accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
29 
1.3.4 Ausführungsphase 
Die Ausführungsphase unterteilt sich in die Abschnitte Fertigung, Transport, Errichtung sowie 
Inbetriebnahme, die von einem Prüfbeauftragten durch unabhängige Inspektionen dokumen 
tiert und überwacht werden. 
Am Ende eines jeden Abschnitts wird vom Prüfbeauftragten eine Konformitätsbescheinigung 
ausgestellt, welche die Inspektionsberichte zusammenfasst. Mit der Konformitätsbescheini 
gung zur Inbetriebnahmeüberwachung und bei Vorlage aller notwendigen Konformitätsbe 
scheinigungen wird das Projektzertifikat ausgestellt. 
Die Überwachungsleistungen beauftragt der Antragsteller, sie erfolgen durch den Prüfbeauf 
tragten und dienen der Sicherstellung, dass die konstruktiven Anforderungen und Vorgaben 
aus Konstruktionsunterlagen und den zugrunde liegenden Normen und Richtlinien an Ferti 
gung, Transport, Lagerung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb erfüllt werden. 
Zwischen Antragsteller, Flersteller(n) und Prüfbeauftragtem ist im Vorfeld ein Überwachungs 
plan abzustimmen. Dieser ist der Zulassungsbehörde in geprüfter Form vor Fertigungsbeginn 
im Rahmen der Konstruktionsphase vorzulegen. Im Überwachungsplan ist festzulegen, wel 
che Bauteile zu überwachen sind und welcher Stichprobenumfang zu wählen ist. Hierbei sind 
in jedem Fall die Komponenten und Bauteile zu berücksichtigen, deren Versagen die struktu 
relle Integrität des gesamten Offshore-Bauwerkes gefährden können (s.a. Kapitel 2.4.2.1). 
Die Qualifikation der jeweiligen Fertigungsstätten ist vor Beginn der Fertigung zu prüfen. 
Der Überwachungsplan für die Fertigungsstätten der Flauptkomponenten basiert auf einem 
Erstaudit des Prüf beauftragten, das vor Beginn der Fertigung durchzuführen ist und eine Beur 
teilung der Fertigungsstätte im Hinblick auf die Erreichung der Fertigungsqualität beinhaltet. 
Im Detail sind die jeweils geltenden Normen und Richtlinien sowie die geprüften Ausführungs 
unterlagen zu berücksichtigen. Die besonderen Anforderungen des Einsatzortes „Offshore“ 
sind insbesondere für alle qualitätssichernden Maßnahmen zu berücksichtigen. 
Die Planung der Ausführung für den Errichtungsprozess umfasst die Vorgänge der Verladung, 
des Transportes und der Installation von der Kaianlage des Basishafens bis zur Lokation auf 
See. Die Schnittstellen zur Konstruktion der Komponenten sind durch den Antragsteller zu 
gewährleisten. 
Die Errichtung (im Sinne dieses Standards) beginnt mit der physischen Umsetzung des Wind 
parks in Form der Ausbringung der Gründungselemente und der Unterstrukturen und endet 
mit dem Beginn der Inbetriebnahme. 
Zur Beantragung der 3. Freigabe ist das Errichtungshandbuch (s. Kapitel 2.3.4) vorzulegen. 
Dieses muss für das Offshore-Bauwerk sowie für Seekabel mindestens 3 Monate vor Beginn 
der Arbeiten eingereicht werden. 
Der Antragsteller ist als Aufsteller für das Errichtungshandbuch und dessen Aktualisierung im 
Vollzugsverfahren sowie für die Konformität mit den ermittelten standortspezifischen Daten, 
deren Auslegung, speziell für Baugrund und Umwelt, dem standortspezifischen Design und 
den Prüfrichtlinien bis zur tatsächlichen Errichtung uneingeschränkt verantwortlich. 
Der elektrische Anschluss des parkinternen Seekabels an die elektrische Infrastruktur der 
Offshore-WEA bzw. des stromabführenden Seekabels an die jeweilige Offshore-Station unter 
liegt nicht mehr der Dokumentation im Errichtungshandbuch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.