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Full text: Jahresbericht 1993

chiffsvermessung 
I 
deck, aber keine Lukenabdeckungen mehr. Die 
Container werden in sogenannten Führungen 
gefahren, die hoch über das Oberdeck hinausra 
gen und für alle Containerlagen das lästige und 
gefährliche Laschen, d.h. das Festzurren der 
Containerstapel an Deck, entbehrlich machen. 
Da die Container die Lukenschächte bis auf 
wenige Zentimeter vollständig ausfüllen, ist die 
freie Fläche, über die Wasser in die Räume ein- 
dringen kann, sehr gering. Außer überkommen 
der Gischt kann es in erheblicher Menge nur 
tropischer Regen sein, der aber durch leistungs 
starke Pumpen im untersten Teil des Laderau 
mes gelenzt werden kann. 
Viele Vorteile sind mit diesem neuen 
Schiffstyp verbunden. 
Der Nachteil ist die höhere Vermessung. 
Darüber wurde lange gestritten; gilt doch seit ai- 
tersher der Grundsatz: geschlossene Räume 
werden eingemessen, offene nicht - und Decks 
ladung wird auch nicht vermessen. Aber es gibt 
auch die Erkenntnis, daß mit den neuen Vermes 
sungsregein sehr sorgfältig umgegangen werden 
muß, führten doch gerade extreme Auslegungen 
der Begriffe „offen“ und „geschlossen“ in den al 
ten Vermessungsregeln zu den heutigen Proble 
men mit den Vermessungsergebnissen in BRT 
und zu dem Übereinkommen von 1969. Schließ 
lich ist die Bruttoraumzahl als Ergebnis der 
neuen Vermessung ja eine Vergleichszahl für die 
Größe des Schiffes! 
Bei den offenen Containerschiffen aber 
konnte der Grundsatz, nur die geschlossenen 
Räume des Schiffes zu vermessen, nicht an 
gewendet werden. Hätte man nur die Hülle 
außerhalb der von oben offenen Laderäume 
(Abb. 35, a) vermessen oder eine fiktive obere 
Begrenzungslinie (Abb. 35, b) gewählt, hätte 
dies im Vergleich zu anderen Schiffen ein viel zu 
keines Ergebnis gebracht. 
Entschieden haben sich die Experten, die 
Linie als Obergrenze der Vermessung anzuneh 
men, die auch gewählt worden wäre, wenn das 
Schiff Lukendeckel hätte: nämlich die Oberkante 
der seitlichen Lukensülle auf dem Oberdeck 
(Abb. 35, c). Hiermit aber bekommt das Schiff 
eine größere Tonnage als das gleich lange Ver 
gleichsschiff mit Lukendeckeln. 
Und was wird, wenn oberhalb der Contai 
nerstapel wiederum Regendächer angebracht 
werden, um den tropischen Regen abzuhalten? 
Die Meinung der Experten war einheitlich: dann 
müsse bis zu diesen Dächern vermessen wer 
den (Abb. 35, d) - also eine noch größere Ton 
nage! 
Räume unter Abdeckungen werden einge 
messen, wenn sie geschlossene Seitenwände 
haben. Sind aber seitliche Öffnungen vorhanden 
- in diesem Falle fehlen Seitenwände vollständig 
- bleiben diese Räume unberücksichtigt. Die 
Containerführungen aber, die bis unter die Re 
gendächer reichen, sind „Mittel zur Sicherung 
der Ladung“ und damit ist wiederum die Pflicht 
zur Einmessung gegeben. 
Vergleicht man im übrigen den Querschnitt 
eines solchen offenen Containerschiffes mit Re 
gendächern mit dem eines gleich großen Auto 
transporters (Abb. 35, 2), so wird deutlich, daß 
man von der zuvor beschriebenen Einmes 
sungspflicht schwerlich abgehen kann. 
Man entschied sich angesichts des neuen 
Schiffstyps dafür, es bei der Vermessung zu las-
	        
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