- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen
unter fremder Flagge oder unter der Bundesdienstfiagge.
1993 wurden insgesamt 535 Anträge auf
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder
Befugniserweiterung gestellt und abschließend
bearbeitet.
Durch Ausflaggung und die Registrierungen
im ISR wird es für die Absolventen der Fachbzw.
Fachhochschulen zunehmend schwieriger,
Arbeitsplätze als Wachoffiziere auf deutschen
Schiffen zu finden.
Das erschwert das Ausfahren der sogenannten
„W-Patente“, da die Ableistung einer 24-monatigen
Erfahrungs-Seefahrtzeit als nautischer
oder technischer Schiffsoffizier auf
Schiffen unter der Bundesflagge vorgeschrieben
ist. Hier konnte durch entsprechende Ausnahmegenehmigungen
der Erwerb des „Voil-Patents“
erleichtert werden.
Schiffsbesetzung
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