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Metadaten : Standard

Teil  C  -  Anhang  zur  Untersuchung  der  Schutzgüter

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Leierfische  -  Callionymidae
Nur  die  Gattung  (Callionymus)  kommt  in  der  deutschen  AWZ  vor.  Dazu  gehört  der
Gestreifte  Leierfisch  (Callionymus  lyra),  der  Gefleckte  Leierfisch  (C.  maculatus)  und
der  Ornamentleierfisch  (C.  reticulatus).  Die  Artunterscheidung  ist  bei  den  Weibchen
schwieriger  als  bei  den  Männchen.  C.  maculatus  und  C.  reticulatus  sind  relativ  klein,
daher  sollte  eine  Lupe  zur  Bestimmung  hinzugezogen  werden,  insbesondere  da  die
Dornen  des  Vorkiemendeckels  näher  betrachtet  werden  müssen.  Zu  den  Bestimmungshinweisen ­
  im  Muus  und  Nielsen  (1999)  sollten  Zeichnungen  der  Vorkiemendeckelbedornung
  herangezogen  werden,  z.  B.  aus  Louisy  (2002)  und  Fricke  (1986).
Grundeln  -  Gobiidae
In  der  deutschen  AWZ  gelten  vier  Arten  als  etabliert:  die  Strandgrundel  (Pomatoschistus
  microps),  die  Fleckgrundel  (P.  pictus),  die  Sandgrundel  (P.  minutus)  und  die
Lozanos  Grundel  (P  lozanoi).  Die  beiden  letztgenannten  Arten  gehören  zum  P  minutus ­
  Komplex.  Unter  Freilandbedingungen  ist  eine  exakte  Bestimmung  der  Arten
oft  schwierig.  Im  Labor  ist  unter  dem  Stereomikroskop  (Binokular)  eine  sichere
Artbestimmung  von  P  microps  und  P  pictus  unter  Verwendung  von  Miller  (1986)
jedoch  möglich.  Zur  Unterscheidung  der  Arten  P  minutus  und  P  lozanoi  sollte
Hamerlynck  (1990)  herangezogen  werden.  Zur  Absicherung  der  Bestimmungsergebnisse ­
  sollte  eine  Stichprobe  des  bestimmten  Materials  an  Experten  zur  Verifizierung ­
  übersandt  werden.  Bei  sehr  großen  Fängen  von  Grundeln  kann  die  Artzuordnung ­
  aller  Individuen  auf  See  zu  aufwändig  sein.  Hier  sollte  die  Artdetermination
anhand  repräsentativer  Unterproben  im  Labor  vorgenommen  und  anschließend
auf  den  Gesamtfang  hochgerechnet  werden.  Gegebenenfalls  sind  Referenzexemplare ­
  für  die  Belegsammlung  zu  nehmen.

Bestimmung  der  Längenverteilung
Die  Längenverteilung  ist  für  alle  Fischtaxa  aufzuzeichnen.  Die  Länge  ist  definiert  als  Totallänge,
gemessen  zwischen  Schnauzen-  und  Schwanzspitze.  Die  Länge  wird  für  Hering,  Sprotte,  Sardine ­
  und  Sardelle  in  0,5  cm  Längenklassen  angegeben,  jeweils  abgerundet  auf  den  nächst  kleineren ­
  0,5  cm  („0,5  cm  below“).  Alle  anderen  Fischtaxa  werden  in  vollen  1  cm  Längenklassen
gemessen,  jeweils  stets  abgerundet  auf  den  nächst  kleineren  vollen  cm  („1  cm  below“).
Es  wird  empfohlen,  dass  alle  Elasmobranchier  (Haie  und  Rochen)  nach  Geschlechtern  getrennt
gemessen  und  gewogen  werden.
Für  jede  Fangkategorie  (Art/Gattung)  wird  die  exakte,  repräsentative  Längenverteilung  aufgenommen. ­
  Diese  kann  sich  aus  dem  Gesamtfang  der  Fangkategorie  zusammensetzen  oder
eine  repräsentative  Unterprobe  dessen  sein.  Eine  repräsentative  Unterprobe  sind  mindestens
75  Fische,  wobei  stets  zu  prüfen  ist,  ob  die  gefundene  Verteilung  einer  Normalverteilung
gleicht.  In  dem  Fall,  dass  eine  echte,  repräsentative  Unterprobe  nicht  gewählt  werden  kann,
muss  das  zu  bearbeitende  Taxon  in  zwei  oder  mehr  Größenkategorien  eingeteilt  werden.
•  Beispiel  1:  Eine  Fangkategorie  besteht  aus  999  Fischen  der  Länge  18-26  cm  und  1  Fisch
der  Länge  40  cm.  Eine  Unterprobe  von  100  Fischen  würde  entweder  keinen  oder  10  Fische
der  Länge  40  cm  für  diese  Fangkategorie  geben.  Richtig  ist  es,  diesen  einen  Fisch  aus  der
Probe  herauszunehmen  und  separat  als  Probe  der  Größenkategorie  1  zu  messen.  Von  den
übrigen  999  Fischen  (hier  Größenkategorie  2)  wird  eine  Unterprobe  genommen,  gemessen
und  auf  die  Anzahl  (oder  Gewicht)  der  Größenkategorie  2  hochgerechnet.
            
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