accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard

28 
Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
Basisaufnahme 
Bauphase 
Betriebsphase 
Methode 
Schiffstransekt-Untersuchung: 
Soweit im Folgenden nicht anderweitig festgelegt nach Garthe et al. (2002). 
• Transektabstände: 3 km, in begründeten Fällen bis zu 4 km (zur Minimierung von 
Scheucheffekten keine kleineren Abstände). 
• Transektbreite: Beidseitige Beobachtungen von jeweils 300 m durch je mind. 2 Per 
sonen pro Schiffsseite (BB/SB). Ist auf einer Schiffsseite aufgrund von gleißendem 
Gegenlicht (Glare) eine Erfassung unmöglich, so wird die Erfassung dort ausge 
setzt. Die Einteilung derTransektbänder ist nach geeigneten Methoden vorzuneh 
men (s. S. 53). 
• Transektaushchtung: Möglichst küstennormal zur Erfassung von Gradienten, z. B. 
in der Deutschen Bucht vor der Küste Schleswig-Holsteins vorzugsweise in Ost- 
West-, vor der Küste Niedersachsens vorzugsweise in Nord-Süd-Richtung. 
• Fahrtgeschwindigkeit: Zwischen 7-16 kn, optimal 10 kn. 
• Zählintervalle: Die Erfassung erfolgt minutengenau. Zur geographischen Zuordnung 
wird die Position des Schiffes im gleichen Intervall mit dem GPS aufgezeichnet. 
• Es sind alle Vögel, die sich innerhalb des Transekts befinden, sowie ihr primäres 
Verhalten (durch das Zählschiff unbeeinflusst) bzw. ihre Assoziationen (z. B. gegen 
über den WEA) entsprechend der Verhaltens- und Assoziationscodes s. S. 54 f. auf 
zunehmen. Zusätzlich sollen auch alle Vögel außerhalb des Transekts mit Angaben 
zu Verhalten/Assoziationen erfasst werden. Für fliegende Vögel ist zusätzlich die 
Flughchtung (auf 45° genau) und die Flughöhe anzugeben. 
• Für Dichteberechnungen ist für fliegende Vögel zur Vermeidung von Doppel-Zählun 
gen die Anwendung der Schnappschuss-Methode unumgänglich, bei der im einmi 
nütigen Abstand (Digitaluhr) alle zur vollen Minute im Transektabschnitt befindlichen 
Vögel als „im Transekt“ registriert werden (s. Abb. 9, S. 56). Die Länge des Transekt- 
abschnitts wird durch die Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes bestimmt (s. Tab. 3, 
S. 56). Die Vogelerfassung ist angelehnt an den SAS-Vogelbogen vorzunehmen 
(s. S. 59 f.). 
• Standort des Beobachters: Peildeck oder Nock, Augenhöhe des Beobachters mind. 
5 m (besser 7 m) über dem Wasserspiegel. Die Erfassung darf nicht von der Brücke 
erfolgen. 
• Erfassungsbedingungen: Bei Sea State > 4 müssen die Untersuchungen abgebro 
chen werden. Die Sicht soll 5 km nicht unterschreiten. Erfassungen dürfen nur von 
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang durchgeführt werden. 
Folgende Informationen sind außerdem aufzunehmen: 
• Meteorologische Daten. 
• Der Schiffsverkehr beidseitig derTransektlinie (soweit möglich). 
• Der Bethebszustand (An/Aus) der WEA beidseitig der Transektlinie (soweit möglich). 
Flugzeugtransekt-Untersuchung: 
Die digitale Video- oder Foto-Erfassung wird mit geeigneten Methoden in Abstim 
mung mit dem BSH durchgeführt (vgl. Groom et al. 2013, Buckland et al. 2012). Die 
Ergebnisse der digitalen Flugerfassung werden auch für die Ermittlung der mahnen 
Säuger im Untersuchungsraum (s. Tab. 4.1) herangezogen. 
Darstellung 
der Ergeb 
nisse 
Darstellung des Vorkommens für relevante Arten: 
• Darstellung von Jahreszeitenmittelwerten (s. Tab. 4, S. 62) und Maximalwert. 
• Tabellarische Darstellung des Jahresgangs anhand von Dichte-Monats(mittel)- 
werten. 
• Tabellarische Abundanzdarstellung der relevanten Arten für das Vorhabensgebiet 
sowie für Bereiche von 1 000 m, 2 000 m und 4 000 m um das Vorhabensgebiet 
herum. 
• Gesamtartenliste der gesichteten Individuen (inkl. der außerhalb derTransektbänder 
gesichteten Tiere).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.