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Full text: Standard Konstruktion

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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
4.1.1 Technische Regelwerke 
Als übergeordnete Regelwerke zur Zertifizierung von Offshore-WEA werden benannt: 
DIN EN 61400-22 Windenergieanlagen - Teil 22: Konformitätsprüfung und Zertifizie 
rung, 
DIN EN 61400-3 Windenergieanlagen - Teil 3: Auslegungsanforderungen für Windener 
gieanlagen auf offener See, 
GL-IV-2 GL Rules and Guidelines, IV Industrial Services, 2 Guideline for the 
Certification of Offshore Wind Turbines 
Im Folgenden wird eine Typenzertifizierung basierend auf den oben genannten Regelwerken 
als „Offshore-Typenzertifizierung“ bezeichnet. 
Regelwerke zur Zertifizierung von Onshore-WEA sind nicht ausreichend, da die marinen Be 
dingungen darin nicht abgedeckt sind. Eine Erweiterung eines bestehenden „Onshore-Typen- 
zertifikats“ unter Anwendung der oben genannten Offshore-Regelwerke kann in Absprache 
mit dem Prüfbeauftragten erfolgen. 
4.2 Entwicklungsphase 
4.2.1 Vorbemerkungen 
Im Rahmen der Entwicklungsphase erfolgt in der Regel noch keine Festlegung auf einen kon 
kreten Offshore-WEA-Typ. Jedoch ist für die Beurteilung der technischen Machbarkeit und für 
die Erstellung eines Vorentwurfs von Gründungskonzepten ein Mindestmaß an technischen 
Eckdaten zur Rotor-Gondel-Baugruppe erforderlich. Diese werden als Spannbreite oder in 
Form von Maximalangaben dargestellt, um verschiedene Anlagentypen berücksichtigen zu 
können. 
4.2.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Innerhalb der Entwicklungsphase sind folgende Eckdaten zur Beschreibung der Offshore- 
WEA einzureichen: 
• Rotordurchmesser, 
• Nabenhöhe (über Seekartennull), 
• Bemessungsleistung, 
• Anlagentyp (Achsrichtung, Leistungsregelung, Anzahl Rotorblätter, Luv- oder Leeläufer): 
weicht der geplante Anlagentyp vom derzeitigen Stand der Technik (horizontale Drehachse, 
drehzahlvariabel, Blattverstellung, Luvläufer) ab, so ist an dieser Stelle eine genauere Be 
schreibung der geplanten Anlage einzureichen, welche ein vollständiges technisches Da 
tenblatt einschließt. 
• Anlagenanzahl und Windparkkonfiguration (Aufstellmuster und zugehörige Anlagentypen) 
Diese Eckdaten sind als „von-bis“ oder Maximalwerte einzureichen. Eine Festlegung auf 
einen konkreten Anlagentyp ist somit in der Entwicklungsphase noch nicht erforderlich. 
Für den Vorentwurf von Gründungskonzepten sind ggf. vorläufige Lastannahmen der Rotor- 
Gondel-Baugruppe bereitzustellen.
	        
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