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Full text: Jahresbericht 2016-2017 - Über Wasser - Unter Wasser : Offshore-Windenergie und Wracksuche in Nord- und Ostsee

Internationaler Einsatz für Sicherheit in der Seeschifffahrt und Schutz der Meere 45 
Für die Jahre 2018 bis 2023 gilt es - wie 
der Generalsekretär der IMO im Novem 
ber 2017 in London darlegte - noch 
effizientere Verfahren zur Entwicklung und 
Implementierung internationaler Überein 
kommen zur weiteren Verbesserung der 
Sicherheit im Seeverkehr zu entwickeln. 
Dazu gehört es, technische Neuentwick 
lung wie zum Beispiel die autonome 
Schifffahrt zu adressieren und neue 
Formen der Kriminalität wie Cybercrimes 
zu bekämpfen. Eine besonders wichtige 
Rolle spielt künftig für die IMO der Schutz 
der Meere und die Bekämpfung der 
Klimaveränderungen. Eine wichtige 
Aufgabe sieht die IMO auch darin, die 
Umsetzung der UN-Ziele einer nachhal 
tigen Entwicklung zu unterstützen. 
Am 20. Dezember 2016 ernannte die IMO 
die Präsidentin des BSH, Monika 
Breuch-Moritz, zur maritimen Botschafte 
rin der IMO für Deutschland. In dieser 
Funktion setzt sie sich dafür ein, dass die 
internationale Bedeutung der Schifffahrt 
und die Arbeit der IMO insbesondere für 
Sicherheit und Umweltschutz im Seever 
kehr in der deutschen Öffentlichkeit und 
gegenüber Politik und Wirtschaftsverbän 
den der Seeschifffahrt noch deutlicher 
sichtbar werden. Auch in dieser Funktion 
macht die BSH-Präsidentin auf die Not 
wendigkeit des Schutzes der Meere 
aufmerksam. Nutzung und Schutz der 
Meere müssen in einer Balance stehen. 
Übereinkommen zum Schutz der Meere 
können nur dann weltweit erfolgreich 
umgesetzt werden, wenn die Interessen 
der Menschen und auch die wirtschaft 
liche Entwicklung beachtet werden und 
die Ziele der Übereinkommen realisierbar 
sind. Dazu gehöre auch, dass der Um 
weltschutz aktiv in den Ländern der 
Dritten Welt vorangebracht werde. Gerade 
in diesen Ländern ist die Verknüpfung 
wirtschaftlicher Interessen mit Umwelt 
schutzerfordernissen sehr wichtig. 
Wichtige Übereinkommen der IMO zum Umwelt 
schutz in der Seeschifffahrt 
• das Internationale Übereinkommen von 1973 zur 
Verhütung der Meeresverschmutzung durch 
Schiffe - MARPOL 73/78. Gemeinsam mit der 
SOLAS-Konvention bildet dieses Übereinkommen 
bis heute die rechtliche Basis für den Umweltschutz 
in der Seeschifffahrt 
• das London-Übereinkommen, das Internationale 
Übereinkommen über die Verhütung der Meeresver 
schmutzung durch das Einbringen von Abfällen und 
anderen Stoffen von 1972 und sein Protokoll von 
1996, das London-Protokoll, dass das Übereinkom 
men aktualisiert. 
• das Internationale Übereinkommen über Verbots 
und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche 
Bewuchsschutzsysteme von Schiffen (AFS-Überein- 
kommen; 2001). 
• das Internationale Überkommen über das sichere 
und umweltfreundliche Recycling von Schiffen 
(Hongkong-Konvention; 2009 verabschiedet, noch 
nicht in Kraft) 
Übereinkommen auf europäischer Ebene zum 
Umweltschutz in der Seeschifffahrt 
• Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt 
des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen; 
1992) 
• Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt 
der Ostsee (Helsinki-Übereinkommen; 1992) 
• Das Grünbuch (2006) und das Blaubuch (2007) über 
die künftige Meerespolitik der EU benennen Prob 
leme im Seeverkehr und zeigen Strategien zu deren 
Lösung auf. 
• Abgeleitet aus dem Blaubuch ist die EU-Meeresstra- 
tegie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die 2008 in Kraft 
getreten ist. Sie fördert eine nachhaltige Nutzung der 
europäischen Meere bei gleichzeitigem Schutz und 
Erhalt der Meeresökosysteme. Ziel ist es, bis zum 
Jahr 2020 einen guten Meereszustand zu erreichen.
	        
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