Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n
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Teil A - Rahmenbedingungen
1 Vorbemerkungen
Im Rahmen der Planfeststellungs-ZGenehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieparks in
der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist zu prüfen, ob die beantragten Anlagen die
Meeresumwelt gefährden. Ferner ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V. m. Anlage 1, Nr. 1.6
grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Mit dem vorliegenden Stan
darduntersuchungskonzept (StUK) wird den Antragstellern der Rahmen der von der Planfest-
stellungs-ZGenehmigungsbehörde für erforderlich gehaltenen Untersuchungen vorgegeben
sowie konkretisiert und erläutert. Selbiges gilt auch für Planfeststellungsbeschluss-ZGeneh-
migungsinhaber bzw. den BeschlussZdie Genehmigung ausübende Betreiber, die hier -
beschluss-Zgenehmigungskonkretisierende - Vorgaben für das derzeit als durchgehend erfor
derlich erachtete, betriebsbegleitende Monitoring erhalten.
Das StUK stellt die gegenwärtigen thematischen und technischen Anforderungen an die Un
tersuchung und Überwachung des Umweltzustandes für die Beurteilung der die Meeresum
welt betreffenden Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 6 Nr. 2 Seeanlagenverordnung vom
23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Januar
2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist (im Folgenden SeeAnlV) sowie das bau- und be
triebsbegleitende Monitoring dar.
Grundlage für die dritte Fortschreibung des StUK sind Erfahrungen, die mit den Versionen
vom Dezember 2001, vom Februar 2003, vom Februar 2007 und im Rahmen der durchgeführ
ten Untersuchungen des vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) geförderten Forschungsvorhabens „Ökologische Begleitforschung am Offshore-Test-
feldvorhaben alpha ventus zur Evaluierung des Standarduntersuchungskonzeptes des BSFI -
StUKplus“ (FKZ: 0327689A) gewonnen wurden. Außerdem sind neben dem allgemein stei
genden Erkenntnisgewinn Erfahrungen aus der nationalen Umweltüberwachung von Nord- und
Ostsee, für das Helsinki-Übereinkommen zum Schutz des Ostseegebiets sowie für das
OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (umfasst die
Nordsee) berücksichtigt worden.
Aufgrund der wechselseitigen Information sind zu dem Thema folgende internationale Doku
mente entstanden:
• OSPAR Commission (2008). Guidance on Environmental Considerations for Offshore Wind
Farm Development (Replaces agreements 2003-16, 2005-2, 2006-5, 2007-9). Reference
number: 2008-3.
• OSPAR Commission (2004). Problems and Benefits Associated with the Development of
Offshore Wind-Farms. ISBN 1-904426-48-4.
• OSPAR Commission (2008). Assessment of the environmental impact of offshore wind-
farms. Reference number: 2008-385.
• OSPAR Commission (2006). Review of the Current State of Knowledge on the Environmen
tal Impacts of the Location Operation and RemovalZDisposal of Offshore Wind-Farms.
Reference number: 2006-278.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Konzept, ebenso wie die vorangegangenen Versionen,
das Ergebnis einer sachverständig geführten Diskussion ist. Soweit einige Auffassungen und
Vorstellungen, die im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses zur Diskussion gestellt
wurden, keine Berücksichtigung gefunden haben, so spricht dies nicht gegen die einzelne sach
verständige Auffassung. Vielmehr hat sich die in dieser Weise sachverständig beratene Planfest-
stellungs-ZGenehmigungsbehörde für jeweils eine von mehreren möglichen Lösungen entschie
den oder Alternativen zugelassen, die für das Verfahren als angemessen angesehen wurden.