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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
• Darstellung der brandschutztechnischen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele durch
konzeptionelle Angaben, die für den Grundlegenden Entwurf (Ausführungsplanung) der Be
triebsstruktur (Topside) und ggf. ihrer tragenden Teile erforderlich sind.
Hieraus können sich konstruktive Maßnahmen wie z. B. die Berücksichtigung entsprechender
Löschmitteltanks ergeben. Aus dem Brand- und Explosionsschutzkonzept resultieren Pla
nungskriterien, aus denen gezielt die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen ermittelt wer
den müssen.
Diese Brandschutzmaßnahmen sind unter Einbeziehung der technischen und logistischen
Möglichkeiten des Projektes festzulegen und darzustellen. Dabei sind die Einwirkungen auf
die konstruktive Auslegung bedingt durch ihre Abmessungen und Eigengewicht zu berück
sichtigen.
Diese Maßnahmen müssen folgende konstruktive Mindestangaben enthalten:
Angaben baulicher Art
• Beschreibung und Darstellung von 1. und 2. Rettungsweg und der Rettungsweggestaltung,
• Beschreibung und Darstellung der Anordnung von brandschutztechnischen Unterteilungen
sowie die Ausführung deren trennender Bauteile, Anordnung und Ausführung von Rauch
abschnitten (z. B. Rauchschutztüren), Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden
Bauteilen sowie Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolie
rungen usw.),
Angaben anlagentechnischer Art
• Sicherheits- und/oder Notbeleuchtung mit Darstellung der Bereiche, welche über eine
Sicherheits- und/oder Notbeleuchtung verfügen, die Art der Anlage sowie nach welcher
Bemessungsnorm die Anlage zu planen und zu errichten ist,
• Alarmierungseinrichtungen mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise, die Art
der Anlage sowie nach welcher Bemessungsnorm die Anlage zu planen und zu errichten
ist,
• automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Berei
che, Bemessungsgrundlage für die Planung und Errichtung und Aufbau der Anlage,
• Brandmeldeanlage mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und
der Stelle auf die die Alarme aufgeschaltet werden, die Art der Anlage sowie nach welcher
Bemessungsnorm die Anlage zu planen und zu errichten ist,
• Beschreibung und Darstellung weiterer brandschutztechnischer Einrichtungen wie Steiglei
tungen, Wandhydranten, halbstationäre Löschanlagen, Handfeuerlöscher, Löschdecken
usw.,
• Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschl. der Zulufteinrichtungen und den zu
entrauchenden Bereich (besonders bei Offshore-Stationen mit dauerhaftem Personenauf
enthalt),
• Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen, Maßnahmen für den Wärmeab
zug mit Darstellung der Art der Anlage sowie nach welcher Bemessungsnorm die Anlage zu
planen und zu errichten ist, und Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz berührt wie
z. B. die Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Außenluftbetrieb,
• Angabe zum Funktionserhalt von Anlagen einschl. Notversorgung sowie nach welcher
Bemessungsnorm die Anlage zu planen und zu errichten ist,
• Beschreibung und Darstellung der Blitz- und Überspannungsschutzanlagen sowie nach
welcher Bemessungsnorm die Anlage zu planen und zu errichten ist,