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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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4.5 Betriebsphase 
Der ordnungsgemäße Betrieb der RGB ist für die strukturelle Integrität und damit die Stand 
sicherheit der Offshore-WEA wesentlich. Die Anforderungen an die Betriebsphase sind neben 
den Kapiteln 1.3.5 und 2.5.3 in Tabelle 4-1 beschrieben. 
Baugruppe 
Prüfgegenstand 
Rotorblatt 
Beschädigung der Oberfläche, Risse, Strukturunste 
tigkeiten des Blattkörpers. (Inspektion von einer Hub 
oder Steigeinrichtung aus oder mit Hilfe der Seilzug 
technik: visuelle Begutachtung und Untersuchung 
der Struktur mit geeigneten Verfahren (z. B. Klopfen, 
Ultraschall)) Vorspannung der Schraubenverbindun 
gen. Beschädigung der Blitzschutzeinrichtungen. 
Triebstrang 
Dichtigkeit, ungewöhnliche Geräusche, Zustand des 
Korrosionsschutzes, Schmierzustand, Vorspannung 
der Schraubenverbindungen, Zustand des Getriebes 
Maschinenbaus und kraft- und momentübertragende 
Komponenten 
Korrosion, Risse, ungewöhnliche Geräusche, 
Schmierzustand, Vorspannung der Schraubenverbin 
dungen 
Hydrauliksystem, Pneumatiksystem 
Beschädigung, Dichtigkeit, Korrosion, Funktion 
Sicherheitseinrichtungen, Messaufnehmer und 
Bremssysteme 
Funktionskontrollen, Einhalten der Grenzwerte, 
Beschädigung, Verschleiß 
Unterlagen 
Vollständigkeit, Einhaltung der Auflagen, Ausführung, 
Prüfungsunterlagen, regelmäßige Durchführung der 
Wartung, ggf. Ausführung von Änderungen/Reparatu 
ren gemäß Genehmigung. 
Tabelle 4-1: Mindestanforderungen an die WKP für die RGB der Offshore-WEA. 
4.5.1 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
4.5.1.1 Bewertungskriterien für die Wiederkehrenden Prüfungen 
Die Bewertungskriterien der WKP sind anlagen- und standortbezogen im Prüf- und Inspek 
tionsplan festzulegen. 
4.5.1.2 Umfang der Wiederkehrenden Prüfungen 
Es wird die Standsicherheit der RGB einschl. der Funktion des Sicherheitssystems und der 
Bremssysteme geprüft. Die Gegenstände der WKP sind in Kapitel 2.5.3 (tragende Strukturen 
für die RGB) und in Tabelle 4-1 angegeben. 
4.5.1.3 Prüfintervalle der Wiederkehrenden Prüfungen 
Wiederkehrende Prüfungen der RGB sind jährlich an 25 % der WEA eines Offshore-Wind- 
parks durchzuführen, sodass nach jeweils vier Jahren alle RGB inspiziert worden sind. 
Gezählt wird dabei ab der Aufnahme des Probebetriebs. 
Auf Grundlage von gesammelten Erfahrungswerten und dem Nachweis durch Prüfung des 
Zustandes kann in Abstimmung mit dem Prüfbeauftragten und dem BSH von den jährlich fes 
ten Prüfintervallen abgewichen werden.
	        
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