- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen
unter fremder Flagge oder unter der Bundes-
dienstfiagge.
1993 wurden insgesamt 535 Anträge auf
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder
Befugniserweiterung gestellt und abschließend
bearbeitet.
Durch Ausflaggung und die Registrierun
gen im ISR wird es für die Absolventen der Fach-
bzw. Fachhochschulen zunehmend schwieriger,
Arbeitsplätze als Wachoffiziere auf deutschen
Schiffen zu finden.
Das erschwert das Ausfahren der soge
nannten „W-Patente“, da die Ableistung einer 24-
monatigen Erfahrungs-Seefahrtzeit als nauti
scher oder technischer Schiffsoffizier auf
Schiffen unter der Bundesflagge vorgeschrieben
ist. Hier konnte durch entsprechende Ausnah
megenehmigungen der Erwerb des „Voil-Pa-
tents“ erleichtert werden.
Schiffsbesetzung
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