68
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
3.6 Rückbau
3.6.1 Vorbemerkungen
Art und Umfang des Rückbaus der Gründungselemente richten sich nach den jeweiligen pro
jektspezifischen Maßgaben der vorangegangenen Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen
und Verfügungen des BSH.
3.6.2 Technische Regelwerke
Die für den Rückbau anzuwendenden geotechnischen Regelwerke ergeben sich aus DIN
EN 1997 (EC 7) mit ihren Verweisen und richten sich nach den entwurfsspezifischen Merk
malen der Gründungselemente.
3.6.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Die erforderlichen geotechnischen Nachweise richten sich nach den jeweiligen projekt-spezi
fischen Maßgaben der vorangegangenen Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfü
gungen des BSFI.
3.6.4 Einzureichende Unterlagen für die Rückbaufreigabe und die Abschlusserklärung
Die einzureichenden geotechnischen Unterlagen für die Rückbaufreigabe und die Abschluss
erklärung richten sich nach den jeweiligen projektspezifischen Maßgaben der vorangegan
genen Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfügungen des BSFI.