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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
• Ausführung,
• Betrieb und
• Rückbau.
In Tabelle 1 -1 ist der zeitliche Ablauf für Offshore-WEA in einer Übersicht dargestellt. Zu jeder
Phase sind die übergeordneten Ziele definiert, die mit Abschluss der jeweiligen Phase zu erreichen
sind. In den ersten beiden Phasen (Entwicklung und Konstruktion) werden drei Dokumententypen
unterschieden:
Grundlagendokumente: Dokumente, welche die ermittelten und gemessenen Standortbedingungen
enthalten.
Konstruktionsregeln: Regeln, Normen, Richtlinien und Vorgehensweisen, welche die ingenieurmäßige
Anwendung der Standortbedingungen sowie die Bemessung
der Konstruktion definieren. Diese stellen die Entwurfsgrundlage
(Design Basis) für die Offshore-Bauwerke dar.
Planungsergebnisse: Auf Konstruktionsregeln und Grundlagendokumenten basierende
Berechnungsergebnisse und -nachweise, Zeichnungen, Spezifikationen,
Ausführungshinweise.
Die mindestens einzureichenden Dokumente werden jeweils zum Ende der einzelnen Fachkapitel
benannt; im Einzelfall sind bei Bedarf ergänzende Unterlagen ein- oder nachzureichen.
Jedes Fachkapitel bildet dabei in sich den oben genannten Projektphasenverlauf ab.
Grundsätzlich sind technische Unterlagen vor der Einreichung bei der Zulassungsbehörde
durch einen Prüfbeauftragten zu prüfen. Die jeweils erforderlichen vom Prüfbeauftragten erstellten
Dokumente sind bei der Zulassungsbehörde zusammen mit den erforderlichen technischen
Unterlagen in den einzelnen Projektphasen rechtzeitig zur Plausibilisierung und Freigabe
vorzulegen. Darüber hinaus hat der Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber
sicherzustellen, dass die Zulassungsbehörde in den Projektphasen kontinuierlich eingebunden
wird.
In Tabelle 1-2 ist der zeitliche Ablauf für die Betriebsstruktur in einer Übersicht dargestellt. Es
wird hier darauf hingewiesen, dass für die Betriebsstruktur eine andere zeitliche Strukturierung
als für die Tragstruktur bzw. die Offshore-WEA empfohlen wird. Dies ist darin begründet,
dass sich die angestrebten Funktionalitäten aus z. B. der Betriebsführung, den Sicherheitsund
Notsystemen direkt auf die Konstruktion auswirken und somit zu einem frühen Zeitpunkt
des Projektes festgelegt werden sollten. Darunter ist keine Detailplanung wie sie für die 2. bzw.
3. Freigabe erforderlich ist, zu verstehen.
1.3.2 Entwicklungsphase
In der Entwicklungsphase werden die Standortbedingungen soweit erfasst, wie sie für die
Beurteilung der grundsätzlichen technischen Machbarkeit des Vorhabens erforderlich sind.
Auf dieser Grundlage wird ein Vorentwurf möglicher und vom Bauherrn in Betracht gezogenen
Gründungsvarianten erstellt. Hierbei sind Umweltauswirkungen und die Kollisionsfreundlichkeit
zu berücksichtigen.
Die Zusammenstellung aller standortspezifischen Daten erfolgt in Grundlagendokumenten.