Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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Dieses Dokument enthält eine nachvollziehbare und plausible Darstellung
der Prüfung mit mindestens folgenden Punkten:
- Nachweis für die Transportvorgänge (Schleppvorgänge usw.) und Repara
turarbeiten sowie
- Nachweis der Transport- und Montagezustände
Im Rahmen des Betriebs sind alle Modifikationen aus dem laufenden Betrieb
im Betriebshandbuch zu dokumentieren und das Betriebshandbuch ist fort
zuschreiben
[Dok.-Nr. 252] Jährliche Konformitätsbescheinigung, dass die Prüfungen und Inspektionen
gemäß Dok. Nr. 250 in Konformität zum Prüf- und Inspektionsplan für die
Wiederkehrenden Prüfungen ausgeführt wurden.
2.6 Rückbau
2.6.1 Vorbemerkungen
Nach Beendigung der Nutzung sind die Offshore-Bauwerke i.d.R. zurückzubauen. Dafür ist
rechtzeitig eine detaillierte Planung zu erstellen und in geprüfter Form dem BSH zur Freigabe
vorzulegen.
Der Genehmigungsinhaber hat ein Rückbauhandbuch zu erstellen. Ziel des Rückbauhand
buchs ist die nachvollziehbare und plausible Darstellung der Vorgänge mit den technischen
Randbedingungen.
Die detaillierte Ausführungsplanung für die Durchführung der Rückbauarbeiten obliegt dem
Genehmigungsinhaber in Zusammenarbeit mit dem Durchführenden unter der Berücksichti
gung der gesetzlichen Vorschriften und der Prüfung durch den Prüfbeauftragten. Sie ist auf
die tatsächlich verwendeten Geräte und Bedingungen abzustimmen und enthält u.a. aber
nicht ausschließlich folgende Punkte:
• Projektmanagement,
• Nachweis der Planunterlagen,
• Nachweis des Transportes und der Transportsicherungen,
• OFK (Offshore Fahrzeug Koordinator),
• Nachweis des Demontagekonzepts bezüglich z. B. Schwimmfähigkeit der Konstruktion
(z. B. der Betriebsstruktur (Topside)) und ausreichender Auftrieb und Abstand vom Grund
des Gewässers,
• der Nachweis der Komponenten erfolgt durch die in Augenscheinnahme und umfasst u.a.
Materialnachweise, korrekte Demontagebedingungen, Anschlagvorrichtungen, Entsor
gungsnachweise und
• Risikoanalysen.
Während des Rückbaus sind alle wesentlichen Bauteile und Montagen bzw. Demontagen
vom Ort des Rückbaus bis zum Transport in den Flafen darzulegen, so dass Gefahren mini
miert werden können. Die Nachweise erfolgen analog zu den erforderlichen Nachweisen der
Errichtungsphase.
Eine Fortschreibung des Rückbauhandbuchs ist nicht erforderlich; Änderungen sind zu doku
mentieren und mit der Zulassungsbehörde abzustimmen.