Technische Schiffssicherheit
alarme aus den pazifischen und atlantischen
(West) Regionen der INMARSAT-Bedeckung und
leitet sie an das RCC Alameda weiter. Damit
können aus allen Weltmeeren die Seenotalarme
der INMARSAT-E-Satelliten-Seenotfunkbaken
empfangen werden, aus der pazifischen Region
sogar über zwei LESs.
Der weitere Ausbau der Landeinrichtungen
für das INMARSAT-E-System sieht sowohl die
Erweiterung der LES in Raisting und der dortigen
DRPs in Richtung der indischen Region der
INMARSAT-Bedeckung als auch den Einbau der
zweiten von der ESA finanzierten DRPs in
eine LES vor, die sowohl in den östlichen als
auch den westlichen atlantischen Bereich
„blicken“ kann. Dafür stehen vier LESs als potentielle
Kanditaten zur Verfügung, mit denen
INMARSAT gegenwärtig Verhandlungen führt.
Eine lange und mühevolle Entwicklung und
Einführung eines Satelliten-Seenotfunkbakensystems,
das eine entscheidende Bereicherung für
das GMDSS darstellt, konnte damit erfolgreich
abgeschlossen werden.
Zwei deutsche Hersteller haben inzwischen
INMARSAT-E-Baken entwickelt. Mit ihrer Zulassung
wird für 1994 gerechnet.
Das INMARSAT-E-System wird nun seine
Qualität und seinen entscheidenden Beitrag zum
GMDSS beweisen können.
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Umrüstung der See- und Binnenschiffe
der ehemaligen DDR mit
BSH-baumustergeprüften und
zugelassenen Positionslaternen
und Signalleuchten bis Ende 1995
im Rahmen der Erstkontrolle von ehemaligen
DDR-Schiffen haben das BSH und die Wasserschutzpoiizei
festgestellt, daß auf diesen
Fahrzeugen zur Herstellung der vorgeschriebenen
Lichterführung noch überwiegend Positionslaternen
der ehemaligen DDR verwendet werden.
Die Gültigkeitsdauer der Einzelprüfbescheinigungen
für alle im See- und Binnenbereich
der ehemaligen DDR zugelassenen Positionslaternen
läuft spätestens Ende des Jahres
1995 ab. Da die DDR-Laternen weder den einschlägigen
nationalen noch den internationalen
Normen genügen und darüber hinaus das Verfahren
regelmäßiger Überprüfungen nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht
mehr vorgesehen ist, müssen alle Fahrzeuge der
ehemaligen DDR, sofern sie noch nicht mit vom
BSH baumustergeprüften und zugelassenen Positionslatemen
und Signalleuchten ausgerüstet
sind, bis spätestens 31. Dezember 1995 umgerüstet
werden.
Bei Instandsetzungen ist die Weiterverwendung
der ehemaligen DDR-Positionslaternen
und Signalleuchten bis Ende 1995 nur dann
zulässig, wenn die bei der Zulassung durch die
DDR-Revisisons- und -Klassifikation (DSRK) geprüften
Bauteile mit zugehöriger Glühlampe oder
Soffittenlampe verwendet werden.