fechnische Schiffssicherheit
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TECHNISCHE
SCHIFFSSICHERHEIT
Die Aufgaben der Abteilung „Technische
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulas
sung von Baumustern nautischer Systeme, An
lagen, Geräte und Instrumente (SAGI), die Regu
lierung, die Genehmigung der Anbringung und
Aufstellung von nautischen SAG!, die Prüfung
vor Verwendung an Bord, die Überwachung, Ein
zelprüfung und Überprüfung nautischer SAGI.
Ein zusätzlicher umfangreicher Arbeitsbereich ist
die Beratung von Einzelpersonen, Firmen,
Behörden, Vereinen. Verbänden und anderen In
stitutionen in Angelegenheiten der technischen
Schiffssicherheit.
Bei Prüfungen von Verwendung an Bord
macht das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit
Gebrauch, die Arbeit soweit wie möglich von Be
auftragten wahrnehmen zu lassen. Als Beauf
tragte des BSH kommen sowohl natürliche als
auch juristische Personen in Frage. Das BSH hat
zur Zeit 25 natürliche Personen und 29 juristi
sche Personen mit 137 benannten Mitarbeitern
beauftragt. Die gesetzlich vorgeschriebenen
Wiederholungs-Überprüfungen nautischer SAGI
werden vollständig nicht mehr vom BSH, son
dern von anerkannten Betrieben durchgeführt.
Zur Zeit sind 77 Betriebe anerkannt.
Der größte Teil der Aufgaben des BSH an
Bord von Schiffen unter deutscher Flagge in den
deutschen Häfen und bei sonstigen Prüfungs
und Überwachungsaufgaben vor Ort wird von
Außendienstmitarbeitern erledigt. Entlang der
deutschen Küste ist der Außendienst des BSH in
6 Aufsichtsbereichen, Elbe, Ems/Jade, Ost-
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see/Nordfriesland, Weser, Rostock/Wismar und
Stralsund/Ückermünde, organisiert.
Zulassungen, Prüfungen,
Genehmigungen, Überwachung
Baumuster nautischer SAGI werden, soweit
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag ge
prüft und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen.
Änderungen bereits zugelassener Baumuster
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen
wurden 12 SAGI. Die Neuzulassungen umfaßten
die ganze Spannweite von Einzelanlagen
(Selbststeueranlagen, Magnet-Fernkompaß,
Fahrtmeß, Peilfunk, Radar) bis zum integrierten
Navigationssystem und Satelliten-Seenotfunk-
baken. 79 Änderungen bereits zugelassener
Baumuster wurden genehmigt. Die Änderungen
bezogen sich hauptsächlich auf Radaranlagen
(43, davon 7 Anlagen mit ARPA) und 30 Positi
onslaternen. Im Zusammenhang mit der Baumu
sterprüfung wurde die Prüfung der elektroma
gnetischen Verträglichkeit der nautischen SAGI
vorgenommen, für Anlagen und Geräte der
Schiffsausrüstung wurden Mindestabstände von
Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompassen
bestimmt und von serienmäßig hergestellten
nautischen SAGI wurden Stichproben entnom
men, um sie auf ihre Übereinstimmung mit den
zugelassenen Baumustern zu prüfen.
Für 342 nautische SAGI, die nicht als Bau
muster zugelassen sind, wurde von der Möglich
keit der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch
gemacht, Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfäl-