Teil A - R a h m e n b e d i n g u n g e n
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variieren. Nach Abschluss des letzten Jahres des regulären Betriebsphasen-Monitorings wird im
Einzelfall von der Planfeststellungs-ZGenehmigungsbehörde geprüft, ob über den Zeitraum hin
ausgehende Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung der Auswirkungsprognosen not
wendig sind.
Aufgrund neuerer Erkenntnisse und/oder aufgrund der Ergebnisse des betrieblichen Monito
rings sind nachträglich angeordnete Maßnahmen, die sich auf den Schutz der Meeresumwelt
beziehen, in das Monitoring in geeigneterWeise einzubeziehen.
11 Cluster-Untersuchung
Soweit verschiedene BaustellenA/orhaben im naturräumlichen und -zeitlichen Zusammen
hang betrieben werden, ist anzustreben, dass die Untersuchungen von den Vorhaben gemein
sam durchgeführt werden (Cluster-Untersuchung).
Für die Schutzgüter Benthos und Fische sind die Untersuchungen in den jeweiligen Vorha
bensgebieten einzeln durchzuführen. Die Referenzgebiete können von einem oder mehreren
Vorhabensträgern gemeinsam genutzt werden (Abschnitt 12.2.1).
12 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum ist das Gesamtgebiet, in welchem die Untersuchungen gemäß StUK
durchgeführt werden. Er setzt sich zusammen aus dem Untersuchungsgebiet (inklusive
Vorhabensgebiet) und dem Referenzgebiet.
Der Untersuchungsraum darf nur in dem Maße (Methodik sowie zeitlicher und sachlicher Um
fang) untersucht werden, wie es nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft und Technik
erforderlich ist. Die einzelnen Schutzgüter stellen unterschiedliche Ansprüche an Größe und
Lage des Untersuchungsraums. Liegen rechtliche oder tatsächliche Randbedingungen vor,
die die im Folgenden beschriebenen Regelgrößen als unangemessen oder ungeeignet
erscheinen lassen, so muss der Untersuchungsraum durch die Planfeststellungs-ZGenehmi-
gungsbehörde den vorliegenden Gegebenheiten angepasst werden.
12.1 Vorhabensgebiet und Untersuchungsgebiet
Das Vorhabensgebiet ist die entsprechend den Antragsunterlagen durch die jeweiligen Eck
koordinaten definierte, für die Errichtung der WEA vorgesehene Fläche, ohne Einbeziehung
einer späteren Sicherheitszone.
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Vorhabensgebiet sowie, abhängig von den einzelnen
Schutzgütern, umliegende Flächen, die für eine fachlich fundierte Untersuchung des Schutz
gutes erforderlich sind.
12.1.1 BenthosZFische
Die Größe des Vorhabensgebiets entspricht der aktuellen Größe und Lage des Windparks.