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Full text: Jahresbericht 2016-2017 - Über Wasser - Unter Wasser : Offshore-Windenergie und Wracksuche in Nord- und Ostsee

38 Meilensteine für den maritimen Umweltschutz 
Die Internationale Seeschifffahrts-Organi 
sation (International Maritime Organiza 
tion - IMO) traf Im Oktober 2016 auf der 
Sitzung des Meeresumweltausschusses 
(Marine Environment Protection Commit 
tee - MEPC 70) wichtige Entscheidungen 
zum maritimen Umweltschutz. Diese 
Entwicklung wäre vor zehn Jahren nicht 
zu erwarten gewesen - und sie zeigt, 
dass sich Politik, Verwaltung, Schifffahrt 
und Wirtschaft national und international 
einig sind, dass die Meere nur mit ge 
meinsamen, abgestimmten Entscheidun 
gen geschützt werden können. 
Schwefelgrenzwert (SO x ) ab 2020 auf 
0,50 Prozent herabgesetzt 
Die geänderte Anlage VI des MAR- 
POL-Überelnkommens regelt, dass ab 
dem 1. Januar 2020 In der Seeschifffahrt 
weltweit nur noch Treibstoffe eingesetzt 
werden dürfen, die maximal 0,5 Prozent 
Schwefel enthalten. Derzeit darf Schiffs 
kraftstoff - außer in den Sondergebieten - 
noch einen Schwefelgehalt von 3,5 Pro 
zent aufweisen. Damit bleibt die IMO mit 
MARPOL Anlage VI für den weltweiten 
Schiffsverkehr im Gleichklang mit der 
EU-Schwefelrichtllnie, und Wettbewerbs 
verzerrungen durch unterschiedliche 
Regelungen werden vermieden. Der 
strengere Grenzwert des Schwefelo- 
xld-Emlsslonsüberwachungsgebletes 
(Sulfur Emission Control Area - SECA) in 
Nord- und Ostsee bleibt unverändert. Seit 
dem 1. Januar 2015 gilt hier ein Grenzwert 
für den Schwefelgehalt von Schiffskraft 
stoffen von maximal 0,1 Prozent. Bereits 
seit dem 1. Januar 2010 dürfen Schiffe In 
EU-Häfen bei Aufenthalten von länger als 
zwei Stunden für den Hafenbetrieb 
ebenfalls nur noch Kraftstoffe mit dem 
strengen 0,1 Prozent Schwefelgrenzwert 
nutzen. Die Einrichtung von SECAs 
weltweit schreitet voran. Neben den 
Emissionsüberwachungsgebieten in 
Nordamerika und In der Karibik hat auch 
China In einigen seiner hoch frequentier 
ten Gewässer Emissionsüberwachungs 
gebiete eingerichtet, In denen zunächst 
nur in ausgewählten Häfen Schiffe am 
Liegeplatz den Schwefelgrenzwert von 
0,5 Prozent elnhalten müssen. Auch der 
Stadtstaat Singapur hat bereits Maßnah 
men zur Begrenzung des Schadstoffaus 
stoßes ergriffen. 
Nach ausführlichen Untersuchungen und 
Prüfungen der weltweiten Verfügbarkeit 
von schwefelarmen Treibstoffen und 
Entschwefelungstechnologien sowie 
intensiven Diskussionen mit Vertreterinnen 
und Vertretern von Staaten, Industrie und 
Umweltverbänden legte MEPC nunmehr 
den 1. Januar 2020 als Einführungsdatum 
zur Senkung des global gültigen Schwe 
felgrenzwertes auf 0,5 Prozent fest. 
Das BSH war maßgeblich an der Vorberei 
tung der Diskussionen beteiligt. Im Kern 
drehte sich die Debatte um die Frage, ob 
ausreichende Produktionskapazitäten für 
niedrigschweflige Kraftstoffe zur Verfü 
gung stehen. Dies konnte mit einer Studie 
zur Verfügbarkeit von Kraftstoffen geklärt 
werden. Den Reedern stehen als Alterna 
tive zur Verwendung niedrigschwefligen 
Kraftstoffs auch alternative Kraftstoffe 
oder Abgasreinigungsanlagen (Scrubber) 
zur Verfügung. Solange der Schwefel 
nicht über das Abwasser in die Meere 
gelangt, sind Scrubber nach dem gegen 
wärtigen Stand der Technik eine zulässige 
Option. Das BSH führt zu dieser Frage Im 
Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) 
ein Forschungsprojekt durch, mit dem die 
Auswirkungen von Waschwasser aus 
Abgasreinigungsanlagen, das In die 
Meere eingeleitet wird, auf die marine 
Umwelt untersucht wird.
	        
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