Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter
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2 Fische
Untersuchungen zum Schutzgut Fische umfassen Untersuchungen mit der Baumkurre in der
Nordsee und mit dem Scherbrettnetz in der Ostsee (Tabelle 2.1). Begleitend sind Informatio
nen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt (nach UNESCO 1988)
repräsentativ zu ermitteln und festzuhalten.
Anlagenbezogene Untersuchungen sind nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsbe
stimmungen der Windparks durchzuführen. Die konkrete Festlegung des Umfangs und der
Methoden erfolgt in Absprache mit der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde und wird
im jeweiligen Untersuchungsrahmen festgelegt.
Im dritten Jahr nach Ende der Basisuntersuchung sind die Untersuchungen der Fischfauna in
Bereichen, in denen die Installation der Gründungen und der parkinternen Verkabelung abge
schlossen wurde, in diesem Abschnitt wieder aufzunehmen. Die Durchführung der Unter
suchungen erfolgt nach der Methodik des Betriebsphasen-Monitorings.
Tabelle 2.1: Untersuchung mit Baumkurre/Scherbrettnetz (Windparktrawl).
Basisaufnahme
Bau
phase
Betriebsphase
Ziele
Beschreibung der Fischfauna im
Vorhabens- und Referenzgebiet.
Mittel- und kleinräumige Erfassung
des Status quo als Grundlage für die
Beurteilung möglicher Auswirkungen
von WEA.
Mittel- und kleinräumige Erfassung
der relevanten Auswirkungen der Be
thebsphase auf die Fischfauna.
Erfassung kleinräumiger Auswirkun
gen auf Fischvorkommen im Wind
park durch anlagenbezogene Unter
suchungen nach dem Stand der
Technik.
Umfang
Einmal pro Jahr im Herbst. Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist zur Beschreibung
der saisonalen Gegebenheiten im Vorhabens- und Referenzgebiet im Frühjahr und im
Herbst zu untersuchen.
In Vorhabens- und Referenzgebieten von > 100 km 2 sollte bei Verwendung eines
Scherbrettnetzes die Holanzahl mind. je 30 betragen. Bei der Verwendung einer
Baumkurre ist die Holanzahl von je 20 ausreichend.
In Vorhabens- und Referenzgebieten von < 100 km 2 sollte bei Verwendung eines
Scherbrettnetzes die Mindestanzahl von je 20 nicht unterschritten werden. Bei der
Verwendung einer Baumkurre ist die Holanzahl von je 15 ausreichend.
In Vorhabens- und Referenzgebieten von < 30 km 2 sollte bei Verwendung eines
Scherbrettnetzes die Holanzahl je 15 betragen. Bei der Verwendung einer Baumkurre
ist die Holanzahl von je 10 ausreichend.
Zeitrahmen
Mindestens zwei aufeinanderfol
gende, vollständige Jahresgänge vor
Baubeginn.
Im ersten, dritten und fünften Jahr
der Bethebsphase.