fechnische Schiffssicherheit
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TECHNISCHE
SCHIFFSSICHERHEIT
Die Aufgaben der Abteilung „Technische
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulassung
von Baumustern nautischer Systeme, Anlagen,
Geräte und Instrumente (SAGI), die Regulierung,
die Genehmigung der Anbringung und
Aufstellung von nautischen SAG!, die Prüfung
vor Verwendung an Bord, die Überwachung, Einzelprüfung
und Überprüfung nautischer SAGI.
Ein zusätzlicher umfangreicher Arbeitsbereich ist
die Beratung von Einzelpersonen, Firmen,
Behörden, Vereinen. Verbänden und anderen Institutionen
in Angelegenheiten der technischen
Schiffssicherheit.
Bei Prüfungen von Verwendung an Bord
macht das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit
Gebrauch, die Arbeit soweit wie möglich von Beauftragten
wahrnehmen zu lassen. Als Beauftragte
des BSH kommen sowohl natürliche als
auch juristische Personen in Frage. Das BSH hat
zur Zeit 25 natürliche Personen und 29 juristische
Personen mit 137 benannten Mitarbeitern
beauftragt. Die gesetzlich vorgeschriebenen
Wiederholungs-Überprüfungen nautischer SAGI
werden vollständig nicht mehr vom BSH, sondern
von anerkannten Betrieben durchgeführt.
Zur Zeit sind 77 Betriebe anerkannt.
Der größte Teil der Aufgaben des BSH an
Bord von Schiffen unter deutscher Flagge in den
deutschen Häfen und bei sonstigen Prüfungsund
Überwachungsaufgaben vor Ort wird von
Außendienstmitarbeitern erledigt. Entlang der
deutschen Küste ist der Außendienst des BSH in
6 Aufsichtsbereichen, Elbe, Ems/Jade, Ostl
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see/Nordfriesland, Weser, Rostock/Wismar und
Stralsund/Ückermünde, organisiert.
Zulassungen, Prüfungen,
Genehmigungen, Überwachung
Baumuster nautischer SAGI werden, soweit
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag geprüft
und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen.
Änderungen bereits zugelassener Baumuster
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen
wurden 12 SAGI. Die Neuzulassungen umfaßten
die ganze Spannweite von Einzelanlagen
(Selbststeueranlagen, Magnet-Fernkompaß,
Fahrtmeß, Peilfunk, Radar) bis zum integrierten
Navigationssystem und Satelliten-Seenotfunkbaken.
79 Änderungen bereits zugelassener
Baumuster wurden genehmigt. Die Änderungen
bezogen sich hauptsächlich auf Radaranlagen
(43, davon 7 Anlagen mit ARPA) und 30 Positionslaternen.
Im Zusammenhang mit der Baumusterprüfung
wurde die Prüfung der elektromagnetischen
Verträglichkeit der nautischen SAGI
vorgenommen, für Anlagen und Geräte der
Schiffsausrüstung wurden Mindestabstände von
Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompassen
bestimmt und von serienmäßig hergestellten
nautischen SAGI wurden Stichproben entnommen,
um sie auf ihre Übereinstimmung mit den
zugelassenen Baumustern zu prüfen.
Für 342 nautische SAGI, die nicht als Baumuster
zugelassen sind, wurde von der Möglichkeit
der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch
gemacht, Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfäl-