28
Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
• grundlegende Angaben zu Offshore-Stationen:
- Einsatzzweck (Konverter, Umspannwerk, Unterkünfte usw.),
- max. Abmessungen der Offshore-Station,
- grundlegende Angaben zu den vorgesehenen Gründungskonzepten (s.o.).
Die Projektbeschreibung bildet die Grundlage für die Erstellung der Umweltverträglichkeits
studie, welche auf die in Betracht kommenden Gründungskonzepte abzustellen ist.
Eine Festlegung der Offshore-WEA ist in dieser Phase noch nicht erforderlich, jedoch ist
dessen max. Größe bzw. eine Bandbreite der oben genannten grundlegenden Anlagendaten
anzugeben. Vorläufige Lastannahmen der Offshore-WEA sind nur in dem Maß erforderlich,
wie sie für einen Vorentwurf von Gründungskonzepten erforderlich sind.
Die Entwicklungsphase schließt mit der Vorentwurfs-Freigabe (1. Freigabe).
1.3.3 Konstruktionsphase
Die Tätigkeiten der Projektphase „Konstruktion“ sind in drei Abschnitte unterteilt.
Im ersten Abschnitt erfolgt zunächst die endgültige Festlegung der Entwurfsgrundlagen und
die endgültige Festlegung des Baugrundmodells für jeden Standort eines Offshore-Bauwerks
(z. B. Standort einer Offshore-WEA oder Offshore-Station). Die mindestens erforderlichen In
halte der Grundlagendokumente, der Konstruktionsregeln sowie der Planungsergebnisse sind
den jeweiligen Fachkapiteln zu entnehmen.
Die Grundlagendokumente, die Konstruktionsregeln sowie die weiteren Planungsergebnisse
sind durch den Prüfbeauftragten zu prüfen. Hierdurch wird die Planungssicherheit für den
zweiten Abschnitt, der Ausführungsplanung der primären und sekundären Tragstrukturen,
grundlegend erhöht, indem die Entwurfsgrundlagen und die standortspezifischen Randbedin
gungen in endgültiger und geprüfter Form vorliegen.
Die Ausführungsplanung der primären und sekundären Trag Strukturen erfolgt im zweiten Ab
schnitt. In diesem Abschnitt werden keine weiteren Grundlagendokumente mehr erstellt, son
dern die Konstruktionsregeln werden ggf. aktualisiert. Der Fokus liegt in diesem Abschnitt auf
der Festlegung der Planungsergebnisse.
Der dritte und letzte Abschnitt der Projektphase „Konstruktion“ hat das Ziel, die Planung der
Errichtung und des Betriebs sowie ein Rückbaukonzept fertigzustellen. Es werden keine
Grundlagendokumente mehr erstellt oder Anpassungen an den Konstruktionsregeln vorge
nommen.
Es sind folgende Planungsergebnisse zu erreichen:
• Errichtungshandbuch,
• Betriebshandbuch,
• Rückbaukonzept.
Mit der Erteilung der Freigabe zur Ausführung (3. Freigabe) ist die Konstruktionsphase des
Offshore-Windparks abgeschlossen.