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Volltext : Jahresbericht 1993

-  Anerkennen  von  Seefahrtzeiten  auf  Schiffen
unter  fremder  Flagge  oder  unter  der  Bundesdienstfiagge.

1993  wurden  insgesamt  535  Anträge  auf
Erteilung  einer  Ausnahmegenehmigung  oder
Befugniserweiterung  gestellt  und  abschließend
bearbeitet.
Durch  Ausflaggung  und  die  Registrierungen ­
  im  ISR  wird  es  für  die  Absolventen  der  Fachbzw.
  Fachhochschulen  zunehmend  schwieriger,
Arbeitsplätze  als  Wachoffiziere  auf  deutschen
Schiffen  zu  finden.
Das  erschwert  das  Ausfahren  der  sogenannten ­
  „W-Patente“,  da  die  Ableistung  einer  24-monatigen
  Erfahrungs-Seefahrtzeit  als  nautischer ­
  oder  technischer  Schiffsoffizier  auf
Schiffen  unter  der  Bundesflagge  vorgeschrieben
ist.  Hier  konnte  durch  entsprechende  Ausnahmegenehmigungen ­
  der  Erwerb  des  „Voil-Patents“
  erleichtert  werden.

Schiffsbesetzung

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