Teil C - Anhang zur Untersuchung der Schutzgüter
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Flugrichtung:
Bei ziehenden Vögeln und bei Vögeln mit gerichtetem Flug (auch wenn
dem Beobachter unklar ist, zu welchem Ziel die Tiere letztlich fliegen) hat
die Flughchtung auf 45° genau zu erfolgen (N, NE, E, SE, S, SW, W, NW,
Eigenbewegung des Fahrzeugs bedenken), wobei eine Kompassrose, ein
an Bord montierter Kompass oder ein Kompass auf einem GPS-Gerät zu
verwenden sind.
Assoziiert:
Hier sind Assoziierungen mit dem eigenen/anderen Schiffen sowie Asso
ziierungen mit Gegenständen im/auf dem Meer zu notieren Die Details sind
in der entsprechenden Box auf dem Zählbogen und auf S. 55. angegeben.
Generell gilt, dass mit dem eigenen Beobachtungsschiff assoziierte Indivi
duen immer als außerhalb des Transekts gewertet werden und keine Flug
hchtung bekommen (Außer, wenn sie nur kurz von einer vorher schon be
obachteten Flughchtung abweichen um nach dem Schiff zu schauen und
diese dann wieder einschlagen).
Verhalten:
Diese Kategorie ist ebenso wie die „Assoziierungen“ von Bedeutung, um
die Hintergründe des Vorkommens der verschiedenen Vogelarten auf See
zu erklären. Die zu unterscheidenden Verhaltenskategohen sind auf der
entsprechenden Box auf dem Zählbogen angegeben und auf S. 54.
Besonderheiten: Tote Vögel bekommen den Verhaltens-Code 99, bei
Transekt aber immer 1 (also z. B. AI). Im Transekt dippende/ sturz
tauchende Vögel kriegen (auch wenn zeitlich außerhalb fliegend) eine 2.
Bemerkungen:
Hier können weitere Angaben vorgenommen werden, die nicht durch die
anderen Felder abgedeckt werden bzw. wenn sich die Beobachtungs
bedingungen ändern (SS, Sicht).