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Full text: Standard Konstruktion

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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
2.4.2.1.4 Fertigungsüberwachung (Grouting) 
Hinsichtlich des Groutings sind die Anforderungen aus der ZiE (Anhang 2) zu beachten. Die im 
Sinne einer ÜK3-Baustelle nach DIN 1045-3 durchzuführenden sowie evtl, aus der ZiE not 
wendigen zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen vor Ort sind von dem Ausführenden 
durchzuführen bzw. zu beauftragen. Die fachliche Begutachtung erfolgt durch den vom Ge 
nehmigungsinhaber bestellten Gutachter. Die Ergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung 
sind dem Prüfbeauftragten vorzulegen. 
2.4.2.1.5 Fertigungsüberwachung (Gussbauteile der Tragstruktur) 
Zu den zu überwachenden Gussbauteilen zählen Gussteile, die die Standsicherheit der 
Anlage beeinflussen (z. B. Gussknoten). 
Für die Gussbauteile sind folgende Dokumente beim Prüfbeauftragten einzureichen: 
• Bauteilspezifikation, 
• Rohgusszeichnung, 
• Bearbeitungszeichnung, 
• Prüfzeichnung, 
• Oberflächenbehandlungszeichnung, 
• Nachbehandlungsspezifikation. 
Bei den regelmäßigen Kontrollen durch den Prüfbeauftragten sind während der Fertigungs 
überwachung bei der Gießerei und dessen Unterlieferanten für die jeweiligen Bauteile fol 
gende Prüfungen durchzuführen: 
• Inspektion des gesamten Fertigungsprozesses (Produkt und Prozess) und der Durchfüh 
rung der zerstörungsfreien Prüfungen, 
• Gießtag, Ausleerdatum, Ausleertemperatur, 
• chemische Zusammensetzung, Gefügeausbildung, mechanische Eigenschaften, 
• Probenahmekonzept (Anstempelung), 
• Anforderungen NDT-Prüfungen, Prüfpersonal, 
• Geometrische Anforderungen (Wandstärke, Passungen, Bohrungen etc.), 
• Schichtdicken des Korrosionsschutzes, 
• Prüfungen sonstiger Qualitätsaufzeichnungen und Warenausgangskontrolle und 
• Transportkonzept und Lagerung. 
2.4.2.2 Inbetriebnahmeüberwachung 
Nach Installation und Netzanbindung erfolgt die Inbetriebnahme. Vor der Überwachungs 
tätigkeit ist ein Inbetriebnahmehandbuch zu erstellen und beim Prüfbeauftragten zur Einsicht 
einzureichen. Bei der Überwachung der Inbetriebnahme werden geprüft: 
• Konformität der Hauptkomponenten der Tragstruktur mit den geprüften Konstruktionsun 
terlagen und Nachverfolgbarkeit bzw. Nummerierung derselben, 
• Prüfung der ersten Eigenfrequenz der Gesamtanlage vor Ort (offshore), 
• Auflagen aus Prüfberichten, 
• Funktionstests und Test des Sicherheitssystems, 
• Korrosionsschutz und 
• Beschädigungen.
	        
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