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Teil C - Anhang zur Untersuchung der Schutzgüter 
• Beispiel 2: Eine Fangkategorie besteht aus 994 Fischen der Länge 18-26 cm, 3 Fische der 
Länge 10-12 cm und 3 Fische der Länge 38-40 cm. Eine Unterprobe von 100 Fischen kann 
Werte 0,10, 20 und 30 für die kleinste und größte Längenkategorie liefern, also Unterschät 
zungen bzw. grobe Überschätzungen der Anzahlen. Daher wären auch hier beide Längen 
kategorien von der mittleren abzutrennen und separat zu messen. Die Unterprobe muss aus 
der mittleren Längenkategorie gezogen werden und auf diese hochgerechnet werden. 
Bei sehr großen Fängen eines Taxons (n > 1 000) sollte die Mindestzahl der Unterprobe ver 
doppelt werden um zu gewährleisten, dass die Längenverteilung auch in ihren Extremwerten 
repräsentiert wird.
	        
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