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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
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2 Fische 
Untersuchungen zum Schutzgut Fische umfassen Untersuchungen mit der Baumkurre in der 
Nordsee und mit dem Scherbrettnetz in der Ostsee (Tabelle 2.1). Begleitend sind Informatio 
nen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt (nach UNESCO 1988) 
repräsentativ zu ermitteln und festzuhalten. 
Anlagenbezogene Untersuchungen sind nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsbe 
stimmungen der Windparks durchzuführen. Die konkrete Festlegung des Umfangs und der 
Methoden erfolgt in Absprache mit der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde und wird 
im jeweiligen Untersuchungsrahmen festgelegt. 
Im dritten Jahr nach Ende der Basisuntersuchung sind die Untersuchungen der Fischfauna in 
Bereichen, in denen die Installation der Gründungen und der parkinternen Verkabelung abge 
schlossen wurde, in diesem Abschnitt wieder aufzunehmen. Die Durchführung der Unter 
suchungen erfolgt nach der Methodik des Betriebsphasen-Monitorings. 
Tabelle 2.1: Untersuchung mit Baumkurre/Scherbrettnetz (Windparktrawl). 
Basisaufnahme 
Bau 
phase 
Betriebsphase 
Ziele 
Beschreibung der Fischfauna im 
Vorhabens- und Referenzgebiet. 
Mittel- und kleinräumige Erfassung 
des Status quo als Grundlage für die 
Beurteilung möglicher Auswirkungen 
von WEA. 
Mittel- und kleinräumige Erfassung 
der relevanten Auswirkungen der Be 
thebsphase auf die Fischfauna. 
Erfassung kleinräumiger Auswirkun 
gen auf Fischvorkommen im Wind 
park durch anlagenbezogene Unter 
suchungen nach dem Stand der 
Technik. 
Umfang 
Einmal pro Jahr im Herbst. Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist zur Beschreibung 
der saisonalen Gegebenheiten im Vorhabens- und Referenzgebiet im Frühjahr und im 
Herbst zu untersuchen. 
In Vorhabens- und Referenzgebieten von > 100 km 2 sollte bei Verwendung eines 
Scherbrettnetzes die Holanzahl mind. je 30 betragen. Bei der Verwendung einer 
Baumkurre ist die Holanzahl von je 20 ausreichend. 
In Vorhabens- und Referenzgebieten von < 100 km 2 sollte bei Verwendung eines 
Scherbrettnetzes die Mindestanzahl von je 20 nicht unterschritten werden. Bei der 
Verwendung einer Baumkurre ist die Holanzahl von je 15 ausreichend. 
In Vorhabens- und Referenzgebieten von < 30 km 2 sollte bei Verwendung eines 
Scherbrettnetzes die Holanzahl je 15 betragen. Bei der Verwendung einer Baumkurre 
ist die Holanzahl von je 10 ausreichend. 
Zeitrahmen 
Mindestens zwei aufeinanderfol 
gende, vollständige Jahresgänge vor 
Baubeginn. 
Im ersten, dritten und fünften Jahr 
der Bethebsphase.
	        
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