38 Meilensteine für den maritimen Umweltschutz
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation
(International Maritime Organization
- IMO) traf Im Oktober 2016 auf der
Sitzung des Meeresumweltausschusses
(Marine Environment Protection Committee
- MEPC 70) wichtige Entscheidungen
zum maritimen Umweltschutz. Diese
Entwicklung wäre vor zehn Jahren nicht
zu erwarten gewesen - und sie zeigt,
dass sich Politik, Verwaltung, Schifffahrt
und Wirtschaft national und international
einig sind, dass die Meere nur mit gemeinsamen,
abgestimmten Entscheidungen
geschützt werden können.
Schwefelgrenzwert (SO x ) ab 2020 auf
0,50 Prozent herabgesetzt
Die geänderte Anlage VI des MAR-POL-Überelnkommens
regelt, dass ab
dem 1. Januar 2020 In der Seeschifffahrt
weltweit nur noch Treibstoffe eingesetzt
werden dürfen, die maximal 0,5 Prozent
Schwefel enthalten. Derzeit darf Schiffskraftstoff
- außer in den Sondergebieten -
noch einen Schwefelgehalt von 3,5 Prozent
aufweisen. Damit bleibt die IMO mit
MARPOL Anlage VI für den weltweiten
Schiffsverkehr im Gleichklang mit der
EU-Schwefelrichtllnie, und Wettbewerbsverzerrungen
durch unterschiedliche
Regelungen werden vermieden. Der
strengere Grenzwert des Schwefeloxld-Emlsslonsüberwachungsgebletes
(Sulfur Emission Control Area - SECA) in
Nord- und Ostsee bleibt unverändert. Seit
dem 1. Januar 2015 gilt hier ein Grenzwert
für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen
von maximal 0,1 Prozent. Bereits
seit dem 1. Januar 2010 dürfen Schiffe In
EU-Häfen bei Aufenthalten von länger als
zwei Stunden für den Hafenbetrieb
ebenfalls nur noch Kraftstoffe mit dem
strengen 0,1 Prozent Schwefelgrenzwert
nutzen. Die Einrichtung von SECAs
weltweit schreitet voran. Neben den
Emissionsüberwachungsgebieten in
Nordamerika und In der Karibik hat auch
China In einigen seiner hoch frequentierten
Gewässer Emissionsüberwachungsgebiete
eingerichtet, In denen zunächst
nur in ausgewählten Häfen Schiffe am
Liegeplatz den Schwefelgrenzwert von
0,5 Prozent elnhalten müssen. Auch der
Stadtstaat Singapur hat bereits Maßnahmen
zur Begrenzung des Schadstoffausstoßes
ergriffen.
Nach ausführlichen Untersuchungen und
Prüfungen der weltweiten Verfügbarkeit
von schwefelarmen Treibstoffen und
Entschwefelungstechnologien sowie
intensiven Diskussionen mit Vertreterinnen
und Vertretern von Staaten, Industrie und
Umweltverbänden legte MEPC nunmehr
den 1. Januar 2020 als Einführungsdatum
zur Senkung des global gültigen Schwefelgrenzwertes
auf 0,5 Prozent fest.
Das BSH war maßgeblich an der Vorbereitung
der Diskussionen beteiligt. Im Kern
drehte sich die Debatte um die Frage, ob
ausreichende Produktionskapazitäten für
niedrigschweflige Kraftstoffe zur Verfügung
stehen. Dies konnte mit einer Studie
zur Verfügbarkeit von Kraftstoffen geklärt
werden. Den Reedern stehen als Alternative
zur Verwendung niedrigschwefligen
Kraftstoffs auch alternative Kraftstoffe
oder Abgasreinigungsanlagen (Scrubber)
zur Verfügung. Solange der Schwefel
nicht über das Abwasser in die Meere
gelangt, sind Scrubber nach dem gegenwärtigen
Stand der Technik eine zulässige
Option. Das BSH führt zu dieser Frage Im
Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA)
ein Forschungsprojekt durch, mit dem die
Auswirkungen von Waschwasser aus
Abgasreinigungsanlagen, das In die
Meere eingeleitet wird, auf die marine
Umwelt untersucht wird.