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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
2.2 Entwicklungsphase
2.2.1 Allgemeines
Zur Prüfung und Beurteilung der einzureichenden Entwurfsgrundlagen (Design Basis) ist der
Prüfbeauftragte möglichst früh vor Beginn von konstruktiven Auslegungen oder Vorausle
gungen der Anlagenkonstruktion vom Antragsteller einzubinden.
2.2.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise
2.2.2.1 Erforderliche Grundlagen
Aus einer ersten Betriebs- und Sicherheitskonzeption, die sich aus den Anforderungen aus
der Sicht der Sicherheit und der Leichtigkeit der Schifffahrt und des Arbeitsschutzes ergeben
(z. B. Kennzeichnung und Beleuchtung der Anlagen, Notfallpläne), sowie einer funktionalen
Beschreibung im Fall von Offshore-Stationen (Kapitel 5.2.1) sind die baulichen Belange für die
Entwurfserstellung abzuleiten.
2.2.2 Einzureichende Unterlagen zur Beantragung der 1. Freigabe
[Dok.-Nr.210]
[Dok.-Nr.211]
[Dok.-Nr.212]
[Dok.-Nr.213]
Entwurfsgrundlagen (Design Basis) einschl. der dazugehörigen Gutachten
Prüfbericht und Konformitätsbescheinigung zu Dok.-Nr. 210
Vorentwurf
Prüfbericht und Konformitätsbescheinigung zu Dok.-Nr. 212
Für die Standortbedingungen sind mindestens folgende Daten in den Entwurfsgrundlagen
darzustellen:
• Windparklayout wie z. B. Standort und Konfiguration der Offshore-Bauwerke mit Koordina
ten für alle Offshore-WEA, Offshore-Station und ggf. weitere bauliche Komponenten
(s. Kapitel 1.3.2),
• Baugrunddaten (Dokumente gemäß Kapitel 3.2.3),
• Winddaten,
• maritime Bedingungen:
- Wassertiefen,
- Wasserstände, Wellendaten,
- Gezeiten,
- Korrelation von Wind und Wellen,
- Eisgang,
- Strömung,
- Kolkbildung und morphodynamische Veränderungen des Meeresbodens,
- Bewuchs u.a.
Ferner haben die Entwurfsgrundlagen folgende Angaben zu enthalten:
• Definition der zu untersuchenden Lastfälle,
• Festlegung von anzuwendenden Normen und Richtlinien (und deren Hierachie) für Bemes
sung, Werkstoffe etc. sowie