Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
31
passt werden. Ausgenommen sind Intervalle, die gesetzlichen Bestimmungen oder Verord
nungen unterliegen.
Folgende Bereiche sind mindestens bei jeder Wiederkehrenden Prüfung einer Offshore-Struk-
tur zu erfassen:
• alle lasttragenden Strukturelemente der Offshore-Struktur, die maßgeblich für die Stand
sicherheit wichtig sind,
• andere Tragelemente die für die Standsicherheit maßgeblich sind (z. B. strukturelle Bolzen),
• Meeresbodenbeschaffenheit,
• mariner Bewuchs und
• Korrosionsschutz (Beschichtungen und Anoden).
Welche Teile der Tragstruktur jeweils geprüft werden müssen, hängt vom Strukturtyp ab. Hier
bei muss z. B. zwischen Beton- und Stahlkonstruktion unterschieden werden. Im Prüf- und
Inspektionsplan sind nur die für die Standsicherheit des Gesamtbauwerks relevanten Teile der
Struktur zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Tragstruktur sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzu
reichen:
• Prüf- und Inspektionsplan, sowie
• Berichte über die zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte)
Für die Ausrüstung, welche Auswirkungen auf die strukturelle Integrität der Tragstruktur hat,
sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzureichen:
• Wartungsnachweise,
• Betriebsbücher der zu prüfenden technischen Anlagen,
• Technische Unterlagen und
• Berichte der zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte).
Prüf- und Inspektionsberichte sowie -nachweise sind über die gesamte Lebensdauer der
Offshore-Bauwerke zu archivieren.
1.3.6 Rückbauphase
Rechtzeitig vor dem Ende der Betriebsphase ist eine Rückbauplanung zu erstellen, die auf
dem im Rahmen der Konstruktionsbewertung geprüften Rückbaukonzept aufbaut.
Soweit der Stand der Technik zwischen der Konstruktionsphase und dem Ende der Betriebs
phase weiterentwickelt wurde, so sind Anpassungen der Rückbauplanung an den aktuellen
Stand der Technik vorzunehmen. Die mit dem Prüfbeauftragten abgestimmte Rückbaupla
nung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die sich die Plausibilitätsprüfung vorbehält.
Die Realisierung der Rückbauplanung erfolgt mit begleitender Detailprüfung und Über
wachung durch den Prüf beauftragten. Der erfolgreiche Abschluss der Rückbauphase wird mit
einer Konformitätsbescheinigung dokumentiert, die die einzelnen Inspektionsberichte zusam
menfasst und die der Zulassungsbehörde vorzulegen ist. Die Rückbauphase endet mit der
Erklärung des Abschlusses der Maßnahme durch die Zulassungsbehörde.