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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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2.4.2.1.2 Fertigungsüberwachung (Stahlbau) 
Zu den zu überwachenden Komponenten zählen: 
• Unterstruktur, 
• Tragstruktur, 
• Betriebsstruktur (Topside). 
Für den Stahlbau sind folgende Dokumente beim Prüfbeauftragten einzureichen: 
• Betriebszulassung für den Schweißbetrieb, Schweißeignungsnachweis des Schweißbetrie 
bes nach DIN 18800 Teil 7 bzw. DIN EN 1090, 
Betriebszulassungen nach anderen internationalen Standards (soweit im Einzelfall nach 
individueller Prüfung durch den Prüfbeauftragten zugelassen), 
• Qualifikationsnachweis und Verantwortungsbereiche des Schweißaufsichtspersonals (SFI 
oder SFM), 
• Schweißverfahrensprüfungen nach DIN EN ISO 15614 (Welding Procedure Quality 
Records - WPQR), 
• Zulassungen für Schweißzusätze, 
• Schweißanweisungen nach DIN EN ISO 15609 (Welding Procedure Specifications - WPS) 
• vorliegende Ausführungszeichnungen, 
• Schweißnahtfolgeplan, 
• Korrosionsschutzspezifikation, 
• Arbeitsanweisungen für besonders überwachungsbedürftige Tätigkeiten (z. B. Offshore- 
Schweißen) und 
• Prüfspezifikationen, z. B. für die zerstörungsfreie Prüfung. 
Die Werkstattplanung und die Schweißanweisungen sind hinsichtlich ihrer Konformität mit 
den zur Konstruktionsprüfung vorgelegten Ausführungsunterlagen zu prüfen. 
Bei den regelmäßigen Kontrollen durch den Prüfbeauftragten sind während der Fertigungs 
überwachung im Schweißbetrieb folgende Prüfungen durchzuführen: 
• Durchsicht der Materialzertifikate, 
• Einsicht der Protokolle zur Durchführung der Schweißarbeiten und der zerstörungsfreien 
Prüfung, 
• Inspektion des gesamten Fertigungsprozesses (Produkte und Prozesse, insbesondere 
Wirksamkeit des QM-Systems) und der Durchführung der zerstörungsfreien Prüfungen 
und 
• Endkontrolle fertiger Bauteile: 
- Abmessungen und Toleranzen, 
- Ausführung des Korrosionsschutzes (z. B. Oberflächenvorbereitung und Schichtdicken), 
- visuelle Prüfung auf allgemeinen Zustand und Beschädigungen, 
- Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Bauteile und der verwendeten Materia 
lien bzw. Flalbzeuge und 
- Prüfung der Fertigungsdokumentation.
	        
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