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Full text: Jahresbericht 2016-2017 - Über Wasser - Unter Wasser : Offshore-Windenergie und Wracksuche in Nord- und Ostsee

menwechsel in der Offshore-Windenergie 31 
Förderregime wird auf Wettbewerb um 
gestellt 
der Nordsee oder Ostsee, das die ge 
ringste staatliche Unterstützung veran 
schlagt. Die Ausschreibung wird durch 
die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch 
geführt. 
Die erste Ausschreibung fand im April 
2017 statt, die zweite Ausschreibung folgt 
im April 2018. Teilnahme berechtigt waren 
Projekte in der Nord- und Ostsee mit 
einem Umfang von insgesamt rund 
6000 Megawatt bis 7000 Megawatt, 
ausgeschrieben werden in den beiden 
Runden insgesamt 3100 Megawatt. 
Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht 
nur einen Anspruch auf die EEG-Förde- 
rung, sondern auch einen - vom Strom 
verbraucher über die Netzentgelte finan 
zierten - Netzanschluss mit festgelegter 
Netzanbindungskapazität auf einer 
bestimmten Leitung. 
Die Bundesregierung reagierte auf die 
Entwicklungen in der Branche der Offsho 
re-Windenergie und stellte das Förderre 
gime um. Im Sommer 2016 endete das 
parlamentarische Verfahren für das 
Gesetz zur Einführung von Ausschreibun 
gen für Strom aus erneuerbaren Energien 
und zu weiteren Änderungen des Rechts 
der erneuerbaren Energien. Am 1. Januar 
2017 trat das Windenergie-auf-See-Ge- 
setz (WindSeeG) in Kraft - und läutete 
den Paradigmenwechsel in der Offsho 
re-Windenergie ein. 
Da die Förderung der Offshore-Windener 
gie zukünftig wettbewerblich ermittelt 
wird, werden alle Windenergieanlagen auf 
See ausgeschrieben, die ab 2021 in 
Betrieb genommen werden. In einer 
Übergangsphase für die Errichtung in den 
Jahren 2021 bis 2025 finden die Aus 
schreibungen unter Offshore-Windparks 
statt, die bereits in einem fortgeschritte 
nen Stadium geplant oder genehmigt sind 
und relativ nah an der Küste liegen. 
Vereinfacht gesagt, erhält nur das Unter 
nehmen den Zuschlag für eine Förderung 
und Netzanbindung seines Windparks in 
Unter Berücksichtigung des Ausschrei 
bungsvolumens von 1550 Megawatt und 
der möglichen Netzanschlüsse konnten im 
April 2017 vier Gebote bezuschlagt 
werden, die alle in der AWZ der Nordsee 
liegen. Die Ausschreibungsergebnisse 
zeigen die Kostensenkungspotenziale und 
lassen sich als Erfolg des eingeführten 
wettbewerblichen Modell werten: Der 
durchschnittliche Zuschlagswert betrug 
0,44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert 
betrug 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebots 
wert, der noch einen Zuschlag erhalten 
hat, lag bei 6,00 ct/kWh. 
Um für die Projekte die Klarheit zu erhö 
hen, ob sie die Voraussetzungen für die 
Ausschreibung erfüllen, hatte das BSH 
bereits Ende 2016 eine Liste der Offsho- 
re-Vorhaben auf seiner Internetseite 
veröffentlicht. 
Ein Blick in die Zukunft: Ab 2021 erfolgen Aus 
schreibungsrunden in einem zentralen Modell für 
die Inbetriebnahmejahre 2026 bis 2030.
	        
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