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Full text: Standard Konstruktion

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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
2.6.2 Technische Regelwerke 
Grundsätzlich sind folgende technische Regelwerke in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie 
der Stand der Technik anzuwenden: 
DIN EN ISO 19901-6 
DNV-OS-H101 
GL-IV-6 
API RP 2A-WSD 
Erdöl- und Erdgasindustrie - Spezielle Anforderungen für Offshore- 
Anlagen - Mariner Betrieb 
DNV Offshore Standard, Marine Operation, General 
GL Rules for Classification and Construction, IV Industrial Services, 
6 Offshore Technology 
Recommended Practice for Planning, Design and Construction of 
Fixed Offshore Platforms 
GL-IV-2 
GL Rules and Guidelines, IV Industrial Services, 2 Guideline for the 
Certification of Offshore Wind Turbines 
DNV-OS-J101 DNV Offshore Standard, Design of Offshore Wind Turbine Structures 
DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung 
ISO/DIS 29400 Schiffe und Meerestechnik, Offshore Windenergie - Arbeitsabläufe im 
Flafen und auf See 
Sollte ein Gerät außerhalb seines üblichen Einsatzbereiches bei Offshore-Tätigkeiten verwendet 
werden, so ist die Eignung gemäß Maschinenverordnung zu überprüfen und nachzuweisen. 
Bei Abweichungen von den genannten Normen und Regelwerken ist die Zustimmung beim 
BSFI zu beantragen. 
2.6.3 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
Die für die Offshore-Arbeiten eingesetzten Geräte, Verfahren oder Materialien haben grund 
sätzlich den deutschen und europäischen Normen, Vorschriften u.ä. bezüglich der Sicherheit, 
Umweltverträglichkeit usw. zu genügen. 
Werden Geräte, Verfahren oder Materialien eingesetzt, die nicht einem anerkannten Standard 
entsprechen, so ist eine Zustimmung des BSFI erforderlich. Dabei kann das BSFI geeignete 
Sachverständige für die Prüfung hinzuziehen bzw. Nachweise dritter sachverständiger Stellen 
anerkennen. Sollte ein Gerät außerhalb des üblichen Einsatzbereiches verwendet werden, ist 
die Eignung gemäß Maschinenverordnung zu überprüfen. 
Exemplare des Rückbauhandbuches liegen ständig an geeigneten Orten - mindestens je 
doch bei der Bauleitung auf See und am Stützpunkt an Land - zur Einsicht bereit. 
Für die Rückbauarbeiten ist die Logistik für alle wesentlichen Bauteile und Demontagen vom 
Aufstellungsort bis zum Basishafen darzustellen und derart nachzuweisen, dass Gefahren für 
Personen, Gerät und Umwelt weitestgehend ausgeschlossen werden können. 
Während der Ausführung ist ein Rückbautagebuch zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten. 
Der Antragsteller hat die Koordinationspflicht zwischen den Behörden, Gewerken und dem 
Prüfbeauftragten.
	        
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