chiffsvermessung
I
deck, aber keine Lukenabdeckungen mehr. Die
Container werden in sogenannten Führungen
gefahren, die hoch über das Oberdeck hinausra
gen und für alle Containerlagen das lästige und
gefährliche Laschen, d.h. das Festzurren der
Containerstapel an Deck, entbehrlich machen.
Da die Container die Lukenschächte bis auf
wenige Zentimeter vollständig ausfüllen, ist die
freie Fläche, über die Wasser in die Räume ein-
dringen kann, sehr gering. Außer überkommen
der Gischt kann es in erheblicher Menge nur
tropischer Regen sein, der aber durch leistungs
starke Pumpen im untersten Teil des Laderau
mes gelenzt werden kann.
Viele Vorteile sind mit diesem neuen
Schiffstyp verbunden.
Der Nachteil ist die höhere Vermessung.
Darüber wurde lange gestritten; gilt doch seit ai-
tersher der Grundsatz: geschlossene Räume
werden eingemessen, offene nicht - und Decks
ladung wird auch nicht vermessen. Aber es gibt
auch die Erkenntnis, daß mit den neuen Vermes
sungsregein sehr sorgfältig umgegangen werden
muß, führten doch gerade extreme Auslegungen
der Begriffe „offen“ und „geschlossen“ in den al
ten Vermessungsregeln zu den heutigen Proble
men mit den Vermessungsergebnissen in BRT
und zu dem Übereinkommen von 1969. Schließ
lich ist die Bruttoraumzahl als Ergebnis der
neuen Vermessung ja eine Vergleichszahl für die
Größe des Schiffes!
Bei den offenen Containerschiffen aber
konnte der Grundsatz, nur die geschlossenen
Räume des Schiffes zu vermessen, nicht an
gewendet werden. Hätte man nur die Hülle
außerhalb der von oben offenen Laderäume
(Abb. 35, a) vermessen oder eine fiktive obere
Begrenzungslinie (Abb. 35, b) gewählt, hätte
dies im Vergleich zu anderen Schiffen ein viel zu
keines Ergebnis gebracht.
Entschieden haben sich die Experten, die
Linie als Obergrenze der Vermessung anzuneh
men, die auch gewählt worden wäre, wenn das
Schiff Lukendeckel hätte: nämlich die Oberkante
der seitlichen Lukensülle auf dem Oberdeck
(Abb. 35, c). Hiermit aber bekommt das Schiff
eine größere Tonnage als das gleich lange Ver
gleichsschiff mit Lukendeckeln.
Und was wird, wenn oberhalb der Contai
nerstapel wiederum Regendächer angebracht
werden, um den tropischen Regen abzuhalten?
Die Meinung der Experten war einheitlich: dann
müsse bis zu diesen Dächern vermessen wer
den (Abb. 35, d) - also eine noch größere Ton
nage!
Räume unter Abdeckungen werden einge
messen, wenn sie geschlossene Seitenwände
haben. Sind aber seitliche Öffnungen vorhanden
- in diesem Falle fehlen Seitenwände vollständig
- bleiben diese Räume unberücksichtigt. Die
Containerführungen aber, die bis unter die Re
gendächer reichen, sind „Mittel zur Sicherung
der Ladung“ und damit ist wiederum die Pflicht
zur Einmessung gegeben.
Vergleicht man im übrigen den Querschnitt
eines solchen offenen Containerschiffes mit Re
gendächern mit dem eines gleich großen Auto
transporters (Abb. 35, 2), so wird deutlich, daß
man von der zuvor beschriebenen Einmes
sungspflicht schwerlich abgehen kann.
Man entschied sich angesichts des neuen
Schiffstyps dafür, es bei der Vermessung zu las-