Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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Der Korrosionsschutz ist insbesondere unter folgenden Aspekten von Relevanz für den Voll
zug der Genehmigungen:
• sowohl die technische Komponente des Korrosionsschutzes, die sicherstellt, dass die
nachgewiesene Standsicherheit und Integrität des Bauwerks für die avisierte technische
Lebensdauer erhalten bleibt,
• als auch die möglichst emissionsarme und damit umweit- und naturverträgliche Ausführung
zum Schutz der Meeresumwelt dieser Schutzvorrichtungen sind Gegenstand der behördli
chen Prüfung und Überprüfung.
Die verschiedenartigen Strategien der Bauherren beim Korrosionsschutz sind einerseits nach
der Örtlichkeit (Atmosphäre, Spritzwasser, Wasserwechsel, Unterwasser) und andererseits
nach stofflichen Eigenschaften einschließlich der Art der Verarbeitung zu differenzieren.
Strategien wären bspw.:
• ausschließlich Beschichtung,
• Beschichtung in Kombination mit kathodischem Korrosionsschutz (KKS),
• Fremdstromanlagen und/oder
• Korrosionszuschlag, meist in Kombination mit den obigen drei Verfahren.
Aus den in Kapitel 2.3.1 aufgeführten Listen der BAW lassen sich dazu Zulassungen an Hand
von Korrosionsschutzsystemen (auch in Kombination verschiedener Systeme), Korrosions
zonen und Eignungsprüfungen ableiten. Die Listen der BAW haben empfehlenden Charakter.
Maßgebend ist die Erfüllung der aufgeführten technischen Regelwerke.
Bei den örtlichen Anwendungsbereichen ist zwischen Aufbringen des jeweiligen Korrosions
schutzsystems an den Anlagenteilen über Wasser, in der Wasserwechselzone sowie unter
Wasser zu unterscheiden.
Bei der Analyse der Stofflichkeit ist das chemische Produkt ebenso zu betrachten, wie die
Be- und Verarbeitung an den konkreten Bauteilen eines Offshore-Bauwerks.
2.1.1 Bauwerksverhalten im Fall einer Schiffskollision mit einer Offshore-Station
Bei der Bewertung des Bauwerksverhaltens im Fall einer Schiffskollision mit einer Offshore-
Station genießt die Standsicherheit eine besondere Bedeutung, da die Personen- und Versor
gungssicherheit zu gewährleisten ist.
Eine Kollisionsanalyse ist entsprechend der Ausführungen in Anhang 1 vorzunehmen. Dabei
ist zu dokumentieren, welches Konzept im Falle einer Kollision eines Schiffes mit der Betriebs
und ihrer Tragstruktur geplant ist. Hierbei sind z. B. folgende Themen zu erläutern:
• Die Struktur wird nicht versagen, und entsprechende schiffskörpererhaltende Maßnahmen
sind zu dokumentieren.
Gleichzeitig ist in dieser Analyse darzulegen, wie die größtmögliche schiffskörpererhaltende
Auslegung sichergestellt wird.