accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext : Standard

Teil  A  -  R  a  h  m  e  n  b  e  d  i  n  g  u  n  g  e  n

5

Teil  A  -  Rahmenbedingungen

1  Vorbemerkungen
Im  Rahmen  der  Planfeststellungs-ZGenehmigungsverfahren  für  Offshore-Windenergieparks  in
der  ausschließlichen  Wirtschaftszone  (AWZ)  ist  zu  prüfen,  ob  die  beantragten  Anlagen  die
Meeresumwelt  gefährden.  Ferner  ist  gemäß  §  3  Abs.  1  Nr.  1  UVPG  i.V.  m.  Anlage  1,  Nr.  1.6
grundsätzlich  eine  Umweltverträglichkeitsprüfung  vorgesehen.  Mit  dem  vorliegenden  Standarduntersuchungskonzept ­
  (StUK)  wird  den  Antragstellern  der  Rahmen  der  von  der  Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde
  für  erforderlich  gehaltenen  Untersuchungen  vorgegeben
sowie  konkretisiert  und  erläutert.  Selbiges  gilt  auch  für  Planfeststellungsbeschluss-ZGenehmigungsinhaber
  bzw.  den  BeschlussZdie  Genehmigung  ausübende  Betreiber,  die  hier  -
beschluss-Zgenehmigungskonkretisierende  -  Vorgaben  für  das  derzeit  als  durchgehend  erforderlich ­
  erachtete,  betriebsbegleitende  Monitoring  erhalten.
Das  StUK  stellt  die  gegenwärtigen  thematischen  und  technischen  Anforderungen  an  die  Untersuchung ­
  und  Überwachung  des  Umweltzustandes  für  die  Beurteilung  der  die  Meeresumwelt ­
  betreffenden  Tatbestandsmerkmale  des  §  5  Abs.  6  Nr.  2  Seeanlagenverordnung  vom
23.  Januar  1997  (BGBl.  I  S.  57),  die  zuletzt  durch  Artikel  11  des  Gesetzes  vom  21.  Januar
2013  (BGBl.  I  S.  95)  geändert  worden  ist  (im  Folgenden  SeeAnlV)  sowie  das  bau-  und  betriebsbegleitende ­
  Monitoring  dar.
Grundlage  für  die  dritte  Fortschreibung  des  StUK  sind  Erfahrungen,  die  mit  den  Versionen
vom  Dezember  2001,  vom  Februar  2003,  vom  Februar  2007  und  im  Rahmen  der  durchgeführten ­
  Untersuchungen  des  vom  Ministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  Reaktorsicherheit
(BMU)  geförderten  Forschungsvorhabens  „Ökologische  Begleitforschung  am  Offshore-Testfeldvorhaben
  alpha  ventus  zur  Evaluierung  des  Standarduntersuchungskonzeptes  des  BSFI  -
StUKplus“  (FKZ:  0327689A)  gewonnen  wurden.  Außerdem  sind  neben  dem  allgemein  steigenden ­
  Erkenntnisgewinn  Erfahrungen  aus  der  nationalen  Umweltüberwachung  von  Nord-  und
Ostsee,  für  das  Helsinki-Übereinkommen  zum  Schutz  des  Ostseegebiets  sowie  für  das
OSPAR-Übereinkommen  zum  Schutz  der  Meeresumwelt  des  Nordostatlantiks  (umfasst  die
Nordsee)  berücksichtigt  worden.
Aufgrund  der  wechselseitigen  Information  sind  zu  dem  Thema  folgende  internationale  Dokumente ­
  entstanden:
•  OSPAR  Commission  (2008).  Guidance  on  Environmental  Considerations  for  Offshore  Wind
Farm  Development  (Replaces  agreements  2003-16,  2005-2,  2006-5,  2007-9).  Reference
number:  2008-3.
•  OSPAR  Commission  (2004).  Problems  and  Benefits  Associated  with  the  Development  of
Offshore  Wind-Farms.  ISBN  1-904426-48-4.
•  OSPAR  Commission  (2008).  Assessment  of  the  environmental  impact  of  offshore  windfarms.
  Reference  number:  2008-385.
•  OSPAR  Commission  (2006).  Review  of  the  Current  State  of  Knowledge  on  the  Environmental ­
  Impacts  of  the  Location  Operation  and  RemovalZDisposal  of  Offshore  Wind-Farms.
Reference  number:  2006-278.
Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  dieses  Konzept,  ebenso  wie  die  vorangegangenen  Versionen,
das  Ergebnis  einer  sachverständig  geführten  Diskussion  ist.  Soweit  einige  Auffassungen  und
Vorstellungen,  die  im  Rahmen  des  Entscheidungsfindungsprozesses  zur  Diskussion  gestellt
wurden,  keine  Berücksichtigung  gefunden  haben,  so  spricht  dies  nicht  gegen  die  einzelne  sachverständige ­
  Auffassung.  Vielmehr  hat  sich  die  in  dieser  Weise  sachverständig  beratene  Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde
  für  jeweils  eine  von  mehreren  möglichen  Lösungen  entschieden ­
  oder  Alternativen  zugelassen,  die  für  das  Verfahren  als  angemessen  angesehen  wurden.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.