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Anhang
Sinne produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften sowie passives Fanggerät der Fischerei (weiterführende
Definition s. Seeanlagenverordnung §1).
Offshore Fahrzeug-Koordinator (OFK)
Der Offshore-Fahrzeug-Koordinator koordiniert alle maritimen und fliegenden Verkehre zwischen
Basishafen und Errichtungsfeld und ist der erste Ansprechpartner für die Rettungskräfte
in Notfällen. Er ist 24/7 zu besetzen und muss für alle operierenden Einheiten erreichbar
sein. Er hat alle im Errichtungsfeld befindlichen Personen und deren gültigen
Ausbildungszertifikate zu überblicken. Arbeiten sind bei ihm vorher anzumelden.
Offshore-Station
Eine Offshore-Station oder Offshore-Plattform ist ein Offshore-Bauwerk (Seeanlage). Sie ist
eine künstliche Standfläche im Meer mit allen erforderlichen Infrastrukturkomponenten und
Sicherheitsausrüstungen, die ein sicheres Arbeiten und den sicheren Aufenthalt sowie den
Schutz der Umwelt jederzeit und unter allen Wetterbedingungen sicherstellt. Es stehen unterschiedliche
Konstruktionsformen zur Auswahl, je nach Anwendung und Größe der Station und
geologischen Bedingungen am späteren Standort.
Planungsergebnisse
Auf Konstruktionsregeln und Grundlagendokumenten basierende Berechnungsergebnisse
und Festigkeitsnachweise, Zeichnungen, Spezifikationen, Ausführungshinweise.
Primärstruktur
Die im Flauptkraftfluss liegende Tragstruktur.
Projektzertifikat
Das Projektzertifikat wird nach Abschluss der Ausführungsphase ausgestellt. Es umfasst alle
Phasen von der Entwicklung bis zur Ausführung einschl. der einzelnen Abschnitte (z. B. Fertigung,
Verladung, Transport usw.), die von einem Prüfbeauftragten durch unabhängige Prüfungen
und Inspektionen dokumentiert und überwacht werden. Am Ende eines jeden Abschnitts
wird eine Konformitätsbescheinigung vom Prüfbeauftragten ausgestellt, welche die Prüf- und
Inspektionsberichte zusammenfasst. Mit der Konformitätsbescheinigung zur Inbetriebnahmeüberwachung
kann bei Vorlage aller notwendigen Konformitätsbescheinigungen das Projektzertifikat
ausgestellt werden.
Prüf- und Inspektionsplan der Wiederkehrenden Prüfungen
Zeitliche und inhaltliche Auflistung der geplanten Prüfungen und evtl. Inspektionen im Rahmen
der Wiederkehrenden Prüfungen. Der Prüf- und Inspektionsplan der Wiederkehrenden
Prüfungen wird vom Betreiber erstellt und mit dem Prüfbeauftragten abgestimmt.
Prüfbeauftragter
Prüfbeauftragter ist eine unabhängige Prüf-, Klassifizierungs- oder Zertifizierorganisation mit
entsprechend qualifiziertem Personal oder ein Prüfsachverständiger. Der Prüfbeauftragte wird
dem BSFI vom Antragsteller bzw. Genehmigungsinhaber benannt und vom BSFI bestätigt.
Prüfbeauftragte sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten (prüfen und bescheinigen)
unabhängig und an Weisungen des Antragstellers/Genehmigungsinhabers nicht gebunden.
Für die Anerkennung durch das BSFI müssen Anforderungen in Anlehnung an DIN EN ISO/
IEC 17020, „Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen
durchführen“ und DIN EN ISO/IEC 17065, „Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse
und Dienstleistungen zertifizieren“, erfüllt werden.
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