Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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passt werden. Ausgenommen sind Intervalle, die gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen
unterliegen.
Folgende Bereiche sind mindestens bei jeder Wiederkehrenden Prüfung einer Offshore-Struktur
zu erfassen:
• alle lasttragenden Strukturelemente der Offshore-Struktur, die maßgeblich für die Standsicherheit
wichtig sind,
• andere Tragelemente die für die Standsicherheit maßgeblich sind (z. B. strukturelle Bolzen),
• Meeresbodenbeschaffenheit,
• mariner Bewuchs und
• Korrosionsschutz (Beschichtungen und Anoden).
Welche Teile der Tragstruktur jeweils geprüft werden müssen, hängt vom Strukturtyp ab. Hierbei
muss z. B. zwischen Beton- und Stahlkonstruktion unterschieden werden. Im Prüf- und
Inspektionsplan sind nur die für die Standsicherheit des Gesamtbauwerks relevanten Teile der
Struktur zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Tragstruktur sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzureichen:
• Prüf- und Inspektionsplan, sowie
• Berichte über die zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte)
Für die Ausrüstung, welche Auswirkungen auf die strukturelle Integrität der Tragstruktur hat,
sind die folgenden Unterlagen beim Prüfbeauftragten einzureichen:
• Wartungsnachweise,
• Betriebsbücher der zu prüfenden technischen Anlagen,
• Technische Unterlagen und
• Berichte der zuletzt durchgeführten Prüfungen (Überwachungsberichte).
Prüf- und Inspektionsberichte sowie -nachweise sind über die gesamte Lebensdauer der
Offshore-Bauwerke zu archivieren.
1.3.6 Rückbauphase
Rechtzeitig vor dem Ende der Betriebsphase ist eine Rückbauplanung zu erstellen, die auf
dem im Rahmen der Konstruktionsbewertung geprüften Rückbaukonzept aufbaut.
Soweit der Stand der Technik zwischen der Konstruktionsphase und dem Ende der Betriebsphase
weiterentwickelt wurde, so sind Anpassungen der Rückbauplanung an den aktuellen
Stand der Technik vorzunehmen. Die mit dem Prüfbeauftragten abgestimmte Rückbauplanung
ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die sich die Plausibilitätsprüfung vorbehält.
Die Realisierung der Rückbauplanung erfolgt mit begleitender Detailprüfung und Überwachung
durch den Prüf beauftragten. Der erfolgreiche Abschluss der Rückbauphase wird mit
einer Konformitätsbescheinigung dokumentiert, die die einzelnen Inspektionsberichte zusammenfasst
und die der Zulassungsbehörde vorzulegen ist. Die Rückbauphase endet mit der
Erklärung des Abschlusses der Maßnahme durch die Zulassungsbehörde.