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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
Nachweise im Grenzzustand der Ermüdung (Fatigue Limit State - FLS):
• Im Rahmen der Nachweisführung ist im Rahmen der Ermüdungsnachweise neben den Bestimmungen
bauaufsichtlich eingeführter Regeln der Technik besonderen Aspekten der
Ermüdung von Offshore-Bauwerken angemessen Rechnung zu tragen. Besondere Randbedingungen,
wie der Einsatz im Meerwasser der Nord- und Ostsee (vergleiche Regelungen
im Offshorebereich für Korrosion), unter freier Korrosion oder Aspekte in Bezug auf die
erhöhten Lastwechselzahlen (vergleiche DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen) sind durch
geeignete Maßnahmen im Entwurf zu berücksichtigen.
• Ergänzungen zu den Nachweisen im Grenzzustand der Ermüdung: s. Anhang 4 (für Offshore-WEA)
und Anhang 5 (für Offshore-Stationen)
Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (Serviceability Limit State - SLS):
• Begrenzung der Verformungen, ggf. Beschleunigungen,
• Begrenzung der Betondruckspannungen, der Beton- bzw. Spannstahlspannungen und der
Dekompression und
• Begrenzung der Betonrissbreiten.
Nachweise der Dauerhaftigkeit:
• Nachweis des Korrosionsschutzkonzeptes:
- kathodischer Korrosionsschutz mit Opferanoden in Kombination mit Beschichtungen
oder durch Fremdstromanlagen und
- Beschichtungen
- Abrostungszuschläge an besonders beanspruchten Bereichen.
Nachweise im Grenzzustand der außergewöhnlichen Beanspruchung (Accidential Limit
State-ALS):
• sofern solche gegeben sind.
Bewertung der schiffskörpererhaltenden Eigenschaften der Tragstruktur:
• geeigneter Nachweis der potenziellen Schiffshüllenbeschädigung bei Kollision manövrierunfähiger
Schiffe mit Trag Strukturen der Offshore-WEA
Besonderheiten beim Nachweis von Stahlkonstruktionen:
• Beim Stabilitätsnachweis von Kreiszylinderschalen darf nach der Richtlinie „Windenergieanlagen
- Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ des DIBt
(Oktober 2012) verfahren werden.
• Beim Nachweis im Grenzzustand der Ermüdung ist bei gerammten Pfählen (auch bei Monopiles)
der Schädigungsanteil aus der Rammung selbst zu berücksichtigen.
• Bei der Bemessung insbesondere der Scherrippen (shear keys) in einer Grout-Verbindung
darf eine mögliche Überlagerung von Biegemomenten und Vertikalkräften nicht vernachlässigt
werden. Sowohl die Auswahl der Materialien wie auch die Bemessungsnachweise unterliegen
einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die Zulassungsbehörde.
• Der statische Nachweis von Grouted-Joint-Verbindungen kann gemäß den Empfehlungen
des GL oder des DNV mit Hilfe der Finite-Elemente-Methode geführt werden, er ist ggf.
durch Laborversuche eines anerkannten Prüfinstituts zu bestätigen.