagerung
des Erdfeldvektors mit dem vom Schiff
herrührenden Magnetfeld entsteht. Diesen
Meßwert nennen wir künftig h. Die K-Kompensierung
wird vorgenommen, indem mit Hilfe der
zugehörigen Kompensiervorrichtung das kompensierende
Hochschiffsfeld R k so eingestellt
wird, daß bei nicht geneigtem Schiff der Meßwert
h gleich der Vertikalkomponente Z des am Kompensierort
herrschenden ungestörten Erdfeldes
wird. Dieses Verfahren hat den Nachteil, daß bei
seiner Anwendung vorausgesetzt werden muß,
- daß Z genügend genau bekannt ist, und
- daß die Anzeigegenauigkeit des Hochschiffssensors
nicht nur relativ sondern auch absolut
genügend genau ist, denn dieses Verfahren ist
- im Gegensatz zu dem mit der herkömmlichen
K-Waage - keine „Nuilmethode“.
Das bedeutet, daß die K-Kompensierung
nicht überall durchgeführt werden kann, denn die
üblichen Seekarten enthalten keine Angabe der
Vertikalkomponente Z; Informationsmaterial über
diese Größe ist im allgemeinen nicht an Bord
vorhanden.
Es wurde ein Verfahren vorgeschlagen, bei
dem die natürlichen Rollbewegungen des Schiffes
im Seegang zur K-Kompensierung benutzt
werden. Dazu wird zunächst durch elektronische