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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
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Teil B - Technische Anleitung zur Untersuchung der Schutzgüter 
Schutzgüter 
Technische Details für die Untersuchungen bzw. das Monitoring zu den Schutzgütern Benthos, 
Fische, Avifauna, marine Säugetiere, Fledermäuse und Landschaft sind im Folgenden darge 
stellt. Zu jedem Schutzgut werden die verfolgten Untersuchungsziele, der Umfang der Unter 
suchungen, die anzuwendenden Methoden und die Darstellungsgrundlagen beschrieben. 
1 Benthos 
Untersuchungen bzw. die Überwachung zum Schutzgut Benthos umfassen: 
• Untersuchung der Sediment- und Biotopstruktur und ihrer Dynamik mit dem Seitensicht 
sonar (Tabelle 1.1). 
• Untersuchung der Epifauna, Makrophyten und Biotopstruktur mit Video (Tabelle 1.2). 
• Untersuchung der Infauna durch Greiferbeprobung (Tabelle 1.3). 
• Untersuchung der Epifauna mit Baumkurre (Tabelle 1.4). 
• Anlagenbezogene Untersuchung der Infauna durch Greiferbeprobung (Tabelle 1.5). 
• Untersuchung des Aufwuchses und der demersalen Megafauna an der Unterwasser 
konstruktion (Tabelle 1.6). 
• Untersuchung des Benthos und der Biotopstrukturen im Rahmen der Verlegung von Kabel- 
trassen für die Anbindung von Offshore-Windparks (Tabelle 1.7). 
Ferner sind die Sedimenteigenschaften je Greifer (Stechrohr 4,5 cm Innendurchmesser, 
Eindringtiefe 6 cm) zu ermitteln: 
• Korngrößenverteilung (Schluff/Ton, Feinsand, Mittelsand, Grobsand, Kies/Steine) (nach DIN 
EN ISO 14688-1-2003). 
• Glühverlust (nach DIN EN-12879:2001-02). 
Begleitend sind an der Wasseroberfläche (- 0,5 m) und in Bodennähe Messungen von Salz 
gehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt (nach UNESCO 1988) durchzuführen, die die hydro 
graphische Situation im Gebiet repräsentativ erfassen. 
Die benthologischen, sedimentologischen und hydrographischen Untersuchungen sind 
zusammenzuführen und verknüpfend darzustellen. 
Die Untersuchungen des Benthos sollen möglichst gemeinsam mit den Untersuchungen des 
Schutzguts Fische durchgeführt werden, jedoch so organisiert, dass sie sich nicht gegenseitig 
stören. 
Die Antragsunterlagen für das Windparkvorhaben müssen eine flächenhafte Abgrenzung der 
nach § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 BNatSchG geschützten Biotoptypen anhand der jeweils aktuellen 
BfN-Kartieranleitung für die deutsche AWZ (soweit vorhanden) enthalten. 
Im dritten Jahr nach Ende der Basisuntersuchung sind die flächenhaften Untersuchungen des 
Benthos (s. Tab. 1.3 und 1.4) in Bereichen, in denen die Installation der Gründungen und der 
parkinternen Verkabelung abgeschlossen wurde, in diesem Abschnitt wieder aufzunehmen. 
Die Durchführung der Untersuchungen erfolgt nach der Methodik des Betriebsphasen-Moni- 
torings.
	        
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