accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Jahresbericht 2016-2017 - Über Wasser - Unter Wasser : Offshore-Windenergie und Wracksuche in Nord- und Ostsee

38  Meilensteine  für  den  maritimen  Umweltschutz

Die  Internationale  Seeschifffahrts-Organisation ­
  (International  Maritime  Organization ­
  -  IMO)  traf  Im  Oktober  2016  auf  der
Sitzung  des  Meeresumweltausschusses
(Marine  Environment  Protection  Committee ­
  -  MEPC  70)  wichtige  Entscheidungen
zum  maritimen  Umweltschutz.  Diese
Entwicklung  wäre  vor  zehn  Jahren  nicht
zu  erwarten  gewesen  -  und  sie  zeigt,
dass  sich  Politik,  Verwaltung,  Schifffahrt
und  Wirtschaft  national  und  international
einig  sind,  dass  die  Meere  nur  mit  gemeinsamen, ­
  abgestimmten  Entscheidungen ­
  geschützt  werden  können.

Schwefelgrenzwert  (SO x )  ab  2020  auf
0,50  Prozent  herabgesetzt
Die  geänderte  Anlage  VI  des  MAR-POL-Überelnkommens
  regelt,  dass  ab
dem  1.  Januar  2020  In  der  Seeschifffahrt
weltweit  nur  noch  Treibstoffe  eingesetzt
werden  dürfen,  die  maximal  0,5  Prozent
Schwefel  enthalten.  Derzeit  darf  Schiffskraftstoff ­
  -  außer  in  den  Sondergebieten  -
noch  einen  Schwefelgehalt  von  3,5  Prozent ­
  aufweisen.  Damit  bleibt  die  IMO  mit
MARPOL  Anlage  VI  für  den  weltweiten
Schiffsverkehr  im  Gleichklang  mit  der
EU-Schwefelrichtllnie,  und  Wettbewerbsverzerrungen ­
  durch  unterschiedliche
Regelungen  werden  vermieden.  Der
strengere  Grenzwert  des  Schwefeloxld-Emlsslonsüberwachungsgebletes

(Sulfur  Emission  Control  Area  -  SECA)  in
Nord-  und  Ostsee  bleibt  unverändert.  Seit
dem  1.  Januar  2015  gilt  hier  ein  Grenzwert
für  den  Schwefelgehalt  von  Schiffskraftstoffen ­
  von  maximal  0,1  Prozent.  Bereits
seit  dem  1.  Januar  2010  dürfen  Schiffe  In
EU-Häfen  bei  Aufenthalten  von  länger  als
zwei  Stunden  für  den  Hafenbetrieb
ebenfalls  nur  noch  Kraftstoffe  mit  dem
strengen  0,1  Prozent  Schwefelgrenzwert
nutzen.  Die  Einrichtung  von  SECAs

weltweit  schreitet  voran.  Neben  den
Emissionsüberwachungsgebieten  in
Nordamerika  und  In  der  Karibik  hat  auch
China  In  einigen  seiner  hoch  frequentierten ­
  Gewässer  Emissionsüberwachungsgebiete ­
  eingerichtet,  In  denen  zunächst
nur  in  ausgewählten  Häfen  Schiffe  am
Liegeplatz  den  Schwefelgrenzwert  von
0,5  Prozent  elnhalten  müssen.  Auch  der
Stadtstaat  Singapur  hat  bereits  Maßnahmen ­
  zur  Begrenzung  des  Schadstoffausstoßes ­
  ergriffen.
Nach  ausführlichen  Untersuchungen  und
Prüfungen  der  weltweiten  Verfügbarkeit
von  schwefelarmen  Treibstoffen  und
Entschwefelungstechnologien  sowie
intensiven  Diskussionen  mit  Vertreterinnen
und  Vertretern  von  Staaten,  Industrie  und
Umweltverbänden  legte  MEPC  nunmehr
den  1.  Januar  2020  als  Einführungsdatum
zur  Senkung  des  global  gültigen  Schwefelgrenzwertes ­
  auf  0,5  Prozent  fest.
Das  BSH  war  maßgeblich  an  der  Vorbereitung ­
  der  Diskussionen  beteiligt.  Im  Kern
drehte  sich  die  Debatte  um  die  Frage,  ob
ausreichende  Produktionskapazitäten  für
niedrigschweflige  Kraftstoffe  zur  Verfügung ­
  stehen.  Dies  konnte  mit  einer  Studie
zur  Verfügbarkeit  von  Kraftstoffen  geklärt
werden.  Den  Reedern  stehen  als  Alternative ­
  zur  Verwendung  niedrigschwefligen
Kraftstoffs  auch  alternative  Kraftstoffe
oder  Abgasreinigungsanlagen  (Scrubber)
zur  Verfügung.  Solange  der  Schwefel
nicht  über  das  Abwasser  in  die  Meere
gelangt,  sind  Scrubber  nach  dem  gegenwärtigen ­
  Stand  der  Technik  eine  zulässige
Option.  Das  BSH  führt  zu  dieser  Frage  Im
Auftrag  des  Umweltbundesamtes  (UBA)
ein  Forschungsprojekt  durch,  mit  dem  die
Auswirkungen  von  Waschwasser  aus
Abgasreinigungsanlagen,  das  In  die
Meere  eingeleitet  wird,  auf  die  marine
Umwelt  untersucht  wird.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.