Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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Hinweise:
• Für den Nachweis der Ermüdungsfestigkeit von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen wird
auf das DASt-Heft 439 (Berlin 1994) Ermüdungsfestigkeit von Stahlbeton- und Spannbe
tonbauteilen mit Erläuterungen zu den Nachweisen gemäß CEB-FIP Model Code 1990 hin
gewiesen.
• Für die Bemessung von Massivkonstruktionen wird auf die Richtlinie DNV-OS-C502 „Off
shore Concrete Structures“ in ihrer aktuellen Fassung hingewiesen.
• Für Nachweise mit Hilfe der Finite Element-Methode wird auf die GL Guideline for the Cer-
tification of Offshore Wind Turbines, Kapitel 5.A „Strength Analysis with the Finite Element
Method“ hingewiesen.
2.3.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise
Die Ausführungsplanung ist vom Prüfbeauftragten durch eine unabhängige Parallelberech
nung hinsichtlich der strukturellen Integrität des Offshore-Bauwerks zu verifizieren. Die Ergeb
nisse der Verifizierung sind im Prüfbericht nachvollziehbar darzustellen.
Der Nachweis für die Tragstruktur muss unter Beachtung aller Bauzustände, d. h. vorüberge
hende, zeitlich begrenzte Zustände während der Aufstellphase und des Transports (u. a. Wel
lenlasten) geführt werden. In diesen unterschiedlichen statisch-dynamischen Systemen sind
sowohl die Lagerbedingungen als auch die Materialeigenschaften infolge kurz- und langzeiti
ger Belastungen zu berücksichtigen.
Hält ein solcher Bauzustand länger als sechs Monate an, so ist die entsprechende Abrostrate
für die Zeit des Aufbaus in den Nachweisen zu berücksichtigen. Alternativ kann ein tem-porä-
res Korrosionsschutzsystem für die Bauphase zum Einsatz kommen.
Berücksichtigung der dynamischen Wirkung der WEA:
• Die Schnittgrößen zur Bemessung der Tragstruktur einschl. der Gründungselemente sind
durch eine gesamtdynamische Berechnung zu ermitteln.
Nachzuweisen ist grundsätzlich, dass Erregerfrequenzen aus der Anlage und Eigenfrequen
zen der Tragstruktur einen ausreichend großen Abstand voneinander haben. Der rechneri
sche Nachweis ist durch die beiden folgenden Gleichungen zu führen:
- f R /f 01 < 0,95
mit fR = max. Drehfrequenz des Rotors im normalen Betriebsbereich sowie f 01 = erste
Eigenfrequenz der Tragstruktur und
- f R>m /f 0>n <0,90 bzw. >1,05
mit f R m = Durchgangsfrequenz der m Rotorblätter und f 0 n = n-te Eigenfrequenz der Trag
struktur.
Ist ein Betrieb innerhalb des gefährdeten Bereichs geplant, ist eine betriebliche Schwingungs
überwachung erforderlich.
Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit (Ultimate Limit State - ULS):
• Festigkeitsnachweise,
• Stabilitätsnachweise und
• Nachweise der Krafteinleitungen und Verbindungen.