42 Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
GL-IV-6
GL Rules for Classification and Construction, IV Industrial Services,
6 Offshore Technology
API RP 2A-WSD
Recommended Practice for Planning, Design and Construction of
Fixed Offshore Platforms
GL Rules and Guidelines, IV Industrial Services, 2 Guideline for the
Certification of Offshore Wind Turbines
GL-IV-2
DNV-OS-J101
DNV-OS-J201
Offshore Substations for Wind Farms
Design of Offshore Wind Turbine Structures
Abweichungen von den genannten deutschen und internationalen Normen und Richtlinien
sind beim BSFI zu beantragen.
Sollte ein Gerät außerhalb seines üblichen Einsatzbereiches bei Offshore-Tätigkeiten verwendet
werden, so ist die Eignung gemäß Maschinenverordnung zu überprüfen und nachzuweisen.
Speziell für die Fertigungsüberwachung zu berücksichtigende Regelwerke sind im Kapi
tel 2.4.2 ff aufgeführt.
2.4.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Die für die Offshore-Arbeiten eingesetzten Geräte, Verfahren oder Materialien haben grund
sätzlich den deutschen bzw. europäischen Normen, Vorschriften u.ä. bezüglich der Sicher
heit, dem Umweltschutz usw. zu entsprechen.
Werden Geräte, Verfahren oder Materialien eingesetzt, die nicht einem anerkannten Standard
entsprechen, so ist eine Zustimmung der Zulassungsbehörde erforderlich. Dabei kann die Zu
lassungsbehörde geeignete Sachverständige für die Prüfung hinzuziehen bzw. Nachweise
dritter sachverständiger Stellen anerkennen. Sollte ein Gerät außerhalb des üblichen Einsatz
bereiches verwendet werden, ist die Eignung gemäß Maschinenverordnung zu überprüfen.
Exemplare des Errichtungshandbuchs liegen ständig mindestens bei der Bauleitung auf See
und am Stützpunkt an Land, sowie an weiteren geeigneten Orten zur Einsicht bereit.
Ein wirksames zertifiziertes Managementsystem gemäß ISO 9001, Qualitätsmanagement
systeme - Anforderungen ist durch den Antragsteller nachzuweisen. Ist dieses nicht vorhan
den, so kann alternativ in Abstimmung mit dem Prüfbeauftragten eine Prüfung des Qualitäts
managements in Anlehnung an ISO 9001 erfolgen.
Während der Ausführung ist ein Bautagebuch zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten.
Der Genehmigungsinhaber hat die Koordinationspflicht zwischen den Behörden, den ausfüh
renden Firmen und dem Prüfbeauftragten.
2.4.2.1 Fertigungsüberwachung
Die Tätigkeit des Prüfbeauftragten umfasst Überwachungstätigkeiten für den Nachweis der
ordnungsgemäßen Herstellung der Betriebsstruktur (Topside) und Tragstruktur nach geneh
migten Ausführungsunterlagen (z. B. Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, Prüfbe
richten) und der geforderten Qualität. Die Fertigungsüberwachung erfolgt während der Ferti
gung.