Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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4.5 Betriebsphase
Der ordnungsgemäße Betrieb der RGB ist für die strukturelle Integrität und damit die Stand
sicherheit der Offshore-WEA wesentlich. Die Anforderungen an die Betriebsphase sind neben
den Kapiteln 1.3.5 und 2.5.3 in Tabelle 4-1 beschrieben.
Baugruppe
Prüfgegenstand
Rotorblatt
Beschädigung der Oberfläche, Risse, Strukturunste
tigkeiten des Blattkörpers. (Inspektion von einer Hub
oder Steigeinrichtung aus oder mit Hilfe der Seilzug
technik: visuelle Begutachtung und Untersuchung
der Struktur mit geeigneten Verfahren (z. B. Klopfen,
Ultraschall)) Vorspannung der Schraubenverbindun
gen. Beschädigung der Blitzschutzeinrichtungen.
Triebstrang
Dichtigkeit, ungewöhnliche Geräusche, Zustand des
Korrosionsschutzes, Schmierzustand, Vorspannung
der Schraubenverbindungen, Zustand des Getriebes
Maschinenbaus und kraft- und momentübertragende
Komponenten
Korrosion, Risse, ungewöhnliche Geräusche,
Schmierzustand, Vorspannung der Schraubenverbin
dungen
Hydrauliksystem, Pneumatiksystem
Beschädigung, Dichtigkeit, Korrosion, Funktion
Sicherheitseinrichtungen, Messaufnehmer und
Bremssysteme
Funktionskontrollen, Einhalten der Grenzwerte,
Beschädigung, Verschleiß
Unterlagen
Vollständigkeit, Einhaltung der Auflagen, Ausführung,
Prüfungsunterlagen, regelmäßige Durchführung der
Wartung, ggf. Ausführung von Änderungen/Reparatu
ren gemäß Genehmigung.
Tabelle 4-1: Mindestanforderungen an die WKP für die RGB der Offshore-WEA.
4.5.1 Anforderungen und erforderliche Nachweise
4.5.1.1 Bewertungskriterien für die Wiederkehrenden Prüfungen
Die Bewertungskriterien der WKP sind anlagen- und standortbezogen im Prüf- und Inspek
tionsplan festzulegen.
4.5.1.2 Umfang der Wiederkehrenden Prüfungen
Es wird die Standsicherheit der RGB einschl. der Funktion des Sicherheitssystems und der
Bremssysteme geprüft. Die Gegenstände der WKP sind in Kapitel 2.5.3 (tragende Strukturen
für die RGB) und in Tabelle 4-1 angegeben.
4.5.1.3 Prüfintervalle der Wiederkehrenden Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen der RGB sind jährlich an 25 % der WEA eines Offshore-Wind-
parks durchzuführen, sodass nach jeweils vier Jahren alle RGB inspiziert worden sind.
Gezählt wird dabei ab der Aufnahme des Probebetriebs.
Auf Grundlage von gesammelten Erfahrungswerten und dem Nachweis durch Prüfung des
Zustandes kann in Abstimmung mit dem Prüfbeauftragten und dem BSH von den jährlich fes
ten Prüfintervallen abgewichen werden.