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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
^ OK Wasserstand
Kopfplatte
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OK Meeresboden
Abbildung 1 -2: Komponenten des mechanischen Gesamtsystems „Offshore-Station“.
Das mechanische Gesamtsystem der Offshore-Station besteht aus den Komponenten Be
triebsstruktur (Topside), Tragstruktur und Gründungselemente (Abbildung 1-2). Die Betriebs
struktur (Topside) schließt die Befestigungselemente zur Kopfplatte ein. Die Kopfplatte selbst
ist Bestandteil der Tragstruktur.
Für die Offshore-Bauwerke einschl. ihrer typenzertifizierten Komponenten ist die Konformität
mit den anzuwendenden Normen und Richtlinien nachzuweisen. Hierbei sind die standort
spezifischen externen Bedingungen wie Baugrundverhältnisse, Wind, Seegang, Strömung,
Bathymetrie, Gezeiten, Eisgang, Eigenschaften des elektrischen Netzes, Windparkkonfigura
tion sowie ggf. örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Weiterhin ist im Zuge einer unabhängigen Überwachung der Ausführung (Fertigung, Trans
port, Installation und Inbetriebnahme) durch den Prüfbeauftragten festzustellen, ob die Off
shore-Bauwerke in Konformität mit den geprüften Ausführungsunterlagen stehen.
Durch Wiederkehrende Prüfungen (WKP) ist der Zustand der Offshore-Bauwerke in der Betriebs
phase zu überwachen. WKP sind zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis erforderlich.
Bei allen im Folgenden aufgeführten (Komponenten-)Nachweisen ist stets zu prüfen, ob der
Nachweis oder zumindest Teile davon am mechanischen Gesamtsystem zu führen ist bzw.
sind. Dies ist bspw. bei Lastannahmen und Eigenfrequenzen der Offshore-WEA der Fall.