Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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Detailgrad vorliegen, der einen Abgleich in der Fertigung ermöglicht. Der Prüfbeauftragte führt
eine Prüfung durch und erstellt darüber einen Prüfbericht, der beim BSH einzureichen ist.
5.3.6 Errichtungshandbuch
Die Anforderungen an das Errichtungshandbuch sind in Kapitel 2.3.4 geregelt.
5.3.7 Einzureichende Unterlagen für die Beantragung der 3. Freigabe
[Dok.-Nr. 530]
[Dok.-Nr. 531]
[Dok.-Nr. 532]
[Dok.-Nr. 533]
[Dok.-Nr. 534]
Prüfbericht zu den fortgeschriebenen Konzepten (s. Kapitel 5.3.5)
Errichtungshandbuch (s. Kap. 2.3.6)
Prüfbericht zu Dok.-Nr. 531
Rückbaukonzept (Machbarkeit des Rückbaus)
Prüfbericht zu Dok.-Nr. 533
5.4 Ausführung
5.4.1 Vorbemerkung
Das geprüfte Konzept zur Erprobung (siehe Kap. 5.3.5) wird zur detaillierten Planung fortge
schrieben.
Die Planung der Tests und Erprobungen wird in 3 Phasen unterteilt:
• Fabrikationsabnahme und Werkserprobung (FAT),
• Landerprobung (Mechanical Completion + FIAT) und
• Inbetriebnahme Offshore (Commissioning).
Prüf- und Überwachungsleistungen sollten in dieser Projektphase nach Möglichkeit überwie
gend an Land durchgeführt werden.
Auf der Basis der Planung für Tests und Erprobungen wird durch den Prüfbeauftragten ein
Überwachungsplan erstellt. Der Überwachungsplan wird vor Beginn der Arbeiten mit dem An
tragsteller und den Herstellern abgestimmt.
5.4.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Die Anforderungen an die Ausführungsphase sind in Kap. 1.3.4 geregelt.
Die beim Transport durchzuführenden Prüfungen sind im Errichtungshandbuch aufgeführt.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden vom Prüfbeauftragten in Form eines Überwachungsbe
richts in nachvollziehbarer und plausibler Form beschrieben und bewertet.
5.4.3 Einzureichende Unterlagen für die Beantragung der Betriebsfreigabe
[Dok.-Nr. 540] Prüfberichte und Konformitätsbescheinigungen
• zur Fertigungsüberwachung,
• Transport- und Installationsüberwachung sowie
• Inbetriebnahmeüberwachung