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Teil В - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f о r d e r n i s s e
jeweils gemäß dem BSH Standard Baugrunderkundung:
[Dok.-Nr. 320]
[Dok.-Nr.321]
[Dok.-Nr. 322]
[Dok.-Nr. 323]
[Dok.-Nr. 324]
[Dok.-Nr. 325]
[Dok.-Nr. 326]
Baugrundhauptuntersuchungsbericht,
Baugrund- und Gründungsgutachten (Konstruktionsphase) sowie
Geotechnischer Entwurfsbericht und
ggf. Ergänzungsgutachten zur zyklischen Lasteinwirkung („Zyklik“),
Bericht des ausführenden Unternehmens der dynamischen Pfahlprobebelas
tungen mit Angaben zu den geplanten Sensoren, deren Anbringung und der
geplanten Kabelverlegung,
Bestätigung der Machbarkeit der dynamischen Pfahlprobebelastungen durch
den Entwurfsverfasser unter Berücksichtigung aller relevanten Einflüsse beim
Installationsvorgang für die Gründung (z. B. Berücksichtigung eines Koffer
damms bei Anbringung von Sensoren und Kabelverlegung),
Prüfbericht(e) zu Dok.-Nr. 320, 321,322, 323, 324 und 325.
3.3.3.5 Einzureichende Unterlagen für die Beantragung der 3. Freigabe
Den Antragsunterlagen zur Erlangung der 3. Freigabe sind die folgenden geprüften geotech-
nischen Dokumente beizufügen:
[Dok.-Nr. 330] Konstruktions- oder projektspezifische geotechnische Ergänzungsberichte,
[Dok.-Nr. 331] Prüfbericht zu Dok.-Nr. 330.
Die ggf. außerdem für die Beantragung der 3. Freigabe einzureichenden geotechnischen
Ergänzungsbe richte richten sich nach den jeweiligen projektspezifischen Maßgaben der vor
angegangenen Freigaben, Erlaubnisse, Genehmigungen und Verfügungen des BSFI.
3.4 Ausführung
3.4.1 Vorbemerkungen
Die Installation der Gründungselemente sowie ggf. die planmäßige Vorbereitung der Bau
grundsituation nehmen Einfluss auf die bestimmungsgemäße Funktionalität der Gründung
und sind unter diesem Gesichtspunkt zu planen und durchzuführen.
Die Fertigungsüberwachung der Gründungselemente richtet sich nach den entsprechenden
Regeln der Tragwerke im Kapitel 2.4.2.1.
3.4.2 Technische Regelwerke
Die während der Bauausführung der Gründungselemente anzuwendenden technischen
Regelwerke folgen aus der DIN EN 1997 (Eurocode 7) mit ihren normativen Verweisen.
3.4.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Bei der Installation der Gründungselemente kommen spezialtiefbauliche Verfahren zum Ein
satz, die auf Seiten des Genehmigungsinhabers einer sachverständigen örtlichen Überwa
chung sowie einer Prüfung durch den Prüfbeauftragten bedürfen.
Während der Bauausführung der Gründungselemente sind von der sachverständigen Über
wachung alle zur Beurteilung des Installationserfolges und zur Verifikation der geotechnischen