38
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
Nachweise im Grenzzustand der Ermüdung (Fatigue Limit State - FLS):
• Im Rahmen der Nachweisführung ist im Rahmen der Ermüdungsnachweise neben den Be
stimmungen bauaufsichtlich eingeführter Regeln der Technik besonderen Aspekten der
Ermüdung von Offshore-Bauwerken angemessen Rechnung zu tragen. Besondere Rand
bedingungen, wie der Einsatz im Meerwasser der Nord- und Ostsee (vergleiche Regelun
gen im Offshorebereich für Korrosion), unter freier Korrosion oder Aspekte in Bezug auf die
erhöhten Lastwechselzahlen (vergleiche DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen) sind durch
geeignete Maßnahmen im Entwurf zu berücksichtigen.
• Ergänzungen zu den Nachweisen im Grenzzustand der Ermüdung: s. Anhang 4 (für Off-
shore-WEA) und Anhang 5 (für Offshore-Stationen)
Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (Serviceability Limit State - SLS):
• Begrenzung der Verformungen, ggf. Beschleunigungen,
• Begrenzung der Betondruckspannungen, der Beton- bzw. Spannstahlspannungen und der
Dekompression und
• Begrenzung der Betonrissbreiten.
Nachweise der Dauerhaftigkeit:
• Nachweis des Korrosionsschutzkonzeptes:
- kathodischer Korrosionsschutz mit Opferanoden in Kombination mit Beschichtungen
oder durch Fremdstromanlagen und
- Beschichtungen
- Abrostungszuschläge an besonders beanspruchten Bereichen.
Nachweise im Grenzzustand der außergewöhnlichen Beanspruchung (Accidential Limit
State-ALS):
• sofern solche gegeben sind.
Bewertung der schiffskörpererhaltenden Eigenschaften der Tragstruktur:
• geeigneter Nachweis der potenziellen Schiffshüllenbeschädigung bei Kollision manövrier
unfähiger Schiffe mit Trag Strukturen der Offshore-WEA
Besonderheiten beim Nachweis von Stahlkonstruktionen:
• Beim Stabilitätsnachweis von Kreiszylinderschalen darf nach der Richtlinie „Windenergie
anlagen - Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ des DIBt
(Oktober 2012) verfahren werden.
• Beim Nachweis im Grenzzustand der Ermüdung ist bei gerammten Pfählen (auch bei Mono-
piles) der Schädigungsanteil aus der Rammung selbst zu berücksichtigen.
• Bei der Bemessung insbesondere der Scherrippen (shear keys) in einer Grout-Verbindung
darf eine mögliche Überlagerung von Biegemomenten und Vertikalkräften nicht vernachläs
sigt werden. Sowohl die Auswahl der Materialien wie auch die Bemessungsnachweise un
terliegen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die Zulassungsbehörde.
• Der statische Nachweis von Grouted-Joint-Verbindungen kann gemäß den Empfehlungen
des GL oder des DNV mit Hilfe der Finite-Elemente-Methode geführt werden, er ist ggf.
durch Laborversuche eines anerkannten Prüfinstituts zu bestätigen.