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Volltext : Jahresbericht 1993

fechnische  Schiffssicherheit

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TECHNISCHE
SCHIFFSSICHERHEIT

Die  Aufgaben  der  Abteilung  „Technische
Schiffssicherheit“  sind  die  Prüfung  und  Zulassung ­
  von  Baumustern  nautischer  Systeme,  Anlagen, ­
  Geräte  und  Instrumente  (SAGI),  die  Regulierung, ­
  die  Genehmigung  der  Anbringung  und
Aufstellung  von  nautischen  SAG!,  die  Prüfung
vor  Verwendung  an  Bord,  die  Überwachung,  Einzelprüfung ­
  und  Überprüfung  nautischer  SAGI.
Ein  zusätzlicher  umfangreicher  Arbeitsbereich  ist
die  Beratung  von  Einzelpersonen,  Firmen,
Behörden,  Vereinen.  Verbänden  und  anderen  Institutionen ­
  in  Angelegenheiten  der  technischen
Schiffssicherheit.
Bei  Prüfungen  von  Verwendung  an  Bord
macht  das  BSH  von  der  gesetzlichen  Möglichkeit
Gebrauch,  die  Arbeit  soweit  wie  möglich  von  Beauftragten ­
  wahrnehmen  zu  lassen.  Als  Beauftragte ­
  des  BSH  kommen  sowohl  natürliche  als
auch  juristische  Personen  in  Frage.  Das  BSH  hat
zur  Zeit  25  natürliche  Personen  und  29  juristische ­
  Personen  mit  137  benannten  Mitarbeitern
beauftragt.  Die  gesetzlich  vorgeschriebenen
Wiederholungs-Überprüfungen  nautischer  SAGI
werden  vollständig  nicht  mehr  vom  BSH,  sondern ­
  von  anerkannten  Betrieben  durchgeführt.
Zur  Zeit  sind  77  Betriebe  anerkannt.
Der  größte  Teil  der  Aufgaben  des  BSH  an
Bord  von  Schiffen  unter  deutscher  Flagge  in  den
deutschen  Häfen  und  bei  sonstigen  Prüfungsund ­
  Überwachungsaufgaben  vor  Ort  wird  von
Außendienstmitarbeitern  erledigt.  Entlang  der
deutschen  Küste  ist  der  Außendienst  des  BSH  in
6  Aufsichtsbereichen,  Elbe,  Ems/Jade,  Ostl

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see/Nordfriesland,  Weser,  Rostock/Wismar  und
Stralsund/Ückermünde,  organisiert.

Zulassungen,  Prüfungen,
Genehmigungen,  Überwachung
Baumuster  nautischer  SAGI  werden,  soweit
das  gesetzlich  vorgeschrieben  ist,  auf  Antrag  geprüft ­
  und  nach  erfolgreicher  Prüfung  zugelassen.
Änderungen  bereits  zugelassener  Baumuster
müssen  genehmigt  werden.  Neu  zugelassen
wurden  12  SAGI.  Die  Neuzulassungen  umfaßten
die  ganze  Spannweite  von  Einzelanlagen
(Selbststeueranlagen,  Magnet-Fernkompaß,
Fahrtmeß,  Peilfunk,  Radar)  bis  zum  integrierten
Navigationssystem  und  Satelliten-Seenotfunkbaken.
  79  Änderungen  bereits  zugelassener
Baumuster  wurden  genehmigt.  Die  Änderungen
bezogen  sich  hauptsächlich  auf  Radaranlagen
(43,  davon  7  Anlagen  mit  ARPA)  und  30  Positionslaternen. ­
  Im  Zusammenhang  mit  der  Baumusterprüfung ­
  wurde  die  Prüfung  der  elektromagnetischen ­
  Verträglichkeit  der  nautischen  SAGI
vorgenommen,  für  Anlagen  und  Geräte  der
Schiffsausrüstung  wurden  Mindestabstände  von
Magnet-Regel-  und  Magnet-Steuerkompassen
bestimmt  und  von  serienmäßig  hergestellten
nautischen  SAGI  wurden  Stichproben  entnommen, ­
  um  sie  auf  ihre  Übereinstimmung  mit  den
zugelassenen  Baumustern  zu  prüfen.
Für  342  nautische  SAGI,  die  nicht  als  Baumuster ­
  zugelassen  sind,  wurde  von  der  Möglichkeit ­
  der  Schiffssicherheitsverordnung  Gebrauch
gemacht,  Ausnahmen  zuzulassen.  In  Einzelfäl-
            
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