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Volltext : Jahresbericht 1993

Technische  Schiffssicherheit

alarme  aus  den  pazifischen  und  atlantischen
(West)  Regionen  der  INMARSAT-Bedeckung  und
leitet  sie  an  das  RCC  Alameda  weiter.  Damit
können  aus  allen  Weltmeeren  die  Seenotalarme
der  INMARSAT-E-Satelliten-Seenotfunkbaken
empfangen  werden,  aus  der  pazifischen  Region
sogar  über  zwei  LESs.
Der  weitere  Ausbau  der  Landeinrichtungen
für  das  INMARSAT-E-System  sieht  sowohl  die
Erweiterung  der  LES  in  Raisting  und  der  dortigen ­
  DRPs  in  Richtung  der  indischen  Region  der
INMARSAT-Bedeckung  als  auch  den  Einbau  der
zweiten  von  der  ESA  finanzierten  DRPs  in
eine  LES  vor,  die  sowohl  in  den  östlichen  als
auch  den  westlichen  atlantischen  Bereich
„blicken“  kann.  Dafür  stehen  vier  LESs  als  potentielle ­
  Kanditaten  zur  Verfügung,  mit  denen
INMARSAT  gegenwärtig  Verhandlungen  führt.
Eine  lange  und  mühevolle  Entwicklung  und
Einführung  eines  Satelliten-Seenotfunkbakensystems,
  das  eine  entscheidende  Bereicherung  für
das  GMDSS  darstellt,  konnte  damit  erfolgreich
abgeschlossen  werden.
Zwei  deutsche  Hersteller  haben  inzwischen
INMARSAT-E-Baken  entwickelt.  Mit  ihrer  Zulassung ­
  wird  für  1994  gerechnet.
Das  INMARSAT-E-System  wird  nun  seine
Qualität  und  seinen  entscheidenden  Beitrag  zum
GMDSS  beweisen  können.

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Umrüstung  der  See-  und  Binnenschiffe ­
  der  ehemaligen  DDR  mit
BSH-baumustergeprüften  und
zugelassenen  Positionslaternen
und  Signalleuchten  bis  Ende  1995
im  Rahmen  der  Erstkontrolle  von  ehemaligen ­
  DDR-Schiffen  haben  das  BSH  und  die  Wasserschutzpoiizei
  festgestellt,  daß  auf  diesen
Fahrzeugen  zur  Herstellung  der  vorgeschriebenen ­
  Lichterführung  noch  überwiegend  Positionslaternen
  der  ehemaligen  DDR  verwendet  werden. ­
  Die  Gültigkeitsdauer  der  Einzelprüfbescheinigungen ­
  für  alle  im  See-  und  Binnenbereich ­
  der  ehemaligen  DDR  zugelassenen  Positionslaternen ­
  läuft  spätestens  Ende  des  Jahres
1995  ab.  Da  die  DDR-Laternen  weder  den  einschlägigen ­
  nationalen  noch  den  internationalen
Normen  genügen  und  darüber  hinaus  das  Verfahren ­
  regelmäßiger  Überprüfungen  nach  dem
Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  nicht
mehr  vorgesehen  ist,  müssen  alle  Fahrzeuge  der
ehemaligen  DDR,  sofern  sie  noch  nicht  mit  vom
BSH  baumustergeprüften  und  zugelassenen  Positionslatemen
  und  Signalleuchten  ausgerüstet
sind,  bis  spätestens  31.  Dezember  1995  umgerüstet ­
  werden.
Bei  Instandsetzungen  ist  die  Weiterverwendung ­
  der  ehemaligen  DDR-Positionslaternen
und  Signalleuchten  bis  Ende  1995  nur  dann
zulässig,  wenn  die  bei  der  Zulassung  durch  die
DDR-Revisisons-  und  -Klassifikation  (DSRK)  geprüften ­
  Bauteile  mit  zugehöriger  Glühlampe  oder
Soffittenlampe  verwendet  werden.
            
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