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Full text: Jahresbericht 1993

Schiffsvermessung 
tionen und Empfehlungen. Zahlreiche Nationen, 
insbesondere die aus der früheren „Oslo-Ge 
meinschaft“, arbeiten hier zusammen - oft auf 
Anregung und Koordinierung der deutschen Ver 
messungsbehörde. So konnte in der letzten Zeit 
Einvernehmen über die Vermessung von offenen 
Containerschiffen, Viehtransportern und Dock 
schiffen, auch über noch offene Detailfragen der 
Vermessung und über die Bestätigung von Ver 
messungsergebnissen in Zeugnissen, erzielt 
werden. Wichtig ist eine klare und allgemein ver 
ständliche Interpretation der Regeln, die es allen 
Ländern ermöglicht, in gleicher Weise danach zu 
verfahren. 
Dem Internationalen Schiffsvermessungs 
übereinkommen von 1969 waren Ende 1993 be 
reits 100 Länder beigetreten, deren Flaggen von 
92 % der Schiffe (73.700) mit 96 % der Tonnage 
(428 Millionen BRT/BRZ) der Welthandelsflotte 
geführt werden. 
Aber allein 45 Länder aus der IMO-Gemein- 
schaft mit 6% der Schiffe (4.700) und 2% 
der Welttonnage (10 Mill. BRT/BRZ) haben das 
Übereinkommen bisher nicht ratifiziert. 
Auch innerhalb der EU war es notwendig, 
über Schiffsvermessung zu verhandeln. Das 
Übereinkommen von 1969 gilt für Schiffe in der 
Auslandsfahrt und mehr als 24 m Länge. Es er 
faßt daher nicht automatisch die Fischereifahr 
zeuge. In der EU ist aber aus vielerlei Gründen 
auch eine einheitliche Vermessung dieser Fahr 
zeuge erforderlich. 
immerhin gibt es z. Z. für die etwa 100.000 
Fischereifahrzeuge von 11 EU-Mitgliedstaaten 8 
unterschiedliche Vermessungsvorschriften. Nur 
wenige Länder, zu denen auch Deutschland 
a 
gehört, haben bereits die Vorschriften des Über 
einkommens von 1969 auf kleine Fahrzeuge aus 
gedehnt. 
Vom BSH sind zahlreiche Anregungen und 
Vorschläge in die Diskussion um die Vermessung 
dieser Fischereifahrzeuge eingebracht worden. 
Es ist zu erwarten, daß die Kommission nun 
mehr den von den Vermessungsexperten zu 
sammengefaßten Vorschlägen folgt, diese Fahr 
zeuge so einfach wie möglich und so genau wie 
nötig zu berechnen. Werden die vorgeschla 
genen Formeln - im wesentlichen mit Länge x 
Breite x Seitenhöhe x Faktor - angenommen, 
können auch die Fischereifahrzeuge auf einfa 
che Weise einheitlich vermessen werden. 
Tonnagevermessung 
Wie schon erwähnt, müssen am 18. 7.1994 
alle „vorhandenen“ deutschen Seeschiffe deren 
Freibord- und Vermessungslänge mehr als 24 m 
beträgt und die in der Auslandsfahrt eingesetzt 
sind, nach dem Internationalen Schiffsvermes- 
sungs-Übereinkommen von 1969 vermessen 
sein und einen Internationalen Schiffsmeßbrief 
(1969) (ITC 69) an Bord führen. 
Die Schiffsvermessung arbeitete auch 
1993 mit aller Anstrengung an der Umstellung 
der Vermessungsergebnisse der Flotte. 
Zu Beginn dieser Arbeiten handelte es sich 
um relativ neue Schiffe. Mittlerweile werden die 
Schiffe bearbeitet, die in den fünfziger Jahren 
gebaut worden sind. Das stellt hohe Anforderun-
	        
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