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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter
Basisaufnahme
Bauphase
Betriebsphase
Methode
Schiffstransekt-Untersuchung:
Soweit im Folgenden nicht anderweitig festgelegt nach Garthe et al. (2002).
• Transektabstände: 3 km, in begründeten Fällen bis zu 4 km (zur Minimierung von
Scheucheffekten keine kleineren Abstände).
• Transektbreite: Beidseitige Beobachtungen von jeweils 300 m durch je mind. 2 Per
sonen pro Schiffsseite (BB/SB). Ist auf einer Schiffsseite aufgrund von gleißendem
Gegenlicht (Glare) eine Erfassung unmöglich, so wird die Erfassung dort ausge
setzt. Die Einteilung derTransektbänder ist nach geeigneten Methoden vorzuneh
men (s. S. 53).
• Transektaushchtung: Möglichst küstennormal zur Erfassung von Gradienten, z. B.
in der Deutschen Bucht vor der Küste Schleswig-Holsteins vorzugsweise in Ost-
West-, vor der Küste Niedersachsens vorzugsweise in Nord-Süd-Richtung.
• Fahrtgeschwindigkeit: Zwischen 7-16 kn, optimal 10 kn.
• Zählintervalle: Die Erfassung erfolgt minutengenau. Zur geographischen Zuordnung
wird die Position des Schiffes im gleichen Intervall mit dem GPS aufgezeichnet.
• Es sind alle Vögel, die sich innerhalb des Transekts befinden, sowie ihr primäres
Verhalten (durch das Zählschiff unbeeinflusst) bzw. ihre Assoziationen (z. B. gegen
über den WEA) entsprechend der Verhaltens- und Assoziationscodes s. S. 54 f. auf
zunehmen. Zusätzlich sollen auch alle Vögel außerhalb des Transekts mit Angaben
zu Verhalten/Assoziationen erfasst werden. Für fliegende Vögel ist zusätzlich die
Flughchtung (auf 45° genau) und die Flughöhe anzugeben.
• Für Dichteberechnungen ist für fliegende Vögel zur Vermeidung von Doppel-Zählun
gen die Anwendung der Schnappschuss-Methode unumgänglich, bei der im einmi
nütigen Abstand (Digitaluhr) alle zur vollen Minute im Transektabschnitt befindlichen
Vögel als „im Transekt“ registriert werden (s. Abb. 9, S. 56). Die Länge des Transekt-
abschnitts wird durch die Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes bestimmt (s. Tab. 3,
S. 56). Die Vogelerfassung ist angelehnt an den SAS-Vogelbogen vorzunehmen
(s. S. 59 f.).
• Standort des Beobachters: Peildeck oder Nock, Augenhöhe des Beobachters mind.
5 m (besser 7 m) über dem Wasserspiegel. Die Erfassung darf nicht von der Brücke
erfolgen.
• Erfassungsbedingungen: Bei Sea State > 4 müssen die Untersuchungen abgebro
chen werden. Die Sicht soll 5 km nicht unterschreiten. Erfassungen dürfen nur von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang durchgeführt werden.
Folgende Informationen sind außerdem aufzunehmen:
• Meteorologische Daten.
• Der Schiffsverkehr beidseitig derTransektlinie (soweit möglich).
• Der Bethebszustand (An/Aus) der WEA beidseitig der Transektlinie (soweit möglich).
Flugzeugtransekt-Untersuchung:
Die digitale Video- oder Foto-Erfassung wird mit geeigneten Methoden in Abstim
mung mit dem BSH durchgeführt (vgl. Groom et al. 2013, Buckland et al. 2012). Die
Ergebnisse der digitalen Flugerfassung werden auch für die Ermittlung der mahnen
Säuger im Untersuchungsraum (s. Tab. 4.1) herangezogen.
Darstellung
der Ergeb
nisse
Darstellung des Vorkommens für relevante Arten:
• Darstellung von Jahreszeitenmittelwerten (s. Tab. 4, S. 62) und Maximalwert.
• Tabellarische Darstellung des Jahresgangs anhand von Dichte-Monats(mittel)-
werten.
• Tabellarische Abundanzdarstellung der relevanten Arten für das Vorhabensgebiet
sowie für Bereiche von 1 000 m, 2 000 m und 4 000 m um das Vorhabensgebiet
herum.
• Gesamtartenliste der gesichteten Individuen (inkl. der außerhalb derTransektbänder
gesichteten Tiere).