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Volltext : Standard Konstruktion

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Teil  B  -  Nachweise  und  G  e  n  e  h  m  i  g  u  n  g  s  e  r  f  o  r  d  e  r  n  i  s  s  e

Nachweise  im  Grenzzustand  der  Ermüdung  (Fatigue  Limit  State  -  FLS):
•  Im  Rahmen  der  Nachweisführung  ist  im  Rahmen  der  Ermüdungsnachweise  neben  den  Bestimmungen ­
  bauaufsichtlich  eingeführter  Regeln  der  Technik  besonderen  Aspekten  der
Ermüdung  von  Offshore-Bauwerken  angemessen  Rechnung  zu  tragen.  Besondere  Randbedingungen, ­
  wie  der  Einsatz  im  Meerwasser  der  Nord-  und  Ostsee  (vergleiche  Regelungen ­
  im  Offshorebereich  für  Korrosion),  unter  freier  Korrosion  oder  Aspekte  in  Bezug  auf  die
erhöhten  Lastwechselzahlen  (vergleiche  DIBt-Richtlinie  für  Windenergieanlagen)  sind  durch
geeignete  Maßnahmen  im  Entwurf  zu  berücksichtigen.
•  Ergänzungen  zu  den  Nachweisen  im  Grenzzustand  der  Ermüdung:  s.  Anhang  4  (für  Offshore-WEA)
  und  Anhang  5  (für  Offshore-Stationen)
Nachweise  im  Grenzzustand  der  Gebrauchstauglichkeit  (Serviceability  Limit  State  -  SLS):
•  Begrenzung  der  Verformungen,  ggf.  Beschleunigungen,
•  Begrenzung  der  Betondruckspannungen,  der  Beton-  bzw.  Spannstahlspannungen  und  der
Dekompression  und
•  Begrenzung  der  Betonrissbreiten.
Nachweise  der  Dauerhaftigkeit:
•  Nachweis  des  Korrosionsschutzkonzeptes:
-  kathodischer  Korrosionsschutz  mit  Opferanoden  in  Kombination  mit  Beschichtungen
oder  durch  Fremdstromanlagen  und
-  Beschichtungen
-  Abrostungszuschläge  an  besonders  beanspruchten  Bereichen.
Nachweise  im  Grenzzustand  der  außergewöhnlichen  Beanspruchung  (Accidential  Limit
State-ALS):
•  sofern  solche  gegeben  sind.
Bewertung  der  schiffskörpererhaltenden  Eigenschaften  der  Tragstruktur:
•  geeigneter  Nachweis  der  potenziellen  Schiffshüllenbeschädigung  bei  Kollision  manövrierunfähiger ­
  Schiffe  mit  Trag  Strukturen  der  Offshore-WEA
Besonderheiten  beim  Nachweis  von  Stahlkonstruktionen:
•  Beim  Stabilitätsnachweis  von  Kreiszylinderschalen  darf  nach  der  Richtlinie  „Windenergieanlagen ­
  -  Einwirkungen  und  Standsicherheitsnachweise  für  Turm  und  Gründung“  des  DIBt
(Oktober  2012)  verfahren  werden.
•  Beim  Nachweis  im  Grenzzustand  der  Ermüdung  ist  bei  gerammten  Pfählen  (auch  bei  Monopiles)
  der  Schädigungsanteil  aus  der  Rammung  selbst  zu  berücksichtigen.
•  Bei  der  Bemessung  insbesondere  der  Scherrippen  (shear  keys)  in  einer  Grout-Verbindung
darf  eine  mögliche  Überlagerung  von  Biegemomenten  und  Vertikalkräften  nicht  vernachlässigt ­
  werden.  Sowohl  die  Auswahl  der  Materialien  wie  auch  die  Bemessungsnachweise  unterliegen ­
  einer  Zustimmung  im  Einzelfall  (ZiE)  durch  die  Zulassungsbehörde.
•  Der  statische  Nachweis  von  Grouted-Joint-Verbindungen  kann  gemäß  den  Empfehlungen
des  GL  oder  des  DNV  mit  Hilfe  der  Finite-Elemente-Methode  geführt  werden,  er  ist  ggf.
durch  Laborversuche  eines  anerkannten  Prüfinstituts  zu  bestätigen.
            
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