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Full text: Standard Konstruktion

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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
2.2 Entwicklungsphase 
2.2.1 Allgemeines 
Zur Prüfung und Beurteilung der einzureichenden Entwurfsgrundlagen (Design Basis) ist der 
Prüfbeauftragte möglichst früh vor Beginn von konstruktiven Auslegungen oder Vorausle 
gungen der Anlagenkonstruktion vom Antragsteller einzubinden. 
2.2.2 Anforderungen und erforderliche Nachweise 
2.2.2.1 Erforderliche Grundlagen 
Aus einer ersten Betriebs- und Sicherheitskonzeption, die sich aus den Anforderungen aus 
der Sicht der Sicherheit und der Leichtigkeit der Schifffahrt und des Arbeitsschutzes ergeben 
(z. B. Kennzeichnung und Beleuchtung der Anlagen, Notfallpläne), sowie einer funktionalen 
Beschreibung im Fall von Offshore-Stationen (Kapitel 5.2.1) sind die baulichen Belange für die 
Entwurfserstellung abzuleiten. 
2.2.2 Einzureichende Unterlagen zur Beantragung der 1. Freigabe 
[Dok.-Nr.210] 
[Dok.-Nr.211] 
[Dok.-Nr.212] 
[Dok.-Nr.213] 
Entwurfsgrundlagen (Design Basis) einschl. der dazugehörigen Gutachten 
Prüfbericht und Konformitätsbescheinigung zu Dok.-Nr. 210 
Vorentwurf 
Prüfbericht und Konformitätsbescheinigung zu Dok.-Nr. 212 
Für die Standortbedingungen sind mindestens folgende Daten in den Entwurfsgrundlagen 
darzustellen: 
• Windparklayout wie z. B. Standort und Konfiguration der Offshore-Bauwerke mit Koordina 
ten für alle Offshore-WEA, Offshore-Station und ggf. weitere bauliche Komponenten 
(s. Kapitel 1.3.2), 
• Baugrunddaten (Dokumente gemäß Kapitel 3.2.3), 
• Winddaten, 
• maritime Bedingungen: 
- Wassertiefen, 
- Wasserstände, Wellendaten, 
- Gezeiten, 
- Korrelation von Wind und Wellen, 
- Eisgang, 
- Strömung, 
- Kolkbildung und morphodynamische Veränderungen des Meeresbodens, 
- Bewuchs u.a. 
Ferner haben die Entwurfsgrundlagen folgende Angaben zu enthalten: 
• Definition der zu untersuchenden Lastfälle, 
• Festlegung von anzuwendenden Normen und Richtlinien (und deren Hierachie) für Bemes 
sung, Werkstoffe etc. sowie
	        
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