Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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4 Rotor-Gondel-Baugruppe
4.1 Vorbemerkungen
Für die vorgesehene Rotor-Gondel-Baugruppe (RGB) ist in der Regel eine Typenzertifizierung
vorzulegen. Für eine Pilotanlage oder für eine aufgrund zeitlicher Vorgaben nicht oder noch
nicht typenzertifizierungsfähige Neuentwicklung ist im Einzelfall ausnahmsweise auch die Vor
lage eines anderen geeigneten Zertifikats für die RGB zulassungsfähig. Aufgabe der Typen
zertifizierung sowie auch der ausnahmsweise zulässigen anderweitigen Zertifizierung ist die
sachverständige Prüfung und Bestätigung, dass der Turbinentyp in Konformität mit den zu
Grunde liegenden Normen bzw. Richtlinien konstruiert und dokumentiert wurde und auf dieser
Basis gefertigt werden kann. Dabei sind marine Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen.
Für die Typenzertifizierung ist der normen- bzw. richtlinienkonforme Offshore-Betrieb der WEA
nachzuweisen.
Flieraus ergeben sich folgende Aufgaben für die Typenzertifizierung:
• Konstruktionsbewertung des Turbinentyps:
- Lastannahmen,
- Betriebsführung und Sicherheitskonzept,
- Rotorblätter (einschließlich statischer bzw. dynamischer Blatttests, soweit im Rahmen
der zur Anwendung kommenden Typenzertifizierungsrichtlinie gefordert)
- Maschine,
- optional Turm (ohne Unterstruktur, jedoch einschl. Anbindung des Turmes an die Unter
struktur und deren Eigenschaften, sofern notwendig für die Bewertung der anderen Kom
ponenten, z. B. Steifigkeitsannahmen),
- Elektrotechnik und Blitzschutz sowie
- Inbetriebnahmeüberwachung bei einer der ersten Offshore-WEA des geprüften Typs.
• Umsetzung der konstruktiven Anforderungen in der Fertigung und Montage; eine einmalige
Fertigungsüberwachung und Besichtigung des Produktionsablaufes stellt sicher, dass die
in den Ausführungsunterlagen festgelegten konstruktiven Anforderungen an Fertigung und
Montage im Fertigungsbetrieb umgesetzt werden können.
• QM-System des Herstellers von Offshore-WEA: ein wirksames zertifiziertes Management
system gemäß ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen) ist nachzuwei
sen. Ist dieses nicht vorhanden, so kann alternativ in Abstimmung mit dem Prüfbeauftrag
ten eine Prüfung des Qualitätsmanagements in Anlehnung an ISO 9001 erfolgen.
• Prototypmessungen.
An einem der ersten Prototypen (z. B. Prototyp an Land) sind folgende Messungen bzw. Tests
durchzuführen:
• Beanspruchung,
• Leistungskurve,
• Anlagenverhalten.
Nach Vorliegen des Typenzertifikats erfolgen die projekt- und standortspezifischen Prüfungen
sowie Überwachungsleistungen (s. Kapitel 1).