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Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
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passt werden. Ausgenommen sind Intervalle, die gesetzlichen Bestimmungen oder Verord 
nungen unterliegen. 
Folgende Bereiche sind mindestens bei jeder Wiederkehrenden Prüfung einer Offshore-Struk- 
tur zu erfassen: 
• alle lasttragenden Strukturelemente der Offshore-Struktur, die maßgeblich für die Stand 
sicherheit wichtig sind, 
• andere Tragelemente die für die Standsicherheit maßgeblich sind (z. B. strukturelle Bolzen), 
• Meeresbodenbeschaffenheit, 
• mariner Bewuchs und 
• Korrosionsschutz (Beschichtungen und Anoden). 
Welche Teile der Tragstruktur jeweils geprüft werden müssen, hängt vom Strukturtyp ab. Hier 
bei muss z. B. zwischen Beton- und Stahlkonstruktion unterschieden werden. Im Prüf- und 
Inspektionsplan sind nur die für die Standsicherheit des Gesamtbauwerks relevanten Teile der 
Struktur zu berücksichtigen. 
Im Hinblick auf die Tragstruktur sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzu 
reichen: 
• Prüf- und Inspektionsplan, sowie 
• Berichte über die zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte) 
Für die Ausrüstung, welche Auswirkungen auf die strukturelle Integrität der Tragstruktur hat, 
sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzureichen: 
• Wartungsnachweise, 
• Betriebsbücher der zu prüfenden technischen Anlagen, 
• Technische Unterlagen und 
• Berichte der zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte). 
Prüf- und Inspektionsberichte sowie -nachweise sind über die gesamte Lebensdauer der 
Offshore-Bauwerke zu archivieren. 
1.3.6 Rückbauphase 
Rechtzeitig vor dem Ende der Betriebsphase ist eine Rückbauplanung zu erstellen, die auf 
dem im Rahmen der Konstruktionsbewertung geprüften Rückbaukonzept aufbaut. 
Soweit der Stand der Technik zwischen der Konstruktionsphase und dem Ende der Betriebs 
phase weiterentwickelt wurde, so sind Anpassungen der Rückbauplanung an den aktuellen 
Stand der Technik vorzunehmen. Die mit dem Prüfbeauftragten abgestimmte Rückbaupla 
nung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die sich die Plausibilitätsprüfung vorbehält. 
Die Realisierung der Rückbauplanung erfolgt mit begleitender Detailprüfung und Über 
wachung durch den Prüf beauftragten. Der erfolgreiche Abschluss der Rückbauphase wird mit 
einer Konformitätsbescheinigung dokumentiert, die die einzelnen Inspektionsberichte zusam 
menfasst und die der Zulassungsbehörde vorzulegen ist. Die Rückbauphase endet mit der 
Erklärung des Abschlusses der Maßnahme durch die Zulassungsbehörde.
	        
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