menwechsel in der Offshore-Windenergie 31
Förderregime wird auf Wettbewerb um
gestellt
der Nordsee oder Ostsee, das die ge
ringste staatliche Unterstützung veran
schlagt. Die Ausschreibung wird durch
die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch
geführt.
Die erste Ausschreibung fand im April
2017 statt, die zweite Ausschreibung folgt
im April 2018. Teilnahme berechtigt waren
Projekte in der Nord- und Ostsee mit
einem Umfang von insgesamt rund
6000 Megawatt bis 7000 Megawatt,
ausgeschrieben werden in den beiden
Runden insgesamt 3100 Megawatt.
Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht
nur einen Anspruch auf die EEG-Förde-
rung, sondern auch einen - vom Strom
verbraucher über die Netzentgelte finan
zierten - Netzanschluss mit festgelegter
Netzanbindungskapazität auf einer
bestimmten Leitung.
Die Bundesregierung reagierte auf die
Entwicklungen in der Branche der Offsho
re-Windenergie und stellte das Förderre
gime um. Im Sommer 2016 endete das
parlamentarische Verfahren für das
Gesetz zur Einführung von Ausschreibun
gen für Strom aus erneuerbaren Energien
und zu weiteren Änderungen des Rechts
der erneuerbaren Energien. Am 1. Januar
2017 trat das Windenergie-auf-See-Ge-
setz (WindSeeG) in Kraft - und läutete
den Paradigmenwechsel in der Offsho
re-Windenergie ein.
Da die Förderung der Offshore-Windener
gie zukünftig wettbewerblich ermittelt
wird, werden alle Windenergieanlagen auf
See ausgeschrieben, die ab 2021 in
Betrieb genommen werden. In einer
Übergangsphase für die Errichtung in den
Jahren 2021 bis 2025 finden die Aus
schreibungen unter Offshore-Windparks
statt, die bereits in einem fortgeschritte
nen Stadium geplant oder genehmigt sind
und relativ nah an der Küste liegen.
Vereinfacht gesagt, erhält nur das Unter
nehmen den Zuschlag für eine Förderung
und Netzanbindung seines Windparks in
Unter Berücksichtigung des Ausschrei
bungsvolumens von 1550 Megawatt und
der möglichen Netzanschlüsse konnten im
April 2017 vier Gebote bezuschlagt
werden, die alle in der AWZ der Nordsee
liegen. Die Ausschreibungsergebnisse
zeigen die Kostensenkungspotenziale und
lassen sich als Erfolg des eingeführten
wettbewerblichen Modell werten: Der
durchschnittliche Zuschlagswert betrug
0,44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert
betrug 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebots
wert, der noch einen Zuschlag erhalten
hat, lag bei 6,00 ct/kWh.
Um für die Projekte die Klarheit zu erhö
hen, ob sie die Voraussetzungen für die
Ausschreibung erfüllen, hatte das BSH
bereits Ende 2016 eine Liste der Offsho-
re-Vorhaben auf seiner Internetseite
veröffentlicht.
Ein Blick in die Zukunft: Ab 2021 erfolgen Aus
schreibungsrunden in einem zentralen Modell für
die Inbetriebnahmejahre 2026 bis 2030.