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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter
Tabelle 1.3: Untersuchung der Infauna durch Greiferbeprobung.
Basisaufnahme
Bau
phase
Betriebsphase
Ziele
Beschreibung der Infauna im Vor
habens- und Referenzgebiet sowie
Festlegung eines geeigneten Refe
renzgebiets.
Mittel- und kleinräumige Erfassung
des Status quo als Grundlage für die
Beurteilung möglicher Auswirkungen
von WEA.
Mittel- und kleinräumige Erfassung
der relevanten Auswirkungen der
Bethebsphase auf die Lebens
gemeinschaften.
Umfang
Einmal pro Jahr im Herbst. Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist zur Beschreibung
der saisonalen Gegebenheiten im Vorhabens- und Referenzgebiet im Frühjahr und im
Herbst zu untersuchen.
Im ersten Jahr der Basisaufnahme ist im Herbst die Homogenität der Untersuchungs
gebiete zu prüfen.
Im Vorhabens- und Referenzgebiet ist jeweils ein grobes Stationsraster anzulegen
(Abstand 1 sm). Die Verteilung der Stationen richtet sich nach den mit dem SSS ermit
telten Biotopstrukturen (s. Tab. 1.1) sowie den Anlagenstandorten und erfolgt bei ähn
lichen Stationen nach dem Zufallsphnzip.
In kleinen Gebieten (< 20 sm 2 ) sind mind. 20 Stationen durchzuführen. In großen, ho
mogenen Gebieten ist in Absprache mit dem BSH ein Stationsabstand > 1 sm mög
lich.
Identifizierte Verdachtsflächen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen
sind zur räumlichen Abgrenzung zusätzlich entsprechend den aktuellen Kartieranlei
tungen des BfN zu untersuchen. Bei einer Vielzahl kleinräumiger Vorkommen ist in
Absprache mit dem BSH auch eine repräsentative Verteilung der Probenstationen
möglich.
Zeitrahmen
Mindestens zwei aufeinander
folgende, vollständige Jahresgänge
vor Baubeginn.
Im ersten, dritten und fünften Jahr
der Bethebsphase.
Methode
Beprobungsstrategie:
• Die Probenentnahmetermine sollen jährlich im gleichen engen Zeitfenster liegen.
Der Abstand der Beprobung im Vorhabens- und Referenzgebiet darf max.
2 Wochen betragen. Die anlagenbezogenen Untersuchungen (s. Tab. 1.5) sind zu
sammen mit dem Stationsraster durchzuführen.
• Für die Jahreszeiten gilt: Frühjahr: 01.03.-15.05./Herbst: 15.08.-15.11.
• Gerätestandard: Backengreifer (van Veen) modifiziert mit 0,1 m z Fläche, 60-80 kg,
Siebdeckel und Rollenumlenkung. Die Probennahmetiefe der Greifer kann in Ab
hängigkeit der Sedimentbedingungen variieren. Sollte in Anpassung an die Sedi
mentbeschaffenheit das Gewicht des Greifers verändert werden (z. B. 25-40 kg bei
schlammig/schlickigem Sand und 70-100 kg in gröberen Sedimenten, in Abhängig
keit vom Ausgangsgewicht des Greifers), so muss dies so geschehen, dass die Ver
gleichbarkeit der Probenstationen ähnlicher Sedimentbeschaffenheit erhalten
bleibt.
• Pro Station sind 3 Parallelproben zu entnehmen.
• Gesiebt wird mit 1 000 pm Maschenweite. Bei hohem Anteil von Grob- und Mittel
sanden bzw. Kies ist die Probe zunächst über das Sieb zu dekantieren, wobei mind.
5-mal gespült werden muss. Anschließend erfolgt die Siebung portionsweise. Die
Probe wird in 4 % gepuffertem Formalin fixiert.
• Die Aufarbeitung der Proben muss dokumentiert und standardisiert sein
(nach ISO/DIS 16665). Die Beschaffenheit des Fanggeräts ist zu dokumentieren.
• Die Biomasse ist als Feuchtgewicht pro Art zu bestimmen (nach ISO/DIS 16665,
Anhang C).
Zu ermitteln bzw. festzuhalten sind außerdem folgende Informationen:
• Hydrographische (T, Sal, 0 2 ) und meteorologische Daten.