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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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Sofern aus der Gefährdungsbeurteilung resultierende Anforderungen an die konstruktive Aus 
legung entstehen, sind diese zu berücksichtigen. 
• Verkehrs- und Transportwege sowie Lagerbereiche 
Darstellung und Beschreibung der unterschiedlichen Ebenen auf dem jeweiligen Deck und 
der Wege, die sich auf diesem Deck und auf der Betriebsstruktur der Offshore-Station (Top- 
side) dadurch ergeben mit ihren Einwirkungen der Lasten auf die Struktur. 
Steigleitern und Steigeisengänge sind Verkehrswege besonderer Art, die nur unter be 
stimmten Voraussetzungen zulässig sind. 
Zu berücksichtigen sind ebenfalls schwebende Lasten wie z. B. Materialtransporte in 
Schächten oder Materialtransport über Kran. 
Die nachfolgenden konstruktiven Anforderungen sind für Transportverkehrswege (Geh- und 
Fährverkehr), Lagerflächen und Transportmittel im Design zu berücksichtigen: 
- Art, 
- Anbindung, 
- Anordnung, 
- Dimensionierung, 
- Beschreibung der vertikalen und horizontalen Transportoperationen, 
- Anordnung und Art der Transport-, Hebezeuge und Krananlagen, 
- Angaben über die Verwendbarkeitsnachweise der Transport-, Hebezeuge und Krananla 
gen und deren resultierende Lasteintrag in die Tragstruktur, 
- Beschreibung und Darstellung der horizontalen und vertikalen Transportoperationen, 
- Transport von schweren Teilen über in Betrieb befindlichen Maschinen und/oder Einrich 
tungen, 
- Umstellen des Hubschraubers mit einem Kran (falls erforderlich) 
• Die Einwirkungen der Bunkerstationen auf die konstruktive Auslegung bedingt durch ihre 
Abmessungen und Eigengewichte sind zu berücksichtigen. 
5.3.1.2 Brand- und Explosionsschutzkonzept 
Es ist erforderlich, bereits in der Konstruktionsphase ein Brand- und Explosionsschutzkon 
zept entsprechend den Schutzzielen, die in der Entwicklungsphase festzulegen sind, aufzu 
stellen, in dem die entsprechenden Gefährdungen behandelt werden und das im weiteren 
Projektverlauf bei baulichen oder technischen Änderungen fortgeschrieben wird. Aus diesem 
Brand- und Explosionsschutzkonzept ergeben sich ggf. konstruktive Vorgaben wie z. B. die 
Verwendung von Brandschutzwänden oder brandschutztechnische Ertüchtigung von Trag 
konstruktionen. 
Das Brand- und Explosionsschutzkonzept muss folgende inhaltliche Mindestanforderung auf 
weisen: 
• Beschreibung der Betriebsstruktur der Offshore-Station (Topside) einschl. ihrer tragenden 
Bestandteile, raumabschließenden Bauteile und örtlichen Situation mit Hinblick auf den 
Brandschutz und der sich daraus ergebenden konstruktiven Details, 
• Art der Offshore-Stationsnutzung (langfristige Nutzungsplanung), 
• Anzahl der auf der Offshore-Station maximal tätigen Personen, 
• Brandbelastung der Nutz- und Lagerflächen, 
• Darstellung der Schutzziele und insbesondere Beschreibung der Schwerpunkte der Schutz 
ziele bezüglich Personen- und Umweltschutz,
	        
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