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Anhang
In Abhängigkeit des Antragsgegenstands kann auf Antrag des Gutachters in Absprache mit
dem BSH ggf. auf ein zweistufiges Verfahren verzichtet werden. Dann sind die vollständigen
Antragsunterlagen zusammen mit dem Gutachten und dem Nachweis der vollständigen Erfül
lung der Anforderungen einzureichen.
2-1.3. Sonstige Hinweise
Es wird empfohlen, das Verfahren zur ZiE bereits in einem frühen Planungsstadium einzulei
ten, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig erstellt und vorgelegt werden können.
Notwendige Gutachten erfordern erfahrungsgemäß einen großen Zeitaufwand.
2-1.4. Zeitliche Abfolge
Generell muss die ZiE zur 3. Freigabe vorliegen.
Das Gutachten mit den vollständigen Anforderungen an die Verwendung des Antragsgegen
stands ist zur 2. Freigabe beim BSH einzureichen. Eine verbindliche Aussage des Gutachters
zu Fragen der Bemessung ist ggf. bereits zur Erstellung des Grundlegenden Entwurfs (Aus
führungsplanung) notwendig und ist ebenfalls zur 2. Freigabe beim BSH einzureichen.
Ein Nachweis über die vollständige Erfüllung aller Anforderungen des Gutachtens muss zur
3. Freigabe, spätestens 2 Monate vor geplanter erstmaliger Verwendung des Bauprodukts/
der Bauart im Verfahren vorliegen.
2.1.5. Vereinfachtes ZiE-Verfahren
Für Bauprodukte und Bauarten, für die bereits in einem anderen Verfahren eine ZiE erlangt
wurde, kann der Gutachter mit dem BSH das Erfordernis eines vollständigen Konzepts unter
Verweis auf die bereits erlangte ZiE abstimmen.
Anhang 2-11: Spezielle Verfahrenshinweise in Bezug auf Groutverbindungen
2-11.1 Grundlage
Groutverbindungen stellen im Sinne der europäischen Bauproduktenrichtlinie ungeregelte Bau
arten und die hierfür verwendeten Mörtel und Betone (Grouts) ungeregelte Bauprodukte dar.
2-II.2 Generelle Verfahrensweise
Die ZiE ist für jeden Einzelfall beim BSH durch den Bauherrn bzw. dessen benannten Stellver
treter zu beantragen. Hierzu hat er sich eines geeigneten, für den Untersuchungsgegenstand
kompetenten Sachverständigen als Gutachter zu bedienen. Dieser hat folgende Aufgaben
und Verantwortlichkeiten:
Schritt 1
Erarbeitung eines Konzeptpapiers zur geplanten Vorgehensweise für den Nachweis der Grout-
verbindung. Dieses sollte mindestens umfassen:
• Eine exakte Beschreibung des Antragsgegenstandes. Die in Abstimmung mit dem Auftrag
nehmer zur Verwendung vorgesehenen Bauprodukte sind konkret zu benennen.
• Eine detaillierte Darlegung der als wesentlich angesehenen Anforderungen an die Groutver-
bindung. Gegebenenfalls sind hier Bezüge und Abgrenzungen zu für den Untersuchungs
gegenstand relevanten bauaufsichtlich eingeführten technischen Regelwerken vorzuneh
men.