accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard

Teil C - Anhang zur Untersuchung der Schutzgüter 
61 
Flugrichtung: 
Bei ziehenden Vögeln und bei Vögeln mit gerichtetem Flug (auch wenn 
dem Beobachter unklar ist, zu welchem Ziel die Tiere letztlich fliegen) hat 
die Flughchtung auf 45° genau zu erfolgen (N, NE, E, SE, S, SW, W, NW, 
Eigenbewegung des Fahrzeugs bedenken), wobei eine Kompassrose, ein 
an Bord montierter Kompass oder ein Kompass auf einem GPS-Gerät zu 
verwenden sind. 
Assoziiert: 
Hier sind Assoziierungen mit dem eigenen/anderen Schiffen sowie Asso 
ziierungen mit Gegenständen im/auf dem Meer zu notieren Die Details sind 
in der entsprechenden Box auf dem Zählbogen und auf S. 55. angegeben. 
Generell gilt, dass mit dem eigenen Beobachtungsschiff assoziierte Indivi 
duen immer als außerhalb des Transekts gewertet werden und keine Flug 
hchtung bekommen (Außer, wenn sie nur kurz von einer vorher schon be 
obachteten Flughchtung abweichen um nach dem Schiff zu schauen und 
diese dann wieder einschlagen). 
Verhalten: 
Diese Kategorie ist ebenso wie die „Assoziierungen“ von Bedeutung, um 
die Hintergründe des Vorkommens der verschiedenen Vogelarten auf See 
zu erklären. Die zu unterscheidenden Verhaltenskategohen sind auf der 
entsprechenden Box auf dem Zählbogen angegeben und auf S. 54. 
Besonderheiten: Tote Vögel bekommen den Verhaltens-Code 99, bei 
Transekt aber immer 1 (also z. B. AI). Im Transekt dippende/ sturz 
tauchende Vögel kriegen (auch wenn zeitlich außerhalb fliegend) eine 2. 
Bemerkungen: 
Hier können weitere Angaben vorgenommen werden, die nicht durch die 
anderen Felder abgedeckt werden bzw. wenn sich die Beobachtungs 
bedingungen ändern (SS, Sicht).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.