Internationaler Einsatz für Sicherheit in der Seeschifffahrt und Schutz der Meere 45
Für die Jahre 2018 bis 2023 gilt es - wie
der Generalsekretär der IMO im Novem
ber 2017 in London darlegte - noch
effizientere Verfahren zur Entwicklung und
Implementierung internationaler Überein
kommen zur weiteren Verbesserung der
Sicherheit im Seeverkehr zu entwickeln.
Dazu gehört es, technische Neuentwick
lung wie zum Beispiel die autonome
Schifffahrt zu adressieren und neue
Formen der Kriminalität wie Cybercrimes
zu bekämpfen. Eine besonders wichtige
Rolle spielt künftig für die IMO der Schutz
der Meere und die Bekämpfung der
Klimaveränderungen. Eine wichtige
Aufgabe sieht die IMO auch darin, die
Umsetzung der UN-Ziele einer nachhal
tigen Entwicklung zu unterstützen.
Am 20. Dezember 2016 ernannte die IMO
die Präsidentin des BSH, Monika
Breuch-Moritz, zur maritimen Botschafte
rin der IMO für Deutschland. In dieser
Funktion setzt sie sich dafür ein, dass die
internationale Bedeutung der Schifffahrt
und die Arbeit der IMO insbesondere für
Sicherheit und Umweltschutz im Seever
kehr in der deutschen Öffentlichkeit und
gegenüber Politik und Wirtschaftsverbän
den der Seeschifffahrt noch deutlicher
sichtbar werden. Auch in dieser Funktion
macht die BSH-Präsidentin auf die Not
wendigkeit des Schutzes der Meere
aufmerksam. Nutzung und Schutz der
Meere müssen in einer Balance stehen.
Übereinkommen zum Schutz der Meere
können nur dann weltweit erfolgreich
umgesetzt werden, wenn die Interessen
der Menschen und auch die wirtschaft
liche Entwicklung beachtet werden und
die Ziele der Übereinkommen realisierbar
sind. Dazu gehöre auch, dass der Um
weltschutz aktiv in den Ländern der
Dritten Welt vorangebracht werde. Gerade
in diesen Ländern ist die Verknüpfung
wirtschaftlicher Interessen mit Umwelt
schutzerfordernissen sehr wichtig.
Wichtige Übereinkommen der IMO zum Umwelt
schutz in der Seeschifffahrt
• das Internationale Übereinkommen von 1973 zur
Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe - MARPOL 73/78. Gemeinsam mit der
SOLAS-Konvention bildet dieses Übereinkommen
bis heute die rechtliche Basis für den Umweltschutz
in der Seeschifffahrt
• das London-Übereinkommen, das Internationale
Übereinkommen über die Verhütung der Meeresver
schmutzung durch das Einbringen von Abfällen und
anderen Stoffen von 1972 und sein Protokoll von
1996, das London-Protokoll, dass das Übereinkom
men aktualisiert.
• das Internationale Übereinkommen über Verbots
und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche
Bewuchsschutzsysteme von Schiffen (AFS-Überein-
kommen; 2001).
• das Internationale Überkommen über das sichere
und umweltfreundliche Recycling von Schiffen
(Hongkong-Konvention; 2009 verabschiedet, noch
nicht in Kraft)
Übereinkommen auf europäischer Ebene zum
Umweltschutz in der Seeschifffahrt
• Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt
des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen;
1992)
• Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt
der Ostsee (Helsinki-Übereinkommen; 1992)
• Das Grünbuch (2006) und das Blaubuch (2007) über
die künftige Meerespolitik der EU benennen Prob
leme im Seeverkehr und zeigen Strategien zu deren
Lösung auf.
• Abgeleitet aus dem Blaubuch ist die EU-Meeresstra-
tegie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die 2008 in Kraft
getreten ist. Sie fördert eine nachhaltige Nutzung der
europäischen Meere bei gleichzeitigem Schutz und
Erhalt der Meeresökosysteme. Ziel ist es, bis zum
Jahr 2020 einen guten Meereszustand zu erreichen.