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Full text: Standard

Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n 
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3 Ziele 
Ziele der Untersuchungen zu den Schutzgütern Benthos, Fische, Vögel, Meeressäuger, Fleder 
mäuse und Landschaft sind: 
• Ermittlung der räumlichen Verbreitung und zeitlichen Variationen der Schutzgüter vor Bau 
beginn (Basisaufnahme/Basisuntersuchung). 
• Überwachung (Monitoring) der Auswirkungen von Bau-, Betriebs- und Rückbauphase. 
• Schaffung von Grundlagen für die Bewertung der Ergebnisse des Monitorings. 
4 Abweichungen vom Standarduntersuchungskonzept, Fortschreibung 
Zeigen Untersuchungs- und Überwachungsergebnisse im Verlauf der Datenerhebung und 
Datenauswertung, dass Teile des Untersuchungs- bzw. Überwachungsprogramms standort 
bedingt oder aus anderen Gründen unzureichend oder entbehrlich oder aus nachvollziehbaren 
Gründen nicht, nicht in der vorgeschlagenen Weise oder nur unter Einsatz unverhältnismäßi 
ger Mittel durchführbar sind, so kann das Untersuchungs- bzw. Überwachungsprogramm 
allgemein oder im Einzelfall durch die Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde angepasst 
werden. Liegt für das das Vorhaben betreffende Gebiet eine strategische Umweltprüfung vor, 
so sind die entsprechenden Ergebnisse bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für 
das Einzelvorhaben einzubeziehen. 
Begründete Abweichungen, etwa auf der Basis von verbreitertem und vertieftem Erfahrungs 
wissen oder allgemeinem Erkenntnisgewinn, können jederzeit beantragt und angeordnet 
werden. 
5 Ausbringung von Messgeräten 
Die Ausbringung von Messgeräten im Baufeld (z. B. PODs, Messgeräte zur Aufzeichnung von 
Unterwasserschall, Wellenboje) ist der Genehmigungs-ZPIanfeststellungsbehörde anzuzeigen. 
Für die Ausbringung von Messgeräten außerhalb des Baufeldes ist gemäß § 6 Abs. 1 SeeAnlV 
bei der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde eine Genehmigung zu beantragen. 
Die Ausbringung von Messgeräten zur Erfassung von Unterwasserschall unterliegen beson 
deren Auflagen und sind mindestens acht Wochen vor Ausbringung mit der Planfeststel- 
lungs-ZGenehmigungsbehörde abzustimmen. 
6 Qualitätssicherung 
Die Daten müssen standardgemäß erhoben werden und vergleichbar sein, um eine zutref 
fende Bewertung zu ermöglichen. 
Die an der Durchführung der Untersuchungen Beteiligten sollen eine ausreichend hohe Quali 
fikation vorweisen können und über ausreichend belegbare Erfahrungen verfügen. Die Namen 
der Bearbeiter sind in den Untersuchungsprotokollen festzuhalten. Inhalte und Durchführung 
von Einweisungen der Bearbeiter sind zu dokumentieren. 
Bei der Planung und Durchführung der Untersuchungen sowie bei der Auswertung und Be 
wertung der Ergebnisse sind die zz. national und international festgelegten Wissenschaft
	        
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