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Full text: Jahresbericht 1993

Technische Schiffssicherheit 
alarme aus den pazifischen und atlantischen 
(West) Regionen der INMARSAT-Bedeckung und 
leitet sie an das RCC Alameda weiter. Damit 
können aus allen Weltmeeren die Seenotalarme 
der INMARSAT-E-Satelliten-Seenotfunkbaken 
empfangen werden, aus der pazifischen Region 
sogar über zwei LESs. 
Der weitere Ausbau der Landeinrichtungen 
für das INMARSAT-E-System sieht sowohl die 
Erweiterung der LES in Raisting und der dorti 
gen DRPs in Richtung der indischen Region der 
INMARSAT-Bedeckung als auch den Einbau der 
zweiten von der ESA finanzierten DRPs in 
eine LES vor, die sowohl in den östlichen als 
auch den westlichen atlantischen Bereich 
„blicken“ kann. Dafür stehen vier LESs als po 
tentielle Kanditaten zur Verfügung, mit denen 
INMARSAT gegenwärtig Verhandlungen führt. 
Eine lange und mühevolle Entwicklung und 
Einführung eines Satelliten-Seenotfunkbakensy- 
stems, das eine entscheidende Bereicherung für 
das GMDSS darstellt, konnte damit erfolgreich 
abgeschlossen werden. 
Zwei deutsche Hersteller haben inzwischen 
INMARSAT-E-Baken entwickelt. Mit ihrer Zulas 
sung wird für 1994 gerechnet. 
Das INMARSAT-E-System wird nun seine 
Qualität und seinen entscheidenden Beitrag zum 
GMDSS beweisen können. 
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Umrüstung der See- und Binnen 
schiffe der ehemaligen DDR mit 
BSH-baumustergeprüften und 
zugelassenen Positionslaternen 
und Signalleuchten bis Ende 1995 
im Rahmen der Erstkontrolle von ehemali 
gen DDR-Schiffen haben das BSH und die Was- 
serschutzpoiizei festgestellt, daß auf diesen 
Fahrzeugen zur Herstellung der vorgeschriebe 
nen Lichterführung noch überwiegend Positions- 
laternen der ehemaligen DDR verwendet wer 
den. Die Gültigkeitsdauer der Einzelprüf 
bescheinigungen für alle im See- und Binnenbe 
reich der ehemaligen DDR zugelassenen Positi 
onslaternen läuft spätestens Ende des Jahres 
1995 ab. Da die DDR-Laternen weder den ein 
schlägigen nationalen noch den internationalen 
Normen genügen und darüber hinaus das Ver 
fahren regelmäßiger Überprüfungen nach dem 
Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht 
mehr vorgesehen ist, müssen alle Fahrzeuge der 
ehemaligen DDR, sofern sie noch nicht mit vom 
BSH baumustergeprüften und zugelassenen Po- 
sitionslatemen und Signalleuchten ausgerüstet 
sind, bis spätestens 31. Dezember 1995 umgerü 
stet werden. 
Bei Instandsetzungen ist die Weiterverwen 
dung der ehemaligen DDR-Positionslaternen 
und Signalleuchten bis Ende 1995 nur dann 
zulässig, wenn die bei der Zulassung durch die 
DDR-Revisisons- und -Klassifikation (DSRK) ge 
prüften Bauteile mit zugehöriger Glühlampe oder 
Soffittenlampe verwendet werden.
	        
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