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Volltext : Standard Konstruktion

Teil  B  -  Nachweise  und  G  e  n  e  h  m  i  g  u  n  g  s  e  r  f  o  r  d  e  r  n  i  s  s  e

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5  Betriebsstruktur  von  Offshore-Stationen  (Topside)
5.1  Vorbemerkungen
Für  die  Betriebsstruktur  der  Offshore-Station  (Topside)  einschl.  ihrer  tragenden  Bestandteile
wie  z.  B.  im  Fall  von  selbsterrichtenden  Offshore-Stationen  ist  der  Nachweis  zu  erbringen,
dass  die  Struktur  widerstandsfähig  gegen  die  Einflüsse  und  Beanspruchungen  aus  standortspezifischen ­
  Anforderungen  und  den  anzuwendenden  Normen,  Vorschriften  und  Richtlinien ­
  ist.  Hierbei  sind  die  standortspezifischen  externen  Bedingungen  wie  z.  B.  Windbedingungen ­
  und  Eisansatz  sowie  Besonderheiten  zu  berücksichtigen.
Bei  allen  im  Folgenden  aufgeführten  Bauteilnachweisen  ist  stets  zu  überprüfen,  ob  der  Nachweis ­
  oder  zumindest  Teile  davon  am  statischen  Gesamtsystem  zu  führen  ist  bzw.  sind.
In  einem  frühen  Stadium  der  Planung  sind  eine  funktionale  Beschreibung  der  Offshore-Station
und  erforderlichenfalls  weitergehende  Konzepte  zwecks  Beschreibung  von  Art,  Umfang  und
Ausgestaltung  der  Betriebsstruktur  (Topside)  zu  erstellen;  die  funktionale  Beschreibung  stellt
die  Grundlage  für  die  Entwicklung  und  Konstruktion  des  Gesamtbauwerks  dar  und  wird  im
weiteren  Projektverlauf  durch  Konkretisierung  in  Form  detaillierter  Konzepte  und  Entwürfe  für
die  konstruktive  Ausgestaltung  der  Offshore-Station  fortgeschrieben.  Die  funktionale  Beschreibung ­
  und  die  darauf  abgestellten  Konzepte  sind  beim  Prüfbeauftragten  einzureichen,
der  darüber  für  die  jeweiligen  Freigaben  Prüfberichte  und  Konformitätsbescheinigungen  erstellt, ­
  siehe  Tabelle  1  -2.
Die  Erstellung  der  funktionalen  Beschreibung  und  Konzepte  soll  ferner  sicherstellen,  dass
frühzeitig  konstruktive  und  bauliche  Anforderungen  aus  dem  Arbeitsschutz  im  Rahmen  der
jeweils  möglichen  Konkretisierung  ausreichende  Berücksichtigung  finden.
Eine  Prüfung  des  Designs  sowie  Inspektionen  in  der  Ausführungs-  und  Betriebsphase  für
Hoch-  und  Mittelspannungskomponenten  auf  den  Offshore-Stationen  (einschließlich  der
Hoch-  und  Mittelspannungskabel)  ist  für  die  Erlangung  der  Freigaben  nicht  erforderlich.

5.1.1  Einteilung  in  Gefahren-,  Schutz-  und  Sicherheitsbereiche
Offshore-Stationen  und  ihre  unmittelbare  Umgebung,  die  im  Rahmen  eines  Projekts  genauer
festzulegen  sind,  sind  entsprechend  ihrer  Nutzung  und  den  damit  einhergehenden  Gefährdungen ­
  in  räumlich  getrennte  Bereiche  zu  unterteilen.  Diese  Einteilung  stellt  konstruktive  oder
technische  Anforderungen  an  den  jeweiligen  Bereich.
Gefahrenbereiche  sind  Bereiche,  in  denen  mit  Gefährdung  der  sich  dort  und  in  unmittelbarer
Umgebung  aufhaltenden  Personen  gerechnet  werden  muss.  Dies  sind  z.  B.  Bereiche,  in  denen ­
  gefährliche  Güter  gelagert  oder  umgefüllt  werden,  explosionsgefährdete  Bereiche,  Bereiche ­
  mit  erhöhter  Brandgefahr,  Bereiche  mit  Lasthandhabung  (Kranarbeiten)  oder  Bereiche
mit  erhöhter  Absturzgefahr.
Gefahrenbereiche  mit  hohem  Gefährdungspotential  (z.  B.  explosionsgefährdete  Bereiche  und
Bereiche  mit  hohen  Brandlasten  bzw.  Brandrisiken)  müssen  von  Schutzbereichen  getrennt
werden,  die  erhöhte  Anforderungen  an  den  Schutz  der  sich  in  diesem  Bereich  aufhaltenden
Personen  stellen  (z.  B.  Übernachtungsräume,  Aufenthaltsräume,  Wege  und  Einrichtungen  für
Flucht  und  Evakuierung).
Sicherheitsbereiche  sind  Bereiche,  die  zweckdienlich  sind,  um  einerseits  den  Betrieb  der
Offshore-Station  sicherzustellen  und  andererseits  unbefugte  Personen  vor  Gefährdungen  zu
schützen.  Dies  können  z.  B.  Bereiche  der  elektrischen  Starkstromanlagen  (Hochspannung),
            
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