accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard

18 
Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
Tabelle 1.3: Untersuchung der Infauna durch Greiferbeprobung. 
Basisaufnahme 
Bau 
phase 
Betriebsphase 
Ziele 
Beschreibung der Infauna im Vor 
habens- und Referenzgebiet sowie 
Festlegung eines geeigneten Refe 
renzgebiets. 
Mittel- und kleinräumige Erfassung 
des Status quo als Grundlage für die 
Beurteilung möglicher Auswirkungen 
von WEA. 
Mittel- und kleinräumige Erfassung 
der relevanten Auswirkungen der 
Bethebsphase auf die Lebens 
gemeinschaften. 
Umfang 
Einmal pro Jahr im Herbst. Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist zur Beschreibung 
der saisonalen Gegebenheiten im Vorhabens- und Referenzgebiet im Frühjahr und im 
Herbst zu untersuchen. 
Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist im Herbst die Homogenität der Untersuchungs 
gebiete zu prüfen. 
Im Vorhabens- und Referenzgebiet ist jeweils ein grobes Stationsraster anzulegen 
(Abstand 1 sm). Die Verteilung der Stationen richtet sich nach den mit dem SSS ermit 
telten Biotopstrukturen (s. Tab. 1.1) sowie den Anlagenstandorten und erfolgt bei ähn 
lichen Stationen nach dem Zufallsphnzip. 
In kleinen Gebieten (< 20 sm 2 ) sind mind. 20 Stationen durchzuführen. In großen, ho 
mogenen Gebieten ist in Absprache mit dem BSH ein Stationsabstand > 1 sm mög 
lich. 
Identifizierte Verdachtsflächen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen 
sind zur räumlichen Abgrenzung zusätzlich entsprechend den aktuellen Kartieranlei 
tungen des BfN zu untersuchen. Bei einer Vielzahl kleinräumiger Vorkommen ist in 
Absprache mit dem BSH auch eine repräsentative Verteilung der Probenstationen 
möglich. 
Zeitrahmen 
Mindestens zwei aufeinander 
folgende, vollständige Jahresgänge 
vor Baubeginn. 
Im ersten, dritten und fünften Jahr 
der Bethebsphase. 
Methode 
Beprobungsstrategie: 
• Die Probenentnahmetermine sollen jährlich im gleichen engen Zeitfenster liegen. 
Der Abstand der Beprobung im Vorhabens- und Referenzgebiet darf max. 
2 Wochen betragen. Die anlagenbezogenen Untersuchungen (s. Tab. 1.5) sind zu 
sammen mit dem Stationsraster durchzuführen. 
• Für die Jahreszeiten gilt: Frühjahr: 01.03.-15.05./Herbst: 15.08.-15.11. 
• Gerätestandard: Backengreifer (van Veen) modifiziert mit 0,1 m z Fläche, 60-80 kg, 
Siebdeckel und Rollenumlenkung. Die Probennahmetiefe der Greifer kann in Ab 
hängigkeit der Sedimentbedingungen variieren. Sollte in Anpassung an die Sedi 
mentbeschaffenheit das Gewicht des Greifers verändert werden (z. B. 25-40 kg bei 
schlammig/schlickigem Sand und 70-100 kg in gröberen Sedimenten, in Abhängig 
keit vom Ausgangsgewicht des Greifers), so muss dies so geschehen, dass die Ver 
gleichbarkeit der Probenstationen ähnlicher Sedimentbeschaffenheit erhalten 
bleibt. 
• Pro Station sind 3 Parallelproben zu entnehmen. 
• Gesiebt wird mit 1 000 pm Maschenweite. Bei hohem Anteil von Grob- und Mittel 
sanden bzw. Kies ist die Probe zunächst über das Sieb zu dekantieren, wobei mind. 
5-mal gespült werden muss. Anschließend erfolgt die Siebung portionsweise. Die 
Probe wird in 4 % gepuffertem Formalin fixiert. 
• Die Aufarbeitung der Proben muss dokumentiert und standardisiert sein 
(nach ISO/DIS 16665). Die Beschaffenheit des Fanggeräts ist zu dokumentieren. 
• Die Biomasse ist als Feuchtgewicht pro Art zu bestimmen (nach ISO/DIS 16665, 
Anhang C). 
Zu ermitteln bzw. festzuhalten sind außerdem folgende Informationen: 
• Hydrographische (T, Sal, 0 2 ) und meteorologische Daten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.