Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
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Der Prüfvorgang umfasst im Wesentlichen die folgenden Elemente und Schritte:
(1) Typenzertifikat für die Rotor-Gondel-Baugruppe bei Offshore-WEA, funktionale Beschreibung
und Konzepterstellung bei Offshore-Stationen,
(2) Prüfung der Entwurfsgrundlagen einschl. der Standortbedingungen wie z. B. Baugrundeigenschaften
(Standortbewertung),
(3) Prüfung der standortspezifischen Lastannahmen und der Tragstruktur sowie der Gründungselemente
(standortspezifische Konstruktionsbewertung).
(4) Prüfung, ob im Fall von Offshore-WEA das Typenzertifikat (1) der Rotor-Gondel-Baugruppe
alle Standortbedingungen abdeckt, im Fall von Offshore-Stationen Fortschreibung
und weitere Konkretisierung der Konzepte,
(5) Konformitätsbescheinigung und Prüfbericht für die standortspezifische Konstruktion der
Offshore-Bauwerke nach Erfüllung der Punkte (1) bis (4),
(6) Prüfung und Bewertung der Einrichtungen zur Überwachung der Offshore-WEA als
Gesamtsystem (Supervisory Control and Data Acquisition, SCADA einschl. des Condition
Monitoring System - CMS für die Rotor-Gondel-Baugruppe),
(7) Prüfung und Bewertung von Seeoperationen und Rückbaukonzept,
(8) Fertigungs- und Montageüberwachung,
(9) Überwachung von Verladung ab Kaikante zum Installationsort, Transport, Installation und
Inbetriebnahme,
(10) Konformitätsbescheinigung und Prüfbericht für die Überwachungsleistungen nach Erfüllung
der Punkte (6) bis (9),
(11) Projektzertifikat gemäß dieses Standards,
(12) Wiederkehrende Prüfungen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis und
(13) Prüfung und Überwachung des Rückbaus und Ausstellung der zugehörigen Konformitätsbescheinigung
bzw. des zugehörigen Prüfzeugnisses.
Eine frühzeitige Einschaltung eines Prüfbeauftragten sowie der inhaltliche Austausch mit dem
Prüfbeauftragten wird dringend empfohlen, um bereits die Entwurfsgrundlagen (Ermittlung
der Standortbedingungen einschl. der Baugrundsituation sowie die Festlegung anzuwendender
Richtlinien und Methoden in den Entwurfsgrundlagen (Design Basis)) frühzeitig mit dem
Prüfbeauftragten abzustimmen.
1.2 Sprache
Amtssprache ist Deutsch. Alle Dokumente, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der
Zulassungsbehörde rechtsverbindlich sind oder werden können, sind in deutscher Sprache
einzureichen. Dies gilt insbesondere für alle Berichte und Dokumente, die der Prüfbeauftragte
erstellt (Prüfberichte, Überwachungsberichte, Konformitätsbescheinigungen, etc.).
Technische Unterlagen können i. d. R. in englischer Sprache eingereicht werden.
1.3 Zeitlicher Ablauf
1.3.1 Vorbemerkungen
Der zeitliche Ablauf der Realisierung eines Offshore-Bauwerks ist im Allgemeinen in die folgenden
Phasen (Projektphasenverlauf) gegliedert:
• Entwicklung,
• Konstruktion,