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Full text : Standard Konstruktion

Teil  B  -  Nachweise  und  G  e  n  e  h  m  i  g  u  n  g  s  e  r  f  o  r  d  e  r  n  i  s  s  e

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Der  Prüfvorgang  umfasst  im  Wesentlichen  die  folgenden  Elemente  und  Schritte:
(1)  Typenzertifikat  für  die  Rotor-Gondel-Baugruppe  bei  Offshore-WEA,  funktionale  Beschreibung ­
  und  Konzepterstellung  bei  Offshore-Stationen,
(2)  Prüfung  der  Entwurfsgrundlagen  einschl.  der  Standortbedingungen  wie  z.  B.  Baugrundeigenschaften ­
  (Standortbewertung),
(3)  Prüfung  der  standortspezifischen  Lastannahmen  und  der  Tragstruktur  sowie  der  Gründungselemente ­
  (standortspezifische  Konstruktionsbewertung).
(4)  Prüfung,  ob  im  Fall  von  Offshore-WEA  das  Typenzertifikat  (1)  der  Rotor-Gondel-Baugruppe ­
  alle  Standortbedingungen  abdeckt,  im  Fall  von  Offshore-Stationen  Fortschreibung ­
  und  weitere  Konkretisierung  der  Konzepte,
(5)  Konformitätsbescheinigung  und  Prüfbericht  für  die  standortspezifische  Konstruktion  der
Offshore-Bauwerke  nach  Erfüllung  der  Punkte  (1)  bis  (4),
(6)  Prüfung  und  Bewertung  der  Einrichtungen  zur  Überwachung  der  Offshore-WEA  als
Gesamtsystem  (Supervisory  Control  and  Data  Acquisition,  SCADA  einschl.  des  Condition ­
  Monitoring  System  -  CMS  für  die  Rotor-Gondel-Baugruppe),
(7)  Prüfung  und  Bewertung  von  Seeoperationen  und  Rückbaukonzept,
(8)  Fertigungs-  und  Montageüberwachung,
(9)  Überwachung  von  Verladung  ab  Kaikante  zum  Installationsort,  Transport,  Installation  und
Inbetriebnahme,
(10)  Konformitätsbescheinigung  und  Prüfbericht  für  die  Überwachungsleistungen  nach  Erfüllung ­
  der  Punkte  (6)  bis  (9),
(11)  Projektzertifikat  gemäß  dieses  Standards,
(12)  Wiederkehrende  Prüfungen  zur  Aufrechterhaltung  der  Betriebserlaubnis  und
(13)  Prüfung  und  Überwachung  des  Rückbaus  und  Ausstellung  der  zugehörigen  Konformitätsbescheinigung ­
  bzw.  des  zugehörigen  Prüfzeugnisses.
Eine  frühzeitige  Einschaltung  eines  Prüfbeauftragten  sowie  der  inhaltliche  Austausch  mit  dem
Prüfbeauftragten  wird  dringend  empfohlen,  um  bereits  die  Entwurfsgrundlagen  (Ermittlung
der  Standortbedingungen  einschl.  der  Baugrundsituation  sowie  die  Festlegung  anzuwendender ­
  Richtlinien  und  Methoden  in  den  Entwurfsgrundlagen  (Design  Basis))  frühzeitig  mit  dem
Prüfbeauftragten  abzustimmen.

1.2  Sprache
Amtssprache  ist  Deutsch.  Alle  Dokumente,  die  im  Rahmen  des  Zulassungsverfahrens  bei  der
Zulassungsbehörde  rechtsverbindlich  sind  oder  werden  können,  sind  in  deutscher  Sprache
einzureichen.  Dies  gilt  insbesondere  für  alle  Berichte  und  Dokumente,  die  der  Prüfbeauftragte
erstellt  (Prüfberichte,  Überwachungsberichte,  Konformitätsbescheinigungen,  etc.).
Technische  Unterlagen  können  i.  d.  R.  in  englischer  Sprache  eingereicht  werden.

1.3  Zeitlicher  Ablauf
1.3.1  Vorbemerkungen
Der  zeitliche  Ablauf  der  Realisierung  eines  Offshore-Bauwerks  ist  im  Allgemeinen  in  die  folgenden ­
  Phasen  (Projektphasenverlauf)  gegliedert:
•  Entwicklung,
•  Konstruktion,
            
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