accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard Konstruktion

52 
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
Bei der Erstellung des Prüfplans sind neben den in der Tabelle 2-1 aufgeführten tragenden 
Strukturen auch Bauteile zu berücksichtigen, die bei einem Versagen einen negativen Einfluss 
auf Mensch und/oder Umwelt haben (z. B.: Außengeländer, Plattformen, Gitterroste, Leitern, 
Auffangwannen für umweltgefährdende Stoffe). 
Prüfgegenstand 
Prüfgrundlage und Intervalle 
Funktion der Anoden, Fremdstromanlage 
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach in Abhängigkeit 
des Zustands (empfohlen alle 4 Jahre) 
Unterstruktur: Schweißnähte (die zyklischer 
Belastung unterliegen), Unversehrtheit der Ober 
fläche der Strukturelemente 
entsprechend den Lebensdauerberechnungen und dem 
Inspektionsplan 
Beschaffenheit der Meeresbodenoberfläche, 
Kolkbildung 
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach je nach Zustand 
(empfohlen alle 4 Jahre) 
Grad des marinen Bewuchses (punktuelle Messung) 
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach in Abhängigkeit 
des Zustands (empfohlen alle 4 Jahre; kann mit StUK-An- 
forderungen kombiniert werden) 
Korrosionsschutz (visuelle Prüfung): 
• Unterwasserbereich Struktur 
• Wechselgang 
• Überwasserbereich Unterstruktur 
• Betriebsstruktur (Tragstruktur) 
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre) 
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 2 Jahre) 
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre) 
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre) 
Betriebsstruktur: Schweißnähte (die zyklischer 
Belastung unterliegen), Tragwerksschrauben 
entsprechend den Lebensdauerberechnungen und dem 
Inspektionsplan 
Tabelle 2-1: Mindestanforderungen an die Wiederkehrenden Prüfungen bezüglich der tragen 
den Strukturen. 
Der Prüfbeauftragte erstellt über alle Prüfungen gemäß Prüf- und Inspektionsplan jährlich 
einen zusammenfassenden Prüfbericht. Der Bericht muss alle Prüfungen und Inspektionen in 
Form einer Übersicht einschl. Fälligkeiten und Ergebnissen enthalten. Das BSFI behält sich 
vor, bei mangelhaftem oder fehlendem Prüf- und Inspektionsplan zusätzliche Überwachungs 
und Inspektionsberichte und -nachweise einzufordern. Auf weitergehende Anordnungsmög 
lichkeiten nach SeeAnlV wird hingewiesen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Bau- oder 
Betriebssicherheit gefährdet sind. 
Der Prüfbericht wird vom Genehmigungsinhaber zusammen mit dem Statusbericht (siehe 
Kap. 2.5.1) und der Konformitätsbescheinigung (s. Kap. 1.3.5) bei der Zulassungsbehörde 
eingereicht. 
2.5.4 Einzureichende Unterlagen 
Im Zuge der Wiederkehrenden Prüfungen sind mindestens die folgenden Unterlagen vorzulegen: 
[Dok.-Nr. 250] Jährlicher, zusammenfassender Prüfbericht des Prüfbeauftragten (Über 
wachungsbericht - Zusammenfassung der Ergebnisse der Wiederkehren 
den Prüfungen, vgl. Kapitel 1.3.5 und 2.5.3). 
Im Rahmen des Betriebs sind alle Modifikationen aus dem laufenden Betrieb 
im Betriebshandbuch zu dokumentieren. Das Betriebshandbuch ist entspre 
chend fortzuschreiben. 
Ggf. sind geotechnische Dokumente gemäß 3.5.4 sowie Stellungnahme zur 
Standsicherheit bei Veränderung der morphologischen Struktur unter Einbe 
ziehung des Fachplaners für Geotechnik einzureichen. 
[Dok.-Nr. 251] Bestätigung des Prüfbeauftragten im Fall von Reparaturarbeiten und Kom 
ponententausch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.