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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter
Tabelle 4.3: Untersuchung zu Hydroschallemissionen und -Immissionen.
Basisaufnahme
Bauphase
Betriebsphase
Ziele
Prognose der Schallimmis
sionen und -ausbreitung
während der Bau- und Be
thebsphase zur effizienten
Gestaltung von schallmin
dernden Maßnahmen.
Erfassung der hydroakusti
schen Hintergrundbelas
tung im Vorhabensgebiet
vor Baubeginn.
Überwachung der Hydro
schallemissionen und -¡Im
missionen.
Effizienzkontrolle schall
mindernder Maßnahmen.
Kontrolle der Hydroschalle
missionen und -immissio-
nen in der Umgebung der
WEA.
Umfang
Die zu erwartenden, auf
den Bau und den Betrieb
des geplanten Windparks
bezogenen Hydroschallim-
missionen im Wasserkörper
sind durch Prognose
berechnungen zu ermitteln.
Die Vorbelastung durch
eventuell bereits vorhan
dene WEA ist zu
berücksichtigen (Immis
sionsprognose).
Während geräuschintensi
ver Bauarbeiten (z. B.
Rammarbeiten) sind Unter
wasserschallmessungen in
der Umgebung der Bau
stelle durchzuführen. Ins
besondere ist die Effizienz
schallmindernder Maßnah
men zu prüfen (Details wer
den im jeweiligen Untersu
chungsrahmen festgelegt).
Die Unterwasserschall
messungen sind bei jeder
Rammstelle durchzuführen
oder mindestens bis der
Nachweis einer kontinuier
lich verlässlichen Einhal
tung des Lärmschutzwerts
erbracht wurde.
In Abstimmung mit dem
BSH sind stichprobenartig
separate Messungen aus
den Vibrationsrammungen
vorzunehmen.
Nach Inbetriebnahme aller
WEA sind Messungen des
Bethebsschalls im Wasser
vorzunehmen.
Zeitrahmen
Einmalig.
Während der gesamten
Bauphase.
Im ersten Jahr der Bethebs
phase.
Methode
Es gilt die Anleitung „Offshore-Windparks: Messvorschhft für Unterwasserschallmes
sungen“ (BSH 2011).
Immissionsprognose:
• Die Qualität der Prognose
hängt von der Genauig
keit der Eingangsdaten
und der verwendeten
Modelle ab. Die Qualität
der Eingangsdaten und
die Parameter, die den
Modellberechnungen zu
grunde gelegt werden,
sind zu dokumentieren.
Die Wirksamkeit eines
Schallminderungssystems
ist durch geeignete Unter
wasserschallmessungen
zu prüfen. Es gilt der Leit
faden „Offshore-Wind
parks: Anleitung für die
quantitative Bestimmung
der Wirksamkeit von
Schalldämmmaßnahmen“
(BSH 2013b).
Es sind drei Leistungsberei
che „Niedrig“, „Mittel“ und
„Nennleistung“ zu erfassen.