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Full text: Standard Konstruktion

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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
5.3.2 Technische Regelwerke 
Die technischen Regelwerke für Tragstrukturen sind in Kapitel 2.3.1 aufgeführt. 
In Bezug auf die stahlbauliche Bemessung der Betriebsstruktur für Offshore-Stationen wird 
auf den Anhang 5 hingewiesen. 
5.3.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Folgende Punkte sind zusätzlich für die Betriebsstruktur (Topside) darzustellen: 
• Lastberechnung für die Betriebsstruktur der Offshore-Station (Topside), 
• Definition und Berücksichtigung der Transport- und Montagezustände, 
• Erstellung der Ausführungsstatik für primäre Tragstrukturen 
• Erstellung der Ausführungsstatik für sekundäre Tragstrukturen wie z. B. Arbeitsplattform, 
Bootsanleger, Krane, Hubschrauberlandedeck, 
• Ausführungsunterlagen (Pläne, Korrosionsschutzsysteme usw.), 
• Nachweis der Bauzustände und 
• Zusammenstellung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die ZiE. 
5.3.4 Einzureichende Unterlagen für die Beantragung der 2. Freigabe 
[Dok.-Nr. 520] Prüfbericht zum Lasthandhabungskonzept, Brand- und Explosionsschutz 
konzept, Zugangskonzept sowie zum Raumnutzungsplan für die verschiede 
nen Decks der Betriebsstruktur (Topside) 
[Dok.-Nr. 521] Ausführungsplanung der primären und sekundären Tragstruktur 
[Dok.-Nr. 522] Prüfbericht zur Ausführungsplanung 
5.3.5 Fortschreibung der Konzepte 
Folgende Konzepte sind fortzuschreiben und weiter zu konkretisieren: 
• Lasthandhabungskonzept, 
• Brand- und Explosionsschutzkonzept, 
• Ver- und Entsorgungskonzeption mit folgenden Inhalten: 
- Bunker- und Betankungskonzeption, 
- Lagerung gefährlicher Güter, 
- Entsorgungskonzeption und 
- Auffang- und Drainagesysteme, 
• Evakuierungskonzept, 
• Konzept für Notunterkünfte und Wohnmodule, 
• Abnahmekonzept für Komponenten und Systeme, 
• Plan für Fertigungs- und Montageüberwachung und 
• Konzept der landseitigen Erprobung (falls vorhanden). 
Die aufgeführten Unterlagen sind beim Prüfbeauftragten einzureichen. Aus diesen Unterlagen 
muss erkennbar sein, wie die Schutzziele erreicht werden. Die Unterlagen müssen in einem
	        
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