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Full text: Jahresbericht 1993

fechnische Schiffssicherheit 
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TECHNISCHE 
SCHIFFSSICHERHEIT 
Die Aufgaben der Abteilung „Technische 
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulas 
sung von Baumustern nautischer Systeme, An 
lagen, Geräte und Instrumente (SAGI), die Regu 
lierung, die Genehmigung der Anbringung und 
Aufstellung von nautischen SAG!, die Prüfung 
vor Verwendung an Bord, die Überwachung, Ein 
zelprüfung und Überprüfung nautischer SAGI. 
Ein zusätzlicher umfangreicher Arbeitsbereich ist 
die Beratung von Einzelpersonen, Firmen, 
Behörden, Vereinen. Verbänden und anderen In 
stitutionen in Angelegenheiten der technischen 
Schiffssicherheit. 
Bei Prüfungen von Verwendung an Bord 
macht das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit 
Gebrauch, die Arbeit soweit wie möglich von Be 
auftragten wahrnehmen zu lassen. Als Beauf 
tragte des BSH kommen sowohl natürliche als 
auch juristische Personen in Frage. Das BSH hat 
zur Zeit 25 natürliche Personen und 29 juristi 
sche Personen mit 137 benannten Mitarbeitern 
beauftragt. Die gesetzlich vorgeschriebenen 
Wiederholungs-Überprüfungen nautischer SAGI 
werden vollständig nicht mehr vom BSH, son 
dern von anerkannten Betrieben durchgeführt. 
Zur Zeit sind 77 Betriebe anerkannt. 
Der größte Teil der Aufgaben des BSH an 
Bord von Schiffen unter deutscher Flagge in den 
deutschen Häfen und bei sonstigen Prüfungs 
und Überwachungsaufgaben vor Ort wird von 
Außendienstmitarbeitern erledigt. Entlang der 
deutschen Küste ist der Außendienst des BSH in 
6 Aufsichtsbereichen, Elbe, Ems/Jade, Ost- 
l 
1 
12 
see/Nordfriesland, Weser, Rostock/Wismar und 
Stralsund/Ückermünde, organisiert. 
Zulassungen, Prüfungen, 
Genehmigungen, Überwachung 
Baumuster nautischer SAGI werden, soweit 
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag ge 
prüft und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen. 
Änderungen bereits zugelassener Baumuster 
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen 
wurden 12 SAGI. Die Neuzulassungen umfaßten 
die ganze Spannweite von Einzelanlagen 
(Selbststeueranlagen, Magnet-Fernkompaß, 
Fahrtmeß, Peilfunk, Radar) bis zum integrierten 
Navigationssystem und Satelliten-Seenotfunk- 
baken. 79 Änderungen bereits zugelassener 
Baumuster wurden genehmigt. Die Änderungen 
bezogen sich hauptsächlich auf Radaranlagen 
(43, davon 7 Anlagen mit ARPA) und 30 Positi 
onslaternen. Im Zusammenhang mit der Baumu 
sterprüfung wurde die Prüfung der elektroma 
gnetischen Verträglichkeit der nautischen SAGI 
vorgenommen, für Anlagen und Geräte der 
Schiffsausrüstung wurden Mindestabstände von 
Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompassen 
bestimmt und von serienmäßig hergestellten 
nautischen SAGI wurden Stichproben entnom 
men, um sie auf ihre Übereinstimmung mit den 
zugelassenen Baumustern zu prüfen. 
Für 342 nautische SAGI, die nicht als Bau 
muster zugelassen sind, wurde von der Möglich 
keit der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch 
gemacht, Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfäl-
	        
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