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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
Bei der Erstellung des Prüfplans sind neben den in der Tabelle 2-1 aufgeführten tragenden
Strukturen auch Bauteile zu berücksichtigen, die bei einem Versagen einen negativen Einfluss
auf Mensch und/oder Umwelt haben (z. B.: Außengeländer, Plattformen, Gitterroste, Leitern,
Auffangwannen für umweltgefährdende Stoffe).
Prüfgegenstand
Prüfgrundlage und Intervalle
Funktion der Anoden, Fremdstromanlage
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach in Abhängigkeit
des Zustands (empfohlen alle 4 Jahre)
Unterstruktur: Schweißnähte (die zyklischer
Belastung unterliegen), Unversehrtheit der Ober
fläche der Strukturelemente
entsprechend den Lebensdauerberechnungen und dem
Inspektionsplan
Beschaffenheit der Meeresbodenoberfläche,
Kolkbildung
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach je nach Zustand
(empfohlen alle 4 Jahre)
Grad des marinen Bewuchses (punktuelle Messung)
in den ersten 2 Jahren jährlich, danach in Abhängigkeit
des Zustands (empfohlen alle 4 Jahre; kann mit StUK-An-
forderungen kombiniert werden)
Korrosionsschutz (visuelle Prüfung):
• Unterwasserbereich Struktur
• Wechselgang
• Überwasserbereich Unterstruktur
• Betriebsstruktur (Tragstruktur)
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre)
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 2 Jahre)
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre)
in Abhängigkeit des Zustandes (empfohlen alle 4 Jahre)
Betriebsstruktur: Schweißnähte (die zyklischer
Belastung unterliegen), Tragwerksschrauben
entsprechend den Lebensdauerberechnungen und dem
Inspektionsplan
Tabelle 2-1: Mindestanforderungen an die Wiederkehrenden Prüfungen bezüglich der tragen
den Strukturen.
Der Prüfbeauftragte erstellt über alle Prüfungen gemäß Prüf- und Inspektionsplan jährlich
einen zusammenfassenden Prüfbericht. Der Bericht muss alle Prüfungen und Inspektionen in
Form einer Übersicht einschl. Fälligkeiten und Ergebnissen enthalten. Das BSFI behält sich
vor, bei mangelhaftem oder fehlendem Prüf- und Inspektionsplan zusätzliche Überwachungs
und Inspektionsberichte und -nachweise einzufordern. Auf weitergehende Anordnungsmög
lichkeiten nach SeeAnlV wird hingewiesen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Bau- oder
Betriebssicherheit gefährdet sind.
Der Prüfbericht wird vom Genehmigungsinhaber zusammen mit dem Statusbericht (siehe
Kap. 2.5.1) und der Konformitätsbescheinigung (s. Kap. 1.3.5) bei der Zulassungsbehörde
eingereicht.
2.5.4 Einzureichende Unterlagen
Im Zuge der Wiederkehrenden Prüfungen sind mindestens die folgenden Unterlagen vorzulegen:
[Dok.-Nr. 250] Jährlicher, zusammenfassender Prüfbericht des Prüfbeauftragten (Über
wachungsbericht - Zusammenfassung der Ergebnisse der Wiederkehren
den Prüfungen, vgl. Kapitel 1.3.5 und 2.5.3).
Im Rahmen des Betriebs sind alle Modifikationen aus dem laufenden Betrieb
im Betriebshandbuch zu dokumentieren. Das Betriebshandbuch ist entspre
chend fortzuschreiben.
Ggf. sind geotechnische Dokumente gemäß 3.5.4 sowie Stellungnahme zur
Standsicherheit bei Veränderung der morphologischen Struktur unter Einbe
ziehung des Fachplaners für Geotechnik einzureichen.
[Dok.-Nr. 251] Bestätigung des Prüfbeauftragten im Fall von Reparaturarbeiten und Kom
ponententausch