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Full text : Standard Konstruktion

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Teil  B  -  Nachweise  und  G  e  n  e  h  m  i  g  u  n  g  s  e  r  f  o  r  d  e  r  n  i  s  s  e

•  Ausführung,
•  Betrieb  und
•  Rückbau.
In  Tabelle  1  -1  ist  der  zeitliche  Ablauf  für  Offshore-WEA  in  einer  Übersicht  dargestellt.  Zu  jeder
Phase  sind  die  übergeordneten  Ziele  definiert,  die  mit  Abschluss  der  jeweiligen  Phase  zu  erreichen ­
  sind.  In  den  ersten  beiden  Phasen  (Entwicklung  und  Konstruktion)  werden  drei  Dokumententypen
  unterschieden:
Grundlagendokumente:  Dokumente,  welche  die  ermittelten  und  gemessenen  Standortbedingungen ­
  enthalten.
Konstruktionsregeln:  Regeln,  Normen,  Richtlinien  und  Vorgehensweisen,  welche  die  ingenieurmäßige ­
  Anwendung  der  Standortbedingungen  sowie  die  Bemessung ­
  der  Konstruktion  definieren.  Diese  stellen  die  Entwurfsgrundlage ­
  (Design  Basis)  für  die  Offshore-Bauwerke  dar.
Planungsergebnisse:  Auf  Konstruktionsregeln  und  Grundlagendokumenten  basierende
Berechnungsergebnisse  und  -nachweise,  Zeichnungen,  Spezifikationen, ­
  Ausführungshinweise.
Die  mindestens  einzureichenden  Dokumente  werden  jeweils  zum  Ende  der  einzelnen  Fachkapitel ­
  benannt;  im  Einzelfall  sind  bei  Bedarf  ergänzende  Unterlagen  ein-  oder  nachzureichen.
Jedes  Fachkapitel  bildet  dabei  in  sich  den  oben  genannten  Projektphasenverlauf  ab.
Grundsätzlich  sind  technische  Unterlagen  vor  der  Einreichung  bei  der  Zulassungsbehörde
durch  einen  Prüfbeauftragten  zu  prüfen.  Die  jeweils  erforderlichen  vom  Prüfbeauftragten  erstellten ­
  Dokumente  sind  bei  der  Zulassungsbehörde  zusammen  mit  den  erforderlichen  technischen ­
  Unterlagen  in  den  einzelnen  Projektphasen  rechtzeitig  zur  Plausibilisierung  und  Freigabe ­
  vorzulegen.  Darüber  hinaus  hat  der  Antragsteller  bzw.  Genehmigungsinhaber
sicherzustellen,  dass  die  Zulassungsbehörde  in  den  Projektphasen  kontinuierlich  eingebunden ­
  wird.
In  Tabelle  1-2  ist  der  zeitliche  Ablauf  für  die  Betriebsstruktur  in  einer  Übersicht  dargestellt.  Es
wird  hier  darauf  hingewiesen,  dass  für  die  Betriebsstruktur  eine  andere  zeitliche  Strukturierung ­
  als  für  die  Tragstruktur  bzw.  die  Offshore-WEA  empfohlen  wird.  Dies  ist  darin  begründet,
dass  sich  die  angestrebten  Funktionalitäten  aus  z.  B.  der  Betriebsführung,  den  Sicherheitsund ­
  Notsystemen  direkt  auf  die  Konstruktion  auswirken  und  somit  zu  einem  frühen  Zeitpunkt
des  Projektes  festgelegt  werden  sollten.  Darunter  ist  keine  Detailplanung  wie  sie  für  die  2.  bzw.
3.  Freigabe  erforderlich  ist,  zu  verstehen.

1.3.2  Entwicklungsphase
In  der  Entwicklungsphase  werden  die  Standortbedingungen  soweit  erfasst,  wie  sie  für  die
Beurteilung  der  grundsätzlichen  technischen  Machbarkeit  des  Vorhabens  erforderlich  sind.
Auf  dieser  Grundlage  wird  ein  Vorentwurf  möglicher  und  vom  Bauherrn  in  Betracht  gezogenen
Gründungsvarianten  erstellt.  Hierbei  sind  Umweltauswirkungen  und  die  Kollisionsfreundlichkeit ­
  zu  berücksichtigen.
Die  Zusammenstellung  aller  standortspezifischen  Daten  erfolgt  in  Grundlagendokumenten.
            
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