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Full text : Standard

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Teil  B  -  Technische  Anleitung  zur  Untersuchung  der  Schutzgüter

Basisaufnahme  Bau-  Betriebsphase
phase

Methode

Beprobungsstrategie:
•  Gerätestandard  Nordsee:  7  m  Baumkurre  (s.  S.  44).
•  Gerätestandard  Ostsee:  Scherbrettnetz  (Windparktrawl)  (s.  S.  46).
•  Im  Vorhabens-  und  Referenzgebiet  ist  jeweils  derselbe  Gerätestandard  anzuwenden. ­
  Ein  Wechsel  des  Gerätestandards  ist  nicht  erlaubt!
•  Die  Moldauer  für  Baumkurre  und  Scherbrettnetz  soll  15  Min.  und  die  Schleppgeschwindigkeit ­
  3-4  kn  betragen.  Bei  der  Baumkurre  sollen  die  Netzfänge  beider
Seite  (SB/BB)  ermittelt  werden.  Bei  dem  Einsatz  von  Hecktrawlern  muss  die
Moldauer  auf  30  Min.  verlängert  und  der  Netzfang  von  nur  einer  Seite  (SB  oder  BB)
ausgewertet  werden.
•  Unter  Berücksichtigung  der  projektspezifischen  Gegebenheiten  ist  grundsätzlich
ein  zufälliges  Stationsnetz  einem  festen  Stationsnetz  vorzuziehen.
•  Die  Probenentnahmetermine  sollen  jährlich  im  gleichen  engen  Zeitfenster  liegen.
Der  Abstand  der  Beprobung  im  Vorhabens-  und  Referenzgebiet  darf  maximal
2  Wochen  betragen.
•  Für  die  Jahreszeiten  gilt:
•  Nordsee:  Frühjahr:  01.04.-30.05./Herbst:  15.09.-15.11.
•  Ostsee:  Frühjahr:  01.04.-30.05./Herbst:  01.10.-30.11.
•  Befischungen  dürfen  nur  von  Sonnenaufgang  bis  -Untergang  durchgeführt  werden.
•  Die  Aufarbeitung  des  Fanges  muss  dokumentiert  und  standardisiert  sein  (s.  Verfahrensanweisung ­
  S.  49).
•  Die  Beschaffenheit  des  Fanggeräts  ist  zu  dokumentieren.
Zu  ermitteln  bzw.  festzuhalten  sind  folgende  Informationen:
•  Aussetz-  und  Hievposition,  Schleppzeit,  befischte  Fläche.
•  Pro  Fischart:  Gewicht,  Anzahl,  Längenverteilung.
•  Kurze,  semi-quantitative  Beschreibung  des  wirbellosen  Beifanges.
•  Hydrographische  (T,  Sal,  0 2 )  und  meteorologische  Daten.

Darstellung
der  Ergebnisse ­


Dokumentation  des  Zustands  und  der  Veränderung  nach  Vorhabens-  und
Referenzgebiet  (in  getrennten  Kapiteln  beschrieben)  durch  die  Darstellung  von:
•  Gesamtindividuenzahl  pro  Fläche/Individuenzahl  pro  Art  und  Fläche  (Artentabelle).
•  Gesamtbiomasse  pro  Fläche/Biomasse  pro  Art  und  Fläche.
•  Dominanzverhältnisse  (bezogen  auf  Individuenzahl  und  Biomasse).
•  Diversität  (z.  B.  Shannon-Wiener-Index)  und  Evennes  (z.  B.  nach  Pielou).
•  Mittlere  Artenzahl/Hol.
•  Längenhäufigkeitsverteilung  dominanter  Arten.
•  Analytische  Statistik  (univahate  Analysen,  Gemeinschaftsanalyse  (Clusteranalyse,
MDS-Plot)).
•  Die  Netzfänge  (SB/BB)  pro  Hol  sollen  getrennt  und  zusätzlich  zusammen  dargestellt
werden.
•  Die  während  der  Benthes-  (Epifauna-)  Untersuchung  erfassten  Fische  (s.  Tab.  1.2
und  1.4)  sind  zur  Darstellung  des  Artenspektrums  der  Fische  heranzuziehen.
            
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