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Full text: Standard Konstruktion

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Teil В - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f о r d e r n i s s e 
jeweils gemäß dem BSH Standard Baugrunderkundung: 
[Dok.-Nr. 320] 
[Dok.-Nr.321] 
[Dok.-Nr. 322] 
[Dok.-Nr. 323] 
[Dok.-Nr. 324] 
[Dok.-Nr. 325] 
[Dok.-Nr. 326] 
Baugrundhauptuntersuchungsbericht, 
Baugrund- und Gründungsgutachten (Konstruktionsphase) sowie 
Geotechnischer Entwurfsbericht und 
ggf. Ergänzungsgutachten zur zyklischen Lasteinwirkung („Zyklik“), 
Bericht des ausführenden Unternehmens der dynamischen Pfahlprobebelas 
tungen mit Angaben zu den geplanten Sensoren, deren Anbringung und der 
geplanten Kabelverlegung, 
Bestätigung der Machbarkeit der dynamischen Pfahlprobebelastungen durch 
den Entwurfsverfasser unter Berücksichtigung aller relevanten Einflüsse beim 
Installationsvorgang für die Gründung (z. B. Berücksichtigung eines Koffer 
damms bei Anbringung von Sensoren und Kabelverlegung), 
Prüfbericht(e) zu Dok.-Nr. 320, 321,322, 323, 324 und 325. 
3.3.3.5 Einzureichende Unterlagen für die Beantragung der 3. Freigabe 
Den Antragsunterlagen zur Erlangung der 3. Freigabe sind die folgenden geprüften geotech- 
nischen Dokumente beizufügen: 
[Dok.-Nr. 330] Konstruktions- oder projektspezifische geotechnische Ergänzungsberichte, 
[Dok.-Nr. 331] Prüfbericht zu Dok.-Nr. 330. 
Die ggf. außerdem für die Beantragung der 3. Freigabe einzureichenden geotechnischen 
Ergänzungsbe richte richten sich nach den jeweiligen projektspezifischen Maßgaben der vor 
angegangenen Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfügungen des BSFI. 
3.4 Ausführung 
3.4.1 Vorbemerkungen 
Die Installation der Gründungselemente sowie ggf. die planmäßige Vorbereitung der Bau 
grundsituation nehmen Einfluss auf die bestimmungsgemäße Funktionalität der Gründung 
und sind unter diesem Gesichtspunkt zu planen und durchzuführen. 
Die Fertigungsüberwachung der Gründungselemente richtet sich nach den entsprechenden 
Regeln der Tragwerke im Kapitel 2.4.2.1. 
3.4.2 Technische Regelwerke 
Die während der Bauausführung der Gründungselemente anzuwendenden technischen 
Regelwerke folgen aus der DIN EN 1997 (Eurocode 7) mit ihren normativen Verweisen. 
3.4.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Bei der Installation der Gründungselemente kommen spezialtiefbauliche Verfahren zum Ein 
satz, die auf Seiten des Genehmigungsinhabers einer sachverständigen örtlichen Überwa 
chung sowie einer Prüfung durch den Prüfbeauftragten bedürfen. 
Während der Bauausführung der Gründungselemente sind von der sachverständigen Über 
wachung alle zur Beurteilung des Installationserfolges und zur Verifikation der geotechnischen
	        
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