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Volltext: Standard Konstruktion

Teil A - Allgemeines 
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Teil A: Allgemeines 
1 Einleitung 
Dieser Standard dient der Rechts- und Planungssicherheit bei der Entwicklung, Konstruktion, 
Ausführung, dem Betrieb und Rückbau von Offshore-Bauwerken im Geltungsbereich der Ver 
ordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagen 
verordnung - SeeAnlV). Er versteht sich als dynamisch und integrativ, sodass neue Erkennt 
nisse und Entwicklungen ebenso berücksichtigt werden können wie das Bedürfnis, bisher hier 
nicht enthaltene Standards im Sinne einer Standardisierung eines Gesamtsystems einbauen 
zu können. Dementsprechend wurden die nach der Herausgabe dieses Standards in der 
1. Fassung (2007) bekanntgemachten ergänzenden Hinweise in den Standard implementiert. 
Die ersten Erfahrungen mit der Praxis seit dem Jahr der Herausgabe haben die Zulassungs 
behörde sowie die ihr als Berater zur Seite stehenden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und 
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu der Überzeugung geführt, dass 
ein weitergehender systematischer Ansatz für die übergreifende Nachweisführung erforderlich 
wäre. Deswegen werden die Normungen der verschiedenen einschlägigen Eurocodes (EC) in 
ihrer nationalen Umsetzung als einheitliche Basis verwendet, um noch mehr Rechtsklarheit zu 
erzeugen. In der hier vorliegenden 1. Fortschreibung wurde entsprechend dem aus der Branche 
artikulierten Bedarf auch ein ausführlicherer Abschnitt für Offshore-Stationen für Konverter, Um 
spannstationen und Unterkünfte erarbeitet und in das Werk integriert. 
An der Entwicklung dieser Neufassung des Standards haben - wie auch bei der vorherigen 
Fassung - eine Vielzahl von Vertretern fachkundiger Stellen und Institutionen engagiert und 
konstruktiv mitgewirkt. Vertreter aus der Wirtschaft und Wissenschaft haben wertvolle Bei 
träge eingebracht. Ferner hat das BSH bei der Erstellung des Entwurfs den Verbänden (Stif 
tung Offshore Windenergie, Offshore Forum Windenergie, Wirtschaftsverband Windkraft 
werke, WAB Windenergie Agentur, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenhersteller und 
Verband Schiffbau und Meerestechnik) sowie den Übertragungsnetzbetreibern (TenneT Off 
shore GmbH und SOHertz Transmission GmbH) die Gelegenheit zur Stellungnahme einge 
räumt und ihre Einwände in einem Fachgespräch sowie in einem Erörterungstermin gemein 
sam mit den Leitern der Arbeitsgruppen des BSH und den Beratern der BAW und BAM disku 
tiert. Insgesamt konnte auf diese Weise eine solide Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit 
am Maßstab der Anlagensicherheit sowie zum Schutz der Meeresumwelt fortgeschrieben 
werden. 
Hinweis: 
Dieser Standard beschreibt die Mindestanforderungen an die konstruktionsbezogenen und 
baulichen Komponenten von Offshore-Bauwerken zur Nutzung der Offshore-Windenergie in 
Bezug auf ihre strukturelle Integrität aus Sicht der Zulassungsbehörde; er ist nicht als Unter 
lage für Ausschreibungen der Wirtschaft geeignet. 
Die Anforderungen aus den Zulassungsentscheidungen bleiben unberührt. 
2 Grundlagen 
2.1 Rechtsgrundlage 
Anlagen, die der Zulassungspflicht nach SeeAnlV unterfallen, müssen dem Stand der Technik 
entsprechen; § 4 Abs. 1 SeeAnlV setzt dies sowohl für die Konstruktion und die Errichtung als 
auch für den Betrieb der Anlagen voraus.
	        
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